Beschluss:Beschluss: Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig: Der in der Richtlinie „Unterrichtungspflichten aus Aufsichts-/ Verwaltungsratssitzungen und Gesellschafterversammlungen der städtischen Beteiligungen in den städtischen Gremien (Rat, Verwaltungsausschuss, Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen)“ beschriebene Verfahrensweise wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, formale und vereinfachende sowie rechtlich notwendige Anpassungen vorzunehmen. Die Berichterstattung aus den städtischen Beteiligungen wird auf den Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen übertragen.
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