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Sachverhalt:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 27.10.2011 u.a. über den
Die Verwaltung wird einen Vorschlag zur Verfahrensweise („Leitfaden zur Auskunftspflicht“) in der Sitzung vorstellen.
Ergänzung 08.11.2012: Die „Richtlinie zur Unterrichtung aus Aufsichts-/ Verwaltungsratssitzungen der städtischen Beteiligungen in den städtischen Gremien (Rat, VA, WiA)“ ist in der Ausschusssitzung am 07.11.2012 erstmalig beraten worden. Die bisher genannten Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge sind eingearbeitet.
Die Geschäftsführer der städtischen Beteiligungen berichten bereits regelmäßig im zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen zu den erforderlichen Weisungsbeschlüssen für die Gesellschafterversammlungen. Dem FDP-Antrag folgend soll künftig darüber hinaus eine regelmäßige Berichterstattung aus den Aufsichtsrats-/ Verwaltungsratssitzungen erfolgen. Abweichend vom Vorschlag der FDP-Fraktion wird vorgeschlagen, auch diese Berichterstattung aus den Aufsichts-/ Verwaltungsratssitzungen vom Rat auf den Fachausschuss zu übertragen.
Ergänzung 24.04.2013: In der Anlage werden die „Unterrichtungspflichten aus Aufsichts-/ Verwaltungsratssitzungen und Gesellschafterversammlungen der städtischen Beteiligungen in den städtischen Gremien (Rat, Verwaltungsausschuss, Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen)“ dargestellt.
Bei der Überarbeitung der Richtlinie ist auf die erfahrenen Kommunalrechtler Herrn Robert Thiele und Herrn Herbert Freese sowie den Rechtsanwalt und Notar Herrn Thomas Becker zurückgegriffen worden.
Die Berichterstattung aus den Gesellschaften soll zukünftig durch einen Sprecher/ eine Sprecherin im Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen erfolgen.
Beschluss:
Der in der Richtlinie „Unterrichtungspflichten aus Aufsichts-/ Verwaltungsratssitzungen und Gesellschafterversammlungen der städtischen Beteiligungen in den städtischen Gremien (Rat, Verwaltungsausschuss, Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen)“ beschriebene Verfahrensweise wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, formale und vereinfachende sowie rechtlich notwendige Anpassungen vorzunehmen.
Die Berichterstattung aus den städtischen Beteiligungen wird auf den Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen übertragen. |
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