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Auszug - Auskunftspflicht von Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsmitgliedern Vorschlag der Verwaltung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 12.06.2013    
Zeit: 16:02 - 17:23 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/4236-2/11 Auskunftspflicht von Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsmitgliedern
Vorschlag der Verwaltung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:von Fintel, Stefanie
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: von Fintel, Stefanie
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister Mädge führt aus, dass der Entwurf der Unterrichtungsrichtlinie mit Herrn Freese vom Niedersächsischen Landkreistag und dem Kommunalrechtler Herrn Thiele abgestimmt wurde. Der Entwurf beinhaltet einen Vorschlag für mögliche Berichterstatter aus den Aufsichts- und Verwaltungsräten. Hierbei sollte vorrangig das Wirtschaftsausschussmitglied berichten und bei Abwesenheit ein gemeindlicher Vertreter. Ein gemeindlicher Vertreter kann der Oberbürgermeister, ein/-e Dezernent/-in oder ein/-e weitere/-r Mitarbeiter/-in sein. Bei Aufsichtsräten mit mehreren Vertretern im Wirtschaftsausschuss ist auf die Funktion im Aufsichtsrat abzustellen.

 

Ratsfrau Schellmann nimmt als Mitglied der antragstellenden Partei zum Entwurf Stellung. Der Antrag ist gestellt worden, um darauf hinzuweisen, dass der Rat über wichtige Entscheidungen aus den städtischen Gesellschaften bereits im Vorfeld ausführlich informiert werden muss. Der Rat soll als höchstes Gremium informiert werden und nicht einer seiner Ausschüsse. Bei einer Weitergabe der Informationen wären es nur noch Auskünfte aus 2. und 3. Hand, was nicht unbedingt für Transparenz sorgen würde. Weiterhin ist in § 138 Abs. 4 NKomVG die Vertretung und somit der Rat als zu unterrichtendes Organ genannt. Die Ausführungen zum Tatbestand „besonderer Bedeutung“ bleiben zu unbestimmt.

 

Oberbürgermeister Mädge erläutert, dass die Vorschläge der Ausschussmitglieder aus der Sitzung vom 07.11.2012 und die Hinweise der Kommunalrechtler Thiele und Freese in den Entwurf eingearbeitet wurden. Die Übergabe der Unterrichtungspflicht auf den Wirtschaftsausschuss ist seit Beginn der Diskussionen zur Verfahrensweise erfolgt. Für die Unterrichtung im Wirtschaftsausschuss gibt es mehrere Gründe. Als vorberatendes Gremium zum Rat beginnt die Beratungsfolge in den meisten Fällen in diesem Ausschuss. Weiterhin würden die Ratssitzungen bei mehreren zu berichtenden Aufsichtsräten sehr lange gehen und es dürfen am Wirtschaftsausschuss alle Ratsmitglieder teilnehmen, so dass bei Interesse eine direkte Information erfolgen könnte.

 

Beigeordneter Pauly stimmt der Zuständigkeitsübergabe vom Rat auf den Wirtschaftsausschuss zu, da es handhabbarer sein wird. Er hat drei Anmerkungen zum Entwurf. In der Anlage 1 – Städtische Beteiligungen mit Aufsichts- und Verwaltungsrat würde der Aufsichtsrat der Avacon AG fehlen. Weiterhin möchte er wissen, wer berichten würde, wenn zwei Ausschussmitglieder im Aufsichtsrat sind. Er begrüßt, dass die gemeindlichen Vertreter über das Ausschussmitglied hinaus Bericht erstatten.

 

Oberbürgermeister Mädge erklärt, dass bei zwei Ausschussmitgliedern nach der Funktion im Aufsichtsrat entschieden wird. Ist ein Ausschussmitglied (stellvertretende/-r) Vorsitzende/-r eines Aufsichtsrates, soll dieses Mitglied vorrangig berichten. Bei Abwesenheit ist das weitere Ausschussmitglied in der Unterrichtungspflicht. Eine Abstimmung bei Abwesenheit sollte vor der Sitzung geschehen, damit die unterrichtende Person sich vorbereiten kann. Wenn kein Ausschussmitglied anwesend ist, welches auch Aufsichtsratsmitglied ist, erfolgt eine Berichterstattung durch einen gemeindlichen Vertreter. Ob der Aufsichtsrat der Avacon AG in der Aufzählung fehlt, wird geprüft werden müssen, da es sich um eine Aktiengesellschaft handelt, an der die Hansestadt Lüneburg nur mittelbar über die Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH beteiligt ist und für die besondere aktienrechtliche Bestimmungen einzuhalten sind.

 

Ratsherr Manzke ergänzt, dass bei der Avacon AG berücksichtigt werden sollte, dass die Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH nur einen Anteil von derzeit 4,02% an der AG halte, so dass kein gestalterischer Einfluss vorliegt.

 

Ratsherr Srugis lobt die Beteiligung des Ausschusses bei der Erstellung der Richtlinie. Da nicht alle Weisungsbeschlüsse im Rat gefasst werden, ist eine Berichterstattung im nichtöffentlichen Teil des Wirtschaftsausschusses richtig und sinnvoll. Da er selbst in einigen Aufsichtsräten durch (stellvertretenden) Vorsitz in besonderer Verantwortung steht, habe er kurz überlegt, was über die bisherige Berichterstattung durch die Geschäftsführungen und die Verwaltung aus den letzten zwei Monaten hätte berichtet werden müssen und kommt zu dem Ergebnis, dass es ggf. der Spielplan bei der Theater Lüneburg GmbH gewesen wäre. Hier stellt sich aber die Frage der besonderen Bedeutung.

 

Ratsherr Manzke befürwortet ebenfalls die gute Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Ausschuss bei der Erstellung der Richtlinie. Die Aufsichtsräte gäbe es jedoch nicht ohne Grund. Diese sollen im Sinne der Gesellschaft tätig sein und bei bedeutenden Entscheidungen den Wirtschaftsausschuss unterrichten.

 

Beigeordnete Schmidt fragt, warum der Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Stadt und Landkreis Lüneburg mbH nicht in der Aufzählung genannt wird. Oberbürgermeister Mädge erklärt, dass die Gesellschaft eine mittelbare Beteiligung über die Sparkasse und den Sparkassenzweckverband ist. Hier muss das Niedersächsische Sparkassengesetz beachtet werden. Darüber hinaus ist regelmäßig ein Vertreter der Wirtschaftsförderung im Ausschuss, so dass eine freiwillige Berichterstattung erfolgt.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:

 

Der in der Richtlinie „Unterrichtungspflichten aus Aufsichts-/ Verwaltungsratssitzungen und Gesellschafterversammlungen der städtischen Beteiligungen in den städtischen Gremien (Rat, Verwaltungsausschuss, Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen)“ beschriebene Verfahrensweise wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, formale und vereinfachende sowie rechtlich notwendige Anpassungen vorzunehmen.

 

Die Berichterstattung aus den städtischen Beteiligungen wird auf den Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen übertragen.