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Vorlage - VO/5471/13  

 
 
Betreff: Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzeptes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Neumann, Tobias
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Beteiligt:06 - Bauverwaltungsmanagement
Bearbeiter/-in: Lindemann, Jan Christoph  Fachbereich 6 - Stadtentwicklung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Entscheidung
09.12.2013 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat am 06.10.2011 das Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzept (VO/4223/11) beschlossen. Das Konzept dient als Leitfaden für die Einzelhandelsentwicklung der Hansestadt Lüneburg und ist bei der Aufstellung von Bebauungsplänen gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) zu berücksichtigen.

 

Durch die Entwicklung des Hanseviertels als neuem Stadtteil gibt es Veränderungsbedarf für die Nahversorgungssituation. Da im Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzept die Nahversorgungsbereiche im Sinne des Baugesetzbuches als „zentrale Versorgungsbereiche“ festgestellt worden sind, bestehen derzeit nur geringe Möglichkeiten, im Hanseviertel eine adäquate Nahversorgung zu gewährleisten. Die Errichtung eines großflächigen Lebensmittelmarktes wäre nur möglich, wenn dies bei den bestehenden Nahversorgungsbereichen zu keinen städtebaulich negativen Folgen führt.

 

Ziel der Hansestadt ist es nun, eine Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzeptes zu beauftragen, um gutachterlich die jetzige Nahversorgungssituation im östlichen Stadtgebiet zu überprüfen. Dabei ist insbesondere die Zukunftsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereichs an der Bleckeder Landstraße zu überprüfen und zu bewerten, ob ein neuer zentraler Versorgungsbereich im Hanseviertel zu einem verbesserten Nahversorgungsangebot beitragen kann.

Auch wenn das bestehende Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzept erst zwei Jahre besteht, erscheint es sinnvoll, seine Fortschreibung schon zu diesem Zeitpunkt durchzuführen, da bereits neue Einwohner im Hanseviertel wohnen, die Entwicklung indes noch nicht abgeschlossen ist. Wenn ein neuer zentraler Versorgungsbereich mit der Ansiedlung eines großen Lebensmittelmarktes eine Verbesserung der Nahversorgung bewirken kann und gleichzeitig wirtschaftlich tragfähig ist, so könnte dies in der weiteren Entwicklung des Hanseviertels Berücksichtigung finden.

 

Da die Verwaltung personell nicht in der Lage ist, eine solche Fortschreibung selbständig zu erarbeiten, soll ein geeignetes Gutachterbüro mit der Bearbeitung beauftragt werden. Die Kosten für die Erarbeitung können voraussichtlich aus Mitteln des Bereichs Stadtplanung aus dem Jahr 2013 gedeckt werden. Um eine Übertragung dieser Mittel in das Haushaltsjahr 2014 zu begünstigen, sollte ein Auftrag noch in diesem Jahr ausgelöst werden.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:                            100 Euro

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:                            max. 15.000 Euro

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja                                                        Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:              61040

              Produkt / Kostenträger:              51100104

              Haushaltsjahr:                                          2013

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n:

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung beschließt:

 

  1. Das Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzept aus dem Jahr 2011 soll für den östlichen Bereich des Stadtgebietes fortgeschrieben werden (Teilfortschreibung).

 

  1. Mit der Bearbeitung ist ein externer Gutachter zu beauftragen.

 

  1. Das Ergebnis ist dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.