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Vorlage - VO/5135/13  

 
 
Betreff: Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH für Stadt und Landkreis (W.LG) - Zuschussvereinbarung zwischen der Hansestadt Lüneburg und der W.LG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Pupke, Annika
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Pupke, Annika
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
12.06.2013 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
19.06.2013 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Bei der Neustrukturierung der Wirtschaftsförderung und der Organschaft mit der Sparkasse Lüneburg im Jahre 2001 wurde zwischen der Hansestadt Lüneburg und der W.LG eine Vereinbarung über die Zahlung von jährlichen Zuschüssen geschlossen. Diese Vereinbarung wurde zuletzt im Jahr 2012 geändert bzw. angepasst und hatte eine Gültigkeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2013. Auch der Landkreis Lüneburg und die W.LG haben eine entsprechende Vereinbarung miteinander geschlossen.

 

In § 4 dieser Vereinbarung ist geregelt, dass die Gesellschafter und der Zuschussgeber über eine Verlängerung dieser Vereinbarung mit einer Frist von sechs Monaten vor dem unter § 2 datierten Auslaufen des Vertrages, also spätestens zum 30.06.2013 entscheiden.

 

Die Neustrukturierung der W.LG in drei Geschäftsbereiche wurde bislang auch unter Nutzung von EU-Fördermitteln realisiert. Dieses Ziel soll auch zukünftig verfolgt werden. Inwieweit die Übertragung zusätzlicher Aufgaben auch unter Berücksichtigung der Schnittstelle zu den Aktivitäten der Süderelbe AG zu einem erweiterten Zuschussbedarf führt ist derzeit nicht absehbar. Insofern besteht aus Sicht der Verwaltung kein Bedarf, den bisherigen jährlichen Zuschuss in Höhe von 210.000 EUR bzw. den Inhalt der bisherigen Vereinbarung zu ändern. Andererseits erscheint im Interesse der Planungssicherheit für die langfristig orientierte Arbeit der Wirtschaftsförderung eine Laufzeit der Vereinbarung von 5 Jahren sinnvoll. Die Hansestadt Lüneburg würde sich bei einer Verlängerung dieser Vereinbarung verpflichten, einen Betrag in Höhe von insgesamt 1.050.000 EUR – verteilt auf 5 Jahre - als Zuschuss an die W.LG zu zahlen.

 

Dies auch mit folgender Begründung:

Haushaltsmittel aus dem Bereich der Wirtschaftsförderung sind häufig die Basis für thematische Aktivitäten im Rahmen von Förderprojekten. Sie fließen als Eigenanteil in die Gesamtfinanzierung ein. Insofern ist eine gesicherte Basisfinanzierung die notwendige Bedingung für eine erfolgreiche Einwerbung zusätzlicher Fördermittel. Ziel sollte es aus Sicht der Verwaltung daher sein, die Handlungsfähigkeit der regionalen Wirtschaftsförderung auch vor dem Hintergrund der neuen EU-Förderperiode (2014-2020) zu sichern. Dies ist auch deshalb wichtig, weil mit erheblichen Veränderungen der Förderprogramme im Vergleich zur laufenden Förderperiode zu rechnen ist. Eine flexible Reaktion auf diese Veränderungen und die Nutzung damit verbundener erweiterter Handlungsspielräume ist für die Regionalentwicklung auch zukünftig von erheblicher Bedeutung. Eine gesicherte Basisausstattung der lokalen Wirtschaftsförderung schafft die hierfür erforderlichen Voraussetzungen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:               35,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:               1.050.000,00 €

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja X

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:                             22010             

              Produkt / Kostenträger:                             57100102

              Haushaltsjahr:                                           2014-2018

             

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

Zuschussvereinbarung 31.12.2018

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zuschussvereinbarung 31.12.2018 (15 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Zwischen der Hansestadt Lüneburg und der W.LG wird die vorliegende Vereinbarung über die Zahlung von Zuschüssen für einen Zeitraum von 5 Jahren und zwar vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2018 geschlossen.