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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
Datum: Mi, 12.06.2013    
Zeit: 16:02 - 17:23 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Genehmigung von Protokollen      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Sachstandsbericht zum Breitbandausbau im Landkreis Lüneburg      
Ö 5  
Enthält Anlagen
Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH für Stadt und Landkreis (W.LG) - Zuschussvereinbarung zwischen der Hansestadt Lüneburg und der W.LG  
Enthält Anlagen
VO/5135/13  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Theater Lüneburg GmbH - Wirtschaftsplan 2013/2014 und mittelfristige Finanzplanung Weisungen an die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung  
Enthält Anlagen
VO/5151/13  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Theater Lüneburg GmbH - Wirtschaftsprüferbestellung für das Geschäftsjahr 2012/2013 Weisungen für die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung  
VO/5152/13  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Ganztags ambulante Rehabilitation gGmbH - Auflösung der Gesellschaft Weisung an die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung  
Enthält Anlagen
VO/5181/13  
Ö 9  
Enthält Anlagen
Lüneburger Heide GmbH - Jahresabschluss 2012 Zustimmung zu den Beschlüssen der Gesellschafterversammlung  
Enthält Anlagen
VO/5184/13  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Auskunftspflicht von Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsmitgliedern Vorschlag der Verwaltung
Enthält Anlagen
VO/4236-2/11  
    VORLAGE
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der in der Richtlinie „Unterrichtungspflichten aus Aufsichts-/ Verwaltungsratssitzungen und Gesellschafterversammlungen der städtischen Beteiligungen in den städtischen Gremien (Rat, Verwaltungsausschuss, Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen)“ beschriebene Verfahrensweise wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, formale und vereinfachende sowie rechtlich notwendige Anpassungen vorzunehmen.

 

Die Berichterstattung aus den städtischen Beteiligungen wird auf den Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen übertragen.

   
    07.11.2012 - Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
    Ö 11 - geändert beschlossen
    Beschluss:

 

 

   
    12.06.2013 - Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:

 

Der in der Richtlinie „Unterrichtungspflichten aus Aufsichts-/ Verwaltungsratssitzungen und Gesellschafterversammlungen der städtischen Beteiligungen in den städtischen Gremien (Rat, Verwaltungsausschuss, Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen)“ beschriebene Verfahrensweise wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, formale und vereinfachende sowie rechtlich notwendige Anpassungen vorzunehmen.

 

Die Berichterstattung aus den städtischen Beteiligungen wird auf den Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen übertragen.

 

 

   
    19.06.2013 - Rat der Hansestadt Lüneburg
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der in der Richtlinie „Unterrichtungspflichten aus Aufsichts-/ Verwaltungsratssitzungen und Gesellschafterversammlungen der städtischen Beteiligungen in den städtischen Gremien (Rat, Verwaltungsausschuss, Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen)“ beschriebene Verfahrensweise wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, formale und vereinfachende sowie rechtlich notwendige Anpassungen vorzunehmen.

 

Die Berichterstattung aus den städtischen Beteiligungen wird auf den Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen übertragen.

 

(22)

Ö 11  
Enthält Anlagen
Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil      
Ö 12  
Enthält Anlagen
Anfragen im öffentlichen Teil      
N 13     (nichtöffentlich)      
N 14     (nichtöffentlich)