Beratungsinhalt:
Der Vorsitzende benennt Tagesordnungspunkt 7 und erteilt Ratsherrn Meißner das Wort zur Darstellung des Antrags.
Ratsherr Meißner erläutert unter Hinweis auf eine Broschüre zu diesem Thema von der Bundesanstalt für Straßenwesen (bast) den o.g. Antrag.
Dieser beinhaltet, dass in der Lüner Straße von der Straße Auf dem Kauf bis zur Rotehahnstraße ein gegenläufiger Radverkehr ermöglicht werden soll. Radfahrer mit dem Ziel Ochsenmarkt könnten dann durch die Rotehahnstraße fahren.
Zur Begründung sei ausgeführt, dass von Radfahrern, die vom Bahnhof kämen, immer wieder die Schwierigkeit beklagt würde, in die Innenstadt zu gelangen. Die Zufahrt zur Innenstadt solle ohne den von Touristen bzw. Gästen viel frequentierten und mit Kopfsteinpflaster versehenen Stintmarkt zu nutzen, ermöglicht werden. Gerade Berufspendler hätten hier besondere Probleme. Sie könnten bei der beantragten Lösung zügiger und ohne Beeinträchtigungen der Fußgänger an ihr Ziel gelangen. Im Zusammenhang mit einem Umbau der Bardowicker Straße solle die Einmündung der Lüner Straße so ausgebaut werden, dass die Befahrbarkeit der Lüner Straße für Radfahrer in zwei Richtungen bis zur Bardowicker Straße möglich sei. Derzeit sei eine Durchfahrt der Lüner Straße bis zur Bardowicker Straße aber aufgrund der gefahrenträchtigen Einmündung am Schuhhaus Schnabel nicht erstrebenswert. Deshalb habe man sich für die Lösung im Antrag entschieden.
Ratsfrau Schmidt bestätigt die Darstellung von Herrn Meißner. Sie stellt weiterhin dar, dass aufgrund der Tatsache, dass derzeit grundsätzlich die Möglichkeit bestünde, durch die Rotehahnstraße mit 50 km/h zu fahren, ein nächster Antrag der Gruppe SPD/Bündnis90/Die Grünen sein werde, hier auf eine Tempo-30-Zone umzustellen, auch wenn dort tatsächlich aufgrund der baulichen Gegebenheit der Straße niemand 50 km/h fahren würde.
Herr Thöring erläutert, dass dies die StVO Tempo 30 bei Radfahrern im Gegenverkehr einer Einbahnstraße vorgäbe. Auch wenn tatsächlich eine höhere Geschwindigkeit als 30 km/h nicht möglich sei, müsse diese doch entsprechend mit Schildern beschränkt werden, da ansonsten grundsätzlich eine zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h möglich wäre.
Herr Dammann sieht derzeit nicht, warum die Einmündung beim Schuhgeschäft Schnabel eine solche Gefahrenstelle sein solle. Er sehe daher bereits jetzt die Möglichkeit, die gegenläufige Radwegführung bis zur Bardowicker Straße durchzuführen.
Ratsherr Dr. Scharf sieht den Grundgedanken des Antrages zwar als richtig an, hält den Vorschlag aber derzeit für „Flickschusterei“. Er stimme eher dem Vorschlag, einen Umbau der Bardowicker Straße abzuwarten, zu.
Ratsherr Kuhn schließt sich ebenfalls der Meinung von Ratsherrn Dr. Scharf an.
Ratsfrau Schellmann sieht den Antrag als ersten Schritt an, für die Radfahrer aus Richtung Bahnhof eine Fahrtmöglichkeit in die Innenstadt zu eröffnen. Bezüglich der Ecke Schuhhaus Schnabel bittet sie um eine fachliche Beurteilung der Polizei durch Herrn Dobslaw.
Herr Dobslaw warnt ausdrücklich davor, den Verkehr für die Radfahrer bereits jetzt bis zur Bardowicker Straße freizugeben, da die besagte Einmündung am Schuhhaus Schnabel derzeit einfach viel zu unübersichtlich sei und leider auch widerrechtlicher Verkehr Richtung Ochsenmarkt stattfände. Es solle daher unbedingt eine bessere verkehrstechnische Regelung im Rahmen eines Umbaus der Bardowicker Straße abgewartet werden.
