Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt: - Die im Rahmen der förmlichen Beteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen werden in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise behandelt.
- Die Örtliche Bauvorschrift der Hansestadt Lüneburg über die Gestaltung von baulichen und technischen Anlagen sowie Werbeanlagen zum Schutz der Altstadt Lüneburgs wird mit Begründung gemäß § 84 NBauO als Satzung beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung der Satzung zwei Jahre nach in Kraft treten zu evaluieren und das Ergebnis im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung vorzutragen.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Gegenstimme (Ratsherr Löb).
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