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Vorlage - VO/4236-2/11  

 
 
Betreff: Auskunftspflicht von Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsmitgliedern
Vorschlag der Verwaltung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:von Fintel, Stefanie
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: von Fintel, Stefanie
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
07.11.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen geändert beschlossen   
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
12.06.2013 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
19.06.2013 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 27.10.2011 u.a. über den
Antrag der FDP-Fraktion zur Auskunftspflicht von Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsmitgliedern beraten und beschlossen, den Antrag in den Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen zu überweisen. Auf die erste Beratung des Fachausschusses vom 13.04.2012 wird verwiesen.

 

Die Verwaltung wird einen Vorschlag zur Verfahrensweise („Leitfaden zur Auskunftspflicht“) in der Sitzung vorstellen.

 

Ergänzung 08.11.2012:

Die Richtlinie zur Unterrichtung aus Aufsichts-/ Verwaltungsratssitzungen der städtischen Beteiligungen in den städtischen Gremien (Rat, VA, WiA)“ ist in der Ausschusssitzung am 07.11.2012 erstmalig beraten worden. Die bisher genannten Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge sind eingearbeitet.

 

Die Geschäftsführer der städtischen Beteiligungen berichten bereits regelmäßig im zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen zu den erforderlichen Weisungsbeschlüssen für die Gesellschafterversammlungen. Dem FDP-Antrag folgend soll künftig darüber hinaus eine regelmäßige Berichterstattung aus den Aufsichtsrats-/ Verwaltungsratssitzungen erfolgen. Abweichend vom Vorschlag der FDP-Fraktion wird vorgeschlagen, auch diese Berichterstattung aus den Aufsichts-/ Verwaltungsratssitzungen vom Rat auf den Fachausschuss zu übertragen.

 

Ergänzung 24.04.2013:

In der Anlage werden die „Unterrichtungspflichten aus Aufsichts-/ Verwaltungsratssitzungen und Gesellschafterversammlungen der städtischen Beteiligungen in den städtischen Gremien (Rat, Verwaltungsausschuss, Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen)“ dargestellt.

 

Bei der Überarbeitung der Richtlinie ist auf die erfahrenen Kommunalrechtler Herrn Robert Thiele und Herrn Herbert Freese sowie den Rechtsanwalt und Notar Herrn Thomas Becker zurückgegriffen worden.

 

Die Berichterstattung aus den Gesellschaften soll zukünftig durch einen Sprecher/ eine Sprecherin im Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen erfolgen.

 


 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinie zur Unterrichtung (38 KB)      
Anlage 2 2 Richtlinie zur Unterrichtung 8.11.2012 (50 KB)      
Anlage 3 3 Richtlinie zur Unterrichtung_05 02 2013 (43 KB)      
Beschluss:

Beschluss:

 

Der in der Richtlinie „Unterrichtungspflichten aus Aufsichts-/ Verwaltungsratssitzungen und Gesellschafterversammlungen der städtischen Beteiligungen in den städtischen Gremien (Rat, Verwaltungsausschuss, Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen)“ beschriebene Verfahrensweise wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, formale und vereinfachende sowie rechtlich notwendige Anpassungen vorzunehmen.

 

Die Berichterstattung aus den städtischen Beteiligungen wird auf den Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen übertragen.