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Auszug - Ganztags ambulante Rehabilitation gGmbH - Auflösung der Gesellschaft Weisung an die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 12.06.2013    
Zeit: 16:02 - 17:23 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/5181/13 Ganztags ambulante Rehabilitation gGmbH - Auflösung der Gesellschaft
Weisung an die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:von Fintel, Stefanie
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: von Fintel, Stefanie
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter Blanck stellt kurz den Sachverhalt vor und übergibt an Herrn Sauer als Geschäftsführer der Ganztags ambulanten Rehabilitations gGmbH (GAR) zur Beantwortung der Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Ratsherr Webersinn führt aus, dass die Gesellschaft vor einem Jahr erst mit dem Hintergrund erworben wurde, dass eine Verbesserung der Belegungssituation möglich sei. Er fragt, was nun dazu geführt hat, dass die Situation sich nicht wesentlich verbessert hat. Herr Sauer erklärt, dass im letzten Jahr die Genehmigung der Rentenversicherung Berlin noch ausgestanden habe und davon auszugehen gewesen ist, dass eine Zuweisung auch durch diesen Rentenversicherungsträger in die ambulante Einrichtung nach Genehmigung erfolgen wird. Die Situation stellt sich derzeit anders dar. Es gibt nicht genügend Patienten. Von 12 möglichen Plätzen sind durchschnittlich 6,9 Plätze belegt. Das hat in 2012 zu einer Unterdeckung von 98T€ geführt. Für 2013 wird ein Jahresfehlbetrag von 60-80 T€ erwartet. Die GAR wird von den Rententrägern nicht entsprechend angenommen, so dass eine Schließung die logische Konsequenz sein muss. In der Vorlage steht, dass die angemieteten Räume möglicherweise durch die Hansestadt Lüneburg weitergenutzt werden. Über die mögliche Weiternutzung ist im Jugendhilfeausschuss berichtet worden.

 

Beigeordneter Pauly möchte wissen, warum die Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH (PKL) einen Anteil der ausstehenden Verbindlichkeiten übernimmt, da es sich doch um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelt. Herr Sauer erklärt, dass es sich u.a. um eine Verbindlichkeit gegenüber der PKL handelt, auf die entsprechend der Anteile an der GAR (51%) verzichtet wird.

 

Ratsherr Manzke ergänzt, dass die andere Alternative zum Ausgleich der Verbindlichkeiten die Insolvenz der Gesellschaft gewesen wäre. Als indirekte städtische Gesellschaft wäre die Insolvenz jedoch moralisch bedenklich. Hier wäre eine sozialverträgliche Lösung gefunden worden. Er begrüßt die Schließung der Gesellschaft, da sie vom Markt nicht angenommen wird.

 

Herr Sauer erläutert, dass grundsätzlich ein Bedarf für das Tätigkeitsfeld der GAR besteht, aber aufgrund der fehlenden Finanzierung keine Nachfrage entsteht. Er lobt die gute Arbeit der Beschäftigten der GAR.

 

Ratsherr Neubauer fügt hinzu, dass auch er die ökonomische Entscheidung nachvollziehen kann und die Beachtung der sozialen Komponente durch die Übernahme der Beschäftigten und der Weiterbehandlung der Patienten begrüßt.

 

Herr Sauer führt aus, dass die PKL die Leistung der GAR nicht anbieten darf und die Patienten daher durch die drops Lüneburg ambulant weiterbehandelt werden.

 

Ratsherr Srugis befürwortet ebenfalls die ökonomische Entscheidung sowie die sozialverträgliche Lösung. Er gibt zu bedenken, dass vielleicht doch nicht der Bedarf für das Behandlungsfeld der GAR besteht wie angenommen, sonst würden die Rentenversicherungsträger der GAR Patienten zuweisen.

 

Herr Sauer erklärt, dass eine tagesklinische Einrichtung innerhalb von 45 Min. erreichbar sein muss, so dass die Patienten aus den Kreisen Lüneburg, Harburg und Uelzen kommen.

 

Ratsfrau Schellmann fragt, welche Verpflichtungen gegenüber Dritten bestehen, die noch gemäß Vorlage zu bedienen sein werden. Herr Sauer führt aus, dass neben den Verbindlichkeiten der zu erwartende Verlust auszugleichen ist. Weiterhin ist das Stammkapital mit den Verbindlichkeiten zu verrechnen.

 

Beigeordneter Pauly bittet um Auskunft zu den Perspektiven für die 6 Beschäftigten (2,8 Vollkräfte) der GAR. Herr Sauer zeigt auf, dass den Beschäftigten eine Weiterbeschäftigung bei der PKL angeboten wird. Die PKL beschäftigt rd. 1.000 Mitarbeiter, so dass aufgrund von Fluktuation oder zusätzlichem Bedarf für alle 6 Beschäftigten der GAR eine Möglichkeit der weiteren Arbeit im Konzern Gesundheitsholding Lüneburg GmbH besteht.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:

 

Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Ganztags ambulanten Rehabilitation gGmbH werden angewiesen, der Einstellung des Geschäftsbetriebs und der Auflösung der Gesellschaft zuzustimmen. Die Geschäftsführung, Herr Sauer und Herr Siller, ist entsprechend mit den notwendigen Abwicklungsschritten zu betrauen. Die Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH wird den auf sie entfallenden Anteil an den noch zu begleichenden Verbindlichkeiten übernehmen.

 

Weiterhin werden die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Ganztags ambulanten Rehabilitation gGmbH werden angewiesen, die Geschäftsführer Herr Sauer und Herr Siller nach Abwicklung der Auflösung der Gesellschaften als Geschäftsführung abzubestellen.