Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss beschließt: 1. Für einen Bereich westlich der Sülztorstraße wird die Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß § 2 i. V. m. § 12 BauGB eingeleitet. Der Bebauungsplan mit der Nr. 149 bekommt die Bezeichnung „Ehemaliges Postgelände“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan. 2. Die Teile des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 30/II „Saline“, die vom Bebauungsplan Nr. 149 überplant werden, sollen aufgehoben werden (Teilaufhebung). 3. Ziel der Planung ist es insbesondere, als Art der Nutzung ein Sondergebiet für den großflächigen Einzelhandel im Bebauungsplan festzusetzen, um das Gebiet einer Neubebauung zu zuführen. 4. Im Geltungsbereich des B.-Planes Nr. 149 soll gem. § 12 BauGB ein Vorhaben- und Erschließungsplan aufgestellt werden. 5. Das Planverfahren soll gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt werden. Ein Umweltbericht ist zu fertigen. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen. 6. Im Rahmen des Planverfahrens ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang durchzuführen.
|