Ratsherr Blanck regt den Gedanken an, die Öffnung der Lüner Straße ggf. bis zur Einmündung in die Koltmannstraße vorzunehmen.
Ratsherr Meißner wehrt sich gegen den Begriff der „Flickschusterei“ des Ratsherrn Dr. Scharf und unterstreicht noch einmal aufgrund von Erfahrungswerten aus der von ihm genannten Broschüre, dass nicht beabsichtigt und auch nicht sinnvoll sei, eine offensichtliche Gefahrenstelle für den Durchgangsverkehr für Radfahrer zu legalisieren. Da ein Umbau der Bardowicker Straße für 2014/ 2015 geplant sei, solle dies in jedem Fall abgewartet werden.
Ratherr Pauly fragt zunächst nach der Möglichkeit der alternativen Freigabe des Gehweges nördlich der Kirche.
Herr Thöring verneint dies. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten sei dieser nicht fahrradtauglich.
Ratherr Pauly spricht als weitere Alternative die Baumstraße an.
Auch diese sei aufgrund ihrer Beschaffenheit lt. Herrn Thöring nicht für den Radverkehr geeignet.
Letztlich fragt Ratsherr Pauly, ob denn in der Straße Auf dem Kauf auch die bauliche Beschaffenheit einer Nutzung für den Radverkehr entgegen spräche. Hiermit wäre zumindest die Möglichkeit gegeben, weiter südlich die Innenstadt zu erreichen.
Stadtrat Moßmann nennt an dieser Stelle noch einmal die Vorschriften zur benötigten Fahrbahnbreite, wonach der gewünschte Lückenschluss dort derzeit nicht möglich sei.
Herr Huber schlägt vor, die Nutzung für den Radverkehr nicht durch eine gegenläufige Nutzung der Einbahnstraße zu realisieren, sondern die Lüner Straße als Fahrradstraße zu deklarieren und PKW die Nutzung ebenfalls zu erlauben.
Herr Damman greift diese Idee, welche bereits vor Jahren einmal bestand, erneut auf, weist aber auf die beiden unterschiedlichen Zielkorridore hin, erstens die Radfahrer, die Richtung Marktplatz fahren möchten und zweitens die Radfahrer, die gemäß auch dem Vortrag von Prof. Dr. Pez Richtung Kreideberg fahren möchten. Unter diesem Aspekt sei es die sinnvollste Alternative, wie von Herrn Huber vorgeschlagen, eine Fahrradstraße zu deklarieren und die Nutzung für PKW untergeordnet freizugeben. In diesem Zusammenhang müssten jedoch die Parkplätze aufgehoben und die Verkehrsinsel in der Bardowicker Straße ein Stück Richtung Marktplatz versetzt werden.
Ratsfrau Schmidt erläutert bezüglich des Antrags noch mal, dass in erster Linie auf die Beschaffenheit der Straßen und der Straßenverhältnisse geachtet wurde. Sie würde auch eine Fahrradstraße favorisieren, aber tatsächlich erst im Zuge einer entsprechenden Umgestaltung der Bardowicker Straße.
Ratsherr Kuhn unterstützt die von Ratsherrn Pauly angesprochene Alternative über die Baumstraße.
Herr Habor rät, zunächst erst mal zu klären, wohin die Radfahrer, die aus Richtung Bahnhof kämen, denn überhaupt wollen.
Ratsherr Meißner ist der Meinung, es sei wenig sinnvoll, eine reine Fahrradstraße zu realisieren, da Anwohnern oder Hotels weiterhin eine Zufahrt gewährt werden müsse.
Auch Ratsfrau Schellmann weist darauf hin, dass eine untergeordnete Nutzung einer Fahrradstraße für den PKW-Verkehr keinen Sinn mache. Nur ausnahmsweise dürfe eine solche Fahrradstraße für den PKW-Verkehr geöffnet werden. So besagt es die Definition einer Fahrradstraße. Dies gäbe aber die örtliche Begebenheit, wie von Ratsherrn Meißner bereits beschrieben, nicht her.
Der Vorsitzende beendet an diesem Punkt die Diskussion.
Beschluss:
Der Antrag der Gruppe SPD/Bündnis90/Die Grünen vom 28.05.2013 wird mit zwei Gegenstimmen angenommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 2
Enthaltungen: -