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Auszug - Bebauungsplan Nr. 146 "Familienzentrum/Am Weißen Turm" Abwägungsbeschluss Satzungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 08.10.2012    
Zeit: 15:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/4662/12 Bebauungsplan Nr. 146 "Familienzentrum/Am Weißen Turm"
Abwägungsbeschluss
Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:1. Klang, Anja
2. Ahlemann, Yvonne
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass man sich für den letzten Teil des B-Plan-Verfahrens sehr viel Zeit gelassen habe, weil man die in 2 Anliegerversammlungen aufgenommenen Anregungen der Anwohner sorgsam abgewogen habe. Aufgrund der eingereichten Anregungen wurde die Planung in ihren Festsetzungen teilweise überarbeitet.

Anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) wird aufgezeigt, dass die Abstände des Baufeldes bis zur Grundstücksgrenze vergrößert wurden, dass der Baukörper durch Reduzierung der Krümmung etwas aufgebogen und dass der Gebäudekomplex insgesamt standortmäßig näher zur Straße hin verschoben wurde. Durch diese Maßnahmen werden die Abstände zu den angrenzenden Nachbarn vergrößert. Als Folge hieraus war das Baufeld neu festzulegen und musste demzufolge auch geändert werden. Die Abstände zum Baukörper selbst gegenüber den Nachbargrundstücken haben sich damit ebenfalls nochmals vergrößert. Gemessen an der innerstädtischen Lage wurde durch Verschiebung des Baukörpers erreicht, dass ein außerordentlich großer Abstand zu den Nachbargrundstücken geschaffen wurde. Durch einen zusätzlichen Pflanzstreifen, der für die Pflanzung von höheren Gehölzen  vorgesehen ist, wird eine zusätzliche Abschirmung der Gebäude erreicht. Aufgezeigt werden die Standorte der vorhandenen größeren Bäume, die größtenteils erhalten werden sollen. Der Anteil des vorhandenen Baumbestandes, der für die Umsetzung der Baumaßnahme entfernt werden muss, wird anhand eines Planes aufgezeigt.

Aufgezeigt werden die in dem jeweiligen Gebäudebereichen vorgesehenen Nutzungen mit den Zu- und Abgangsbereichen sowie die vorgesehenen Nutzungen der Außenbereiche.

Eingegangen wird anhand von Ansichten des Baukörpers auf die jeweiligen Nutzungsbereiche und deren Zu- und Abgangsmöglichkeiten. Der Fußgängerüberweg über den Straßenzug Am Weißen  Turm wird direkt auf den Haupteingangsbereich des Gebäudekomplexes führen. Im rückwärtigen Bereich werden die topografischen Gegebenheiten in der Weise aufgenommen, dass dort der Versorgungsbereich vorgesehen ist, der aufgrund des ansteigenden Geländeniveaus dann im Tiefgeschoss liegen wird. Da der Gebäudekomplex insgesamt bereits in das ansteigende Gelände hineingeschoben wurde, kann dieser nicht noch tiefer nach hinten verlegt werden, um Höhe zu sparen. Eingespart werden kann insofern nur in der Konstruktionshöhe.

Das Raumprogramm innerhalb des Gebäudekomplexes wurde mit dem zukünftigen Nutzern durchdiskutiert und ist insofern auch nicht mehr veränderbar.

Bei den durchgeführten Anliegerversammlungen hat es sich gezeigt, nachdem ein Großteil der vorgetragenen Anregungen in die weiterführende Planung eingeflossen sind und eine 2. Anliegerversammlung durchgeführt wurde, dass seitens der Anliegerschaft für das Bauvorhaben mehr Verständnis gezeigt wird.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass das gemeinsam mit der Diakonie umzusetzende Projekt beispielhaft sei und dass mit der jetzt umzusetzenden Planung das Maximale dessen, was auf dieser Fläche umgesetzt werden kann, erreicht wurde.

 

Bereichsleiterin Hesebeck zeigt anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage II) die derzeitige Straßensituation mit den einzelnen Fahrspuren und den derzeitigen Verkehrsbeziehungen an dem verkehrsträchtigen Einmündungsbereich auf. Aufgezeigt werden die für die Rettungswegeführung, die Zufahrt für Behinderte und Anlieferungen erforderlichen Wegebeziehungen. Hingewiesen wird darauf, dass erreicht werden konnte, dass die vorhandenen AOK-Parkplätze teilweise mitgenutzt werden können. Die Geh- und Radwegesituation wird dargestellt. Die Grünstreifenbereiche werden aufgezeigt. Für die Nutzung der Kinderkrippe ist die Vorhaltung von 12 Stellplätzen erforderlich. Die Zu- und Abfahrt vom Gebäudekomplex ist nur in der Regelung „rechts rein – rechts raus“ zugelassen. Auf dem Grundstück angeordnet wird ein Stellplatz für Rettungsfahrzeuge, 2 Behindertenparkplätze und 1 Stellplatz für die Anlieferung. Die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge wird durch einen absenkbaren Poller gegen unbefugte Nutzung gesichert. Auch die 12 Stellplätze, die auf dem Areal der AOK durch die Eltern beim Bringen und Holen der Kinder mitgenutzt werden dürfen, ist in der Zu- und Abfahrt nur ein „rechts rein – rechts raus“ in der Verkehrsführung zulässig.

Die nicht mehr benötigte Zu- bzw. Abfahrt zum früheren Gartenhandel wird verlegt. Teilbereiche des Grünstreifens müssen ggf. für die Anlegung der aufgezeigten 3 Stellplätze entfernt werden.

 

Beigeordneter Pauly begrüßt es, wenn Anlieger sich mit Anregungen in eine Planung einbringen und wenn diese Anregungen teilweise auch in die weitergehende Planung einfließen. Er merkt an, dass die Abwägung sehr weitreichend durchgeführt wurde und im Ergebnis plausibel sei.

Von Interesse ist für ihn, wie für die Anlieferung eine Regelung gefunden wird, wenn die Zufahrt hierzu durch einen Poller gesperrt wird.

 

Bereichsleiterin Hesebeck zeigt anhand des Planes auf, dass die Anlieferung über eine andere Wegeführung vollzogen wird. Die Zufahrt im oberen Bereich wird ausschließlich für den Rettungsdienst vorgehalten und nutzbar sein. Die Funktionsweise des versenkbaren Pollers wird dargelegt.

 

Ratsherr Bartels merkt an, dass ihn die vorgestellte Planung sehr gut gefällt. Für ihn ist von Interesse, wie die hinter dem Gebäude liegenden Bereiche erreichbar sein werden. Er möchte wissen, ob hierfür ein gesonderter Zugang geschaffen wird.

 

Stadtbaurätin Gundermann merkt an, dass man sich mit der heutigen Beratung und Beschlussfassung im Bauleitplanverfahren befindet. Das zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits eine konkrete Planung für den Gebäudekomplex vorliegt, ist insofern die Ausnahme. Ein Außenanlagenplan wird erst im Zuge der Umsetzung des Bauvorhabens zu erstellen sein. Insofern kann die gestellte Frage über die konkrete Führung der Zugänge für den hinteren Bereich beim gegenwärtigen Stand der Planung bezüglich der Umsetzung des Vorhabens noch nicht gegeben werden. Insofern wird man heute nur die Nutzungsbereiche der Außenflächen darstellen können und die Ergebnisse des durchgeführten Workshops darlegen. Konkretere Planungen werden jedoch erst im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens darstellbar sein.

 

Ratsherr Bruns merkt an, dass es richtig war, das Thema noch einmal aufzunehmen. Die bei der 2. Anliegerversammlung vorgetragenen und zwischenzeitlich von der Verwaltung umgesetzten Änderungen in der Planung wurden als zielführend angenommen. Wenn auch erkennbar war, dass nicht alle von den Anliegern aufgeworfenen Probleme im Sinne der Anlieger lösbar waren.

Wichtiges Signal ist jedoch in der weiteren Vorgehensweise, dass das Vorhaben mit den durchgeführten Veränderungen jetzt die Akzeptanz der Anlieger findet. Nach seinem Dafürhalten passt das geplante Vorhaben an diese Stelle und insofern ist man auf dem richtigen Weg, mit den vorgenommenen Änderungen das Verfahren zum Abschluss zu bringen.

 

Ratsfrau Schellmann begrüßt es, dass eine Reduzierung in der Höhe des Gebäudekomplexes vorgenommen wurde. Die Planung insgesamt findet ihre Zustimmung. Für sie ist es wichtig, dass die im vorderen  Bereich durch die Umsetzung der Baumaßnahme erforderliche Wegnahme der Bäume durch neue Baumpflanzungen ausgeglichen wird. Sowohl die Zuwegung als auch die Regelung der Zu- und Abfahrten hält sie für verkehrlich gut gelöst. Für sie ist von Interesse, was unter Anlieferung zu verstehen ist.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass es sich vorrangig um Belieferung für die Küche handeln wird.

 

Ratsherr Kuhn möchte wissen, von wie vielen Fahrzeugbewegungen am Tag im laufenden Betrieb der Kita auszugehen sein wird.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass für das Bringen und Holen der Kinder 12 Stellplätze nachzuweisen sind. Es ist jedoch davon auszugehen, dass diese nicht umfänglich genutzt werden, sondern tatsächlich nur in den Zeiträumen, in den die Kinder gebracht und geholt werden. Für das Personal ist vorgesehen, dass diese ihre Fahrzeuge auf der gegenüberliegenden Straßenseite auf dort vorhandenen Parkflächen abstellen. Dies ist mit dem Personal auch im Vorwege so abgestimmt. Seitens der Einrichtung "MaDonna" ist davon auszugehen, dass die Bewohnerinnen in der Regel über kein eigenes Fahrzeug verfügen. Angemerkt wird in diesem Zusammenhang, dass innerhalb des Stadtgebietes bei anderen Kita weit weniger Stellplätze für das Bringen und Holen der Kinder zur Verfügung stehen. Auch wird angemerkt, dass ein Großteil der Kinder aus dem fußläufig gelegenen Wohnpark „Am Weißen Turm“ kommen und insofern nicht mit Auto gebracht wird.

 

Beigeordnete Lotze bittet sicherzustellen, dass die Zu- und Abfahrt auch für Fahrradfahrