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Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.07.2011 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 146 „Familienzentrum/Am Weißen Turm“ für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen. Ziel der Planung ist die Festsetzung eines Mischgebietes gem. § 6 BauNVO mit weiteren Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und den überbaubaren Grundstücksflächen.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten und beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren kann auf eine Umweltprüfung verzichtet werden.
Der Flächennutzungsplan wird bei Bebauungsplänen im vereinfachten und beschleunigten Verfahren durch Berichtigung ohne die Notwendigkeit eines weiteren Änderungsverfahrens angepasst.
Nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange hat der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung am 19.03.2012 die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung wurde an der amtlichen Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide ortsüblich und fristgerecht bekannt gemacht. Es wurde darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist im Bereich Stadtplanung der Bebauungsplanentwurf nebst Begründung ausgelegt wurde und von Jedermann Stellungnahmen abgegeben werden konnten. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufgefordert worden. Es haben Anliegerversammlungen am 14.06.2012 und am 19.09.2012 stattgefunden, in denen die Inhalte des Bebauungsplanentwurfes dargelegt wurden.
Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft. Diese sind mit den dazugehörigen Abwägungsvorschlägen in der Anlage beigefügt und sind Bestandteile der Sitzungsvorlage. Über deren Behandlung ist zu beschließen. Als Ergebnis dieser Prüfung ist eine Änderung von textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes und der Begründung in Teilen erforderlich, die ebenfalls zu beschließen sind.
Nach der Abwägung über die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen kann der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 146 „Familienzentrum/Am Weißen Turm“ gefasst werden.
Der Bebauungsplan Nr. 30/II „Saline“, 2. Änderung wird durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 146 „Familienzentrum / Am weißen Turm“ innerhalb dessen Geltungsbereichs aufgehoben.
Der Geltungsbereich ist in der Anlage dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben. Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Bebauungsplan ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 20.000 € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja
Teilhaushalt / Kostenstelle: 4271400/61040 Produkt / Kostenträger: 51100104 Haushaltsjahr: 2012
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Geltungsbereich, Verfahrensübersicht, Abwägungsvorschlag, Bebauungsplan einschließlich Begründung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:
1. Die im Rahmen der förmlichen Beteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen werden in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise behandelt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 146 „Familienzentrum/Am Weißen Turm“ wird mit Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
3. Der Bebauungsplan Nr. 30/II „Saline“, 2. Änderung wird durch den Bebauungsplan Nr. 146 „Familienzentrum / Am weißen Turm“ innerhalb dessen Geltungsbereichs aufgehoben.
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