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Beratungsinhalt:
Ortsbesichtigungen
- Brandschaden Gebäude "Am Stintmarkt"
Die Ausschussmitglieder verschaffen sich vor Ort einen Eindruck und Überblick über den Brandschaden.
Stadtbaurätin Gundermann geht auf die Topografie des Gebäudes ein. Das Gebäude stammt aus dem 16. Jahrhundert. Bedingt durch einen Brandschaden musste das Gebäude im 18. Jahrhundert neu aufgebaut werden. Nur der Bereich des Kellergeschosses stammt noch aus dem 16. Jahrhundert. Seit dem Jahre 1905 betrieb u. a. die Firma Lösecke in dem Gebäude einen Weinhandel. Der im Zuge der Löscharbeiten vorgenommene Abtrag der oberen Geschosse war wegen Einsturzgefahr nicht zu verhindern. Die getroffenen Maßnahmen sind mit dem Eigentümer und der Gebäudeversicherung abgestimmt. Erinnert wird in diesem Zusammenhang daran, dass bereits im Jahre 2011 ein Antrag auf Erweiterung des Sanierungsgebietes gestellt wurde. Mit einer Ausweitung des Sanierungsgebietes könnten durch den Hauseigentümer Städtebaufördermittel eingeworben werden. Eine zwischenzeitlich vorgenommene Nachfrage im zuständigen Ministerium hat ergeben, dass von dort aus Wohlwollen signalisiert wurde. Bei einem Wiederaufbau des Gebäudes wird jedoch der Einsatz der Entschädigung der Gebäudeversicherung Vorrang einzuräumen sein. Ab kommender Woche werden erste Gespräche auch mit den Eigentümern der Gebäude in unmittelbar angrenzender Nachbarschaft zu führen sein. Die angrenzenden Häuser sind tlw. auch durch den Brand geschädigt worden. Insbesondere der erforderliche, lange anhaltende Einsatz von Löschwasser hat zu Wasserschäden bei den Nachbarhäusern geführt. Zunächst gilt es, die Ergebnisse der laufenden Schadensuntersuchungen abzuwarten. Ergänzend wurden bereits Schadstoffuntersuchungen durchgeführt. Die durchgeführten Schadstoffuntersuchungen auf beiden Seiten des Straßenzuges haben, außer bei zwei gastronomischen Betrieben, zu keinen Auffälligkeiten geführt. In die Untersuchung eingebunden waren sowohl der Landkreis Lüneburg als auch das eigene Umweltamt. Das Architektenbüro Henschke ist zwischenzeitlich mit der Rekonstruktion des Gebäudes vom Hauseigentümer beauftragt worden. Inwieweit hinsichtlich einer gänzlichen Rekonstruktion eine Entscheidung getroffen wird, bleibt zunächst abzuwarten. Vorstellbar wäre auch, dass bei einem Wiederaufbau nicht gänzlich die bisherigen Fassadengestaltung wieder hergestellt werden muss.
Herr Burgdorff – ALA – merkt an, dass hinsichtlich des Wiederaufbaus der Gestaltung der Fassaden es keinen Sakrileg sein darf, eine 100 %ige Rekonstruktion zu schaffen.
Stadtbaurätin Gundermann merkt an, dass dies letztendlich eine Entscheidung des Eigentümers sein wird. Aufgabe der Stadt wird es sein, dass entsprechende Unterlagen auf ihre Machbarkeit hin im Hause zu prüfen sein werden.
Beigeordneter Dörbaum möchte wissen, ob bereits eine Aussage dahingehend getätigt werden kann, wie stark geschädigt die angrenzenden Gebäude sind.
Stadtbaurätin Gundermann führt hierzu aus, dass zunächst die Schäden aufgenommen und festzustellen seien. Absehbar ist, dass durch den lang anhaltenden Einsatz von Löschwasser in den Nachbarhäusern es zu Wasserschäden gekommen ist. Hingewiesen wird darauf, dass während des Brandschadens bereits Laserüberwachungsmessungen der angrenzenden Giebel hinsichtlich der Statik vorgenommen wurden. Die während des Löscheinsatzes getroffene Entscheidung, dass am stärksten in Mitleidenschaft gezogene Gebäude größtenteils abzutragen, um an die bestehenden Brandnester heranzukommen, war auch für sie eine richtige und konsequente Entscheidung.
Die Ausschussmitglieder nehmen den vorgetragenen Sachstand zur Kenntnis.
- Aufweitung Fußwegebereich Bardowicker Straße
Die Ausschussmitglieder verschaffen sich vor Ort einen Eindruck über die zwischenzeitlich vorgenommene Aufweitung des Fußgängerbereiches auf der Ostseite der Bardowicker Straße zwischen dem Einmündungsbereich Lüner Straße und der Baumstraße.
Bereichsleiterin Hesebeck geht noch einmal auf die Gründe der Aufweitung und der damit verbundenen Kosten näher ein.
Die Ausschussmitglieder nehmen die durchgeführte Maßnahme zur Kenntnis.
Beschluss:
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