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Auszug - Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzeptes  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 09.12.2013    
Zeit: 15:00 - 17:35 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/5471/13 Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzeptes
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Neumann, Tobias
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Beteiligt:06 - Bauverwaltungsmanagement
Bearbeiter/-in: Lindemann, Jan Christoph  Fachbereich 6 - Stadtentwicklung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann führt einleitend aus, dass der Rat der Hansestadt Lüneburg im Oktober 2011 das Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzept beschlossen habe. Das Konzept dient als Leitfaden und Grundlage für die Einzelhandelsentwicklung für die Stadt und ist bei der Aufstellung von Bebauungsplänen nach den Vorgaben des BauGB zu berücksichtigen.

Ziel der Fortschreibung dieses Konzeptes ist es, gutachterliche Aussagen über die jetzige Nahversorgungssituation im östlichen Stadtgebiet zu erhalten. Dabei ist insbesondere die Zukunftsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereiches an der Bleckeder Landstraße dahingehend zu überprüfen und zu bewerten, ob ein neuer zentraler Versorgungsbereich im Hanseviertel zu einem verbesserten Nahversorgungsangebot beitragen kann.

Hingewiesen wird darauf, dass es gemäß des Bebauungsplans nur möglich ist, Einzelhandel bis zu einer Größenordnung von 800 m² Verkaufsfläche (VK) im Hanseviertel anzusiedeln. Mit einer Überprüfung des Konzeptes soll festgestellt werden, ob für das Hanseviertel ein großflächiger Einzelhandel in der Größenordnung von 1.400 m² VK möglich ist. Gutachterlich festzustellen wird insofern sein, ob durch die Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandels in der genannten Größenordnung der Bestand umliegender bestehender Zentren gefährdet werde und wie dies mit dem Konzept vereinbar ist.

 

Ratsfrau Schellmann entnimmt dem Vorgetragenen, dass durchaus eine Situation eintreten kann, dass mit der Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandels im Hanseviertel ein anderer Standort wie beispielsweise an der Bleckeder Landstraße Einbußen wird hinnehmen müssen.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass eben aus dem besagten Grund das Konzept fortgeschrieben werden soll um festzustellen, wie sich solcherlei Auswirkungen bemerkbar machen würden.

 

Herr Neumann – Bereich 61 – führt aus, dass das Konzept mit den zentralen Inhalten – Festlegung von zentralen Versorgungsbereichen, Lüneburger Liste -  vom Rat im Jahre 2011 beschlossen wurde. Dieses Konzept ist bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und bei Einzelhandelsansiedlungen zu berücksichtigen.

Anhand einer Power-Point-Päsentation (Anlage I) wird näher auf das bestehende hierarchische Zentrenmodell für die Stadt sowie auf die Zentrenübersicht eingegangen. Des Weiteren wird noch einmal in Erinnerung gerufen, welche Sortimente gemäß der „Lüneburger Liste“ nur in zentralen Versorgungsbereichen zulässig sind.

Neben der gutachterlichen Untersuchung, inwieweit die Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittelbetriebes im Hanseviertel den Zentrumsstandort Bleckeder Landstraße beeinträchtigen würde, wird in der zu beauftragenden Fortschreibung auch auf die Situation im Zentrum Kaltenmoor eingegangen. Dort ist die Erweiterung der bestehenden Verkaufsfläche geplant.

Ebenfalls untersucht werden soll mit der Ergänzung des Konzeptes die Flächen von „Lucia“ am Pulverweg. In dem Konzept von 2011 waren diese Flächen bereits als Entwicklungsflächen enthalten. Auch für diese Flächen bestehen Ansiedlungswünsche, die weiter zu konkretisieren sein werden.

Zusammenfassend wird ausgeführt, dass eine Überprüfung und Anpassung des Konzeptes sich nur auf den östlichen Stadtbereich beschränken soll, da für den übrigen Bereich der Stadt derzeit kein Veränderungsbedarf gesehen wird.

Hingewiesen wird darauf, dass das bestehende Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzept für jedermann auf der Homepage der Stadt einseh- und herunterladbar sei.

 

Ratsherr Manzke merkt an, dass die Bezeichnung Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzept die Vermutung aufkommen lässt, dass es sich ggf. um 2 voneinander getrennte Konzepte handeln könnte.

Des Weiteren regt er an, ergänzend den Gutachter zu bitten, die sog. „Lüneburger Liste“ auf ihre Aktualität hin zu überprüfen, da sie nach seiner Meinung seit Jahren unverändert Bestand habe.

 

Herr Neumann – Bereich 61 – weist darauf hin, dass es die „Lüneburger Liste“ erst seit 2011 in dieser Form gibt. Eine Überprüfung ist derzeit nicht vorgesehen.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass die Bezeichnung Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzept ein Fachbegriff sei.

Einzelhandelsentwicklung bedeutet, dass es hierbei um die Frage geht, wo die Stadt Lüneburg mit der Einzelhandelsentwicklung hin will. Hierbei wurde beschrieben, in welchen Branchen eine Überversorgung besteht bzw. in welchen Defizite bestehen. Daraus resultierend wurden Aussagen erarbeitet, in welchen Bereichen Branchen noch Entwicklungsmöglichkeiten bestehen, ohne dass ein Verdrängungswettbewerb einsetzen würde.

Das Zentrumskonzept ist hierbei integraler Bestandteil, in dem dargelegt ist, in welchen Bereichen in der Stadt zentrale Versorgungsbereiche bestehen. In diesen Nahversorgungszentren soll möglichst auch ein Branchenmix angeboten werden. Wichtig hierbei ist, dass die einzelnen Nahversorgungszentren soweit voneinander entfernt liegen, dass jedes dieser Zentren für sich lebensfähig ist. Nicht vorgesehen sei, zwischen zwei bestehenden und funktionierenden Nahversorgungszentren ein drittes zu legen und damit Gefahr zu laufen, dass die angrenzenden Zentren hierdurch geschädigt werden.

 

Ratsherr Löb merkt an, dass es keine Frage sei, dass die Nahversorgungszentren von ihren Kunden auf kurzem Wege erreichbar sein sollten. Nach seiner Ansicht sollte es dem Versorger selbst überlassen bleiben, wo er sich ansiedelt.

 

Stadtbaurätin Gundermann entgegnet,  dass bei derartigen Überlegungen die im Zusammenhang mit der Entwicklung des Keulahütten-Areals gemachten Erfahrungen zukünftig zu berücksichtigen seien. Eine Rechtssicherheit muss insofern gewährleistet sein, als dass die Ansiedlungen auch mit einem tatsächlichen Bedarf nachgewiesen werden können. Dies erfolgt jetzt durch das bestehende Konzept. Auftretende Veränderungen sind demzufolge damit verbunden, dass das bestehenden Konzept überprüft und ggf. angepasst werden muss.

Verdeutlicht wird, dass man sich hinsichtlich der Ansiedlung entlang der Tartuerstraße im Hanseviertel in einem Zielkonflikt befinde. Die Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandels mit einer Größenordnung von 1.400 m² VK  ist erforderlich, um als Ankerpunkt für weitere Ansiedlungen interessant zu sein. Die Gefahr besteht, dass bei der bestehenden Beschränkung auf 800 m² VK sich kein Bewerber für einen Einzelhandelsbetrieb finden lassen wird.

 

Ratsfrau Schellmann erinnert an die Diskussion hinsichtlich der zulässigen Größe eines Einzelhandelsbetriebes für das Baugebiet Hanseviertel im Zusammenhang mit dem Zentrum Bleckeder Landstraße. Wenn jetzt ein größerer Markt im Baugebiet Hanseviertel als ursprünglich angedacht zugelassen werden soll, weist sie darauf hin, dass man dann Gefahr läuft, dass die Ansiedlung dieses Marktes Auswirkungen auf das Nahversorgungszentrum Bleckeder Landstraße haben könnte. Als Folgewirkung könnte dann eintreten, dass die Märkte des Nahversorgungszentrums Bleckeder Landstraße aufgegeben werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann bringt in Erinnerung, dass sie bereits ausführt habe, dass eben auch aus diesem Grunde die Ansiedlung eines größeren Marktes hinsichtlich seiner Verträglichkeit geprüft werde.

Nicht vorstellbar ist in diesem Zusammenhang, dass beispielsweise der Discounter im Nahversorgungszentrum Bleckeder Landstraße in den Bereich Hanseviertel bei gleichzeitiger Vergrößerung der VK umsiedelt und dass für das Nahversorgungszentrum Bleckeder Landstraße eine Nachnutzung mit gleichem Warensortiment vorgesehen wird.

Die Erkenntnisse aus dem Gutachten werden nach dessen Vorlage intensiv zu diskutieren sein. Nicht außen vorgelassen werden können bei dieser Diskussion die derzeit für das Nahversorgungszentrum Bleckeder Landstraße bestehenden Eigentumsverhältnisse.

 

Bürgermeister Meihsies geht davon aus, dass man eine Entwicklungsstrategie für den gesamten Bereich ausarbeiten sollte. Für ihn wäre es durchaus vorstellbar, dass sich der Bereich des jetzigen Nahversorgungszentrums Bleckeder Landstraße ganz anders entwickeln könnte. Varianten hierzu wären nach seiner Vorstellung beispielsweise eine Ausweitung des Betriebes Roy Robsen oder eine als Innenverdichtung anzusehende Wohnbebauung.

Für gut erachtet er bei der Überlegung, das bestehende Konzept zu erweitern. Auch sinnvoll erscheint, dass auf die Entwicklung des Lucia-Geländes geschaut werde. Er merkt hierzu an, dass das Lucia-Gelände von 2 stark belasteten Verkehrsadern eingefasst sei und dass es insofern Probleme bereiten dürfte, hier verkehrsintensive Ansiedlungen zuzulassen. Vor dem Hintergrund einer solchen Verkehrsbelastung hält er es für wichtig, dass man seitens der Politik und Verwaltung konzeptionelle und strategische Überlegungen über eine Nachnutzung des Lucia-Areals anstelle.

 

Ratsherr Manzke geht davon aus, dass verkehrliche Belange erst in einem 2. Schritt zu untersuchen sein werden.

 

Ratsfrau Puschmann geht ebenfalls davon aus, dass zunächst einmal die ergänzenden Aussagen und Erkenntnisse des Gutachtens vorliegen sollten, bevor über weitere Schritte befunden werde. Zielsetzung sollte auch weiterhin sein, die vorhandenen Zentren in ihrem Bestand zu stärken und nicht zwingend weitere Zentren auszuweisen.

 

Herr Neumann – Bereich 61 – bestätigt, dass es vorrangig auch darum gehe, vorhandene Zentren zu stärken, was u. a. auch dadurch erfolgt, dass dort großflächiger Einzelhandel zugelassen wird. Nach dem derzeitigen Stand ist ein Einzelhandel mit über 800 m² VK im Hanseviertel nicht genehmigungsfähig. Hierzu müsste die Bauleitplanung zunächst angepasst werden. Es soll jedoch konzeptionell erst geprüft werden, ob dies in diesem angesprochenen Bereich für sinnvoll und verträglich anzusehen ist.

In der heutigen Sitzung geht es zunächst darum, ein Votum des Ausschusses zu erlangen, dass eine Fortschreibung des bestehenden Konzeptes in Auftrag gegeben werden kann.

 

Ratsherr Petroll weist darauf hin, dass das Konzept erst 2 Jahre alt sei. Nach seinem Dafürhalten sind die bereits bestehenden Nahversorgungszentren Bleckeder Landstraße und Erbstorfer Landstraße nicht weiter als 600 – 800 m entfernt und damit fußläufig gut erreichbar. Die Schaffung eines neuen Nahversorgungszentrums im Bereich des Hanseviertels wäre für ihn insofern nicht zwingend. Er geht davon aus, dass vorrangig die IDB als Vermarkterin des Hanseviertels ein Interesse daran haben dürfte und insofern auch die hiermit verbundenen Kosten zu übernehmen hätte.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass die Entstehung und Umsetzung des B-Plans Hanseviertel ein langer Prozess sei. Auch wurde die Bebauung in der Folge nachverdichtet. Durch die Nachverdichtung ziehen dort mehr Bewohner hin. Des Weiteren werde durch die Räumung der derzeit noch von der Bundespolizei für Castor-Transporte freigehaltenen Flächen weiteres Bauland entstehen. Die Fortschreibung dient auch als Grundlage für die Weiterentwicklung des Hanseviertels.

 

Bürgermeister Meihsies macht deutlich, dass man die IDB nicht gänzlich losgelöst von Politik und Verwaltung betrachten könne. Insofern ist es hier auch nicht der Fall, dass für die IDB ein Gefälligkeitsgutachten erstellt wird. Vielmehr ist hier von Verwaltung und Politik gezielt eine Entwicklungsstrategie eingefordert worden.

 

Ratsfrau Schellmann hinterfragt nochmals, wie weiter vorgegangen werden würde, wenn als Ergebnis der gutachterlichen Untersuchung sich erweisen sollte, dass mit der Zulassung eines Einzelhandelsbetriebes mit 1.400 m² VK im Hanseviertel eine wesentliche Schwächung des Nahversorgungszentrums Bleckeder Landstraße einhergehen würde. Sie möchte wissen, ob es im Ergebnis dazu führen könnte, dass man im Hanseviertel keinen größeren Einzelhandelsbetrieb als die bisherige Größenordnung von 800 m² VK zulassen würde.

 

Stadtbaurätin Gundermann bestätigt, dass dies ein mögliches Ergebnis der Untersuchungen sein könnte. Gleichzeitig verdeutlicht sie aber auch, dass man sich stadtentwicklungspolitisch ein anderes Ergebnis vorstelle und auch wünsche. Wichtig ist, dass die Nahversorgung im Hanseviertel auch tatsächlich ermöglicht wird. Dies ist sowohl jetzt als auch später für die Bewohner wichtig, um auch das Hanseviertel attraktiv zu halten. Es ist davon auszugehen, dass im Endausbau des B-Plan-Gebietes dort eine hohe Einwohnerdichte bestehen wird und insofern ist es wichtig, dort vor Ort einen Frischemarkt vorzuhalten.

Angemerkt wird in diesem Zusammenhang, dass derzeit im Hanseviertel vorwiegend nur Einzel- und Doppelhäuser und erst einige Geschossbauten stehen. Mit der eigentlichen verdichteten Bebauung auf dem übrigen Areal steht man erst am Anfang.

 

Ratsherr Löb wiederholt noch einmal seine Aussage, dass auch er sich grundsätzlich für kurze Wege im Einkauf des täglichen Bedarfs für die Bewohner ausspricht.

Für ihn stellt sich die Frage, inwieweit die IDB an den Kosten des Gutachtens beteiligt werden könnte.

 

Stadtbaurätin Gundermann spricht sich dafür aus, dass sich die Stadt ihre Unabhängigkeit wahren und sich nicht die Glaubwürdigkeit abkaufen lassen sollte.

 

Herr Neumann – Bereich 61 – führt aus, dass die Beauftragung des Gutachtens aus den noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln 2013 beglichen werden könnte.

 

Ratsherr Manzke regt an, dass dem zu beauftragenden Gutachter auch eine Zusatzfrage dergestalt auferlegt werden sollte, ob es aus seiner Sicht für sinnvoll erachtet werde, aus bestehenden und neuem Zentrum ein gemeinsames neues Zentrum zu entwickeln.

 

Stadtbaurätin Gundermann merkt an, dass die Aufgabenstellung gegenüber dem Gutachter diese Fragestellung mit abdeckt.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung beschließt:

 

  1. Das Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzept aus dem Jahr 2011 soll für den östlichen Bereich des Stadtgebietes fortgeschrieben werden (Teilfortschreibung).

 

  1. Mit der Bearbeitung ist ein externer Gutachter zu beauftragen.

 

  1. Das Ergebnis ist dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.

 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 6_Fortschr. Einzelhandelskonzept (1792 KB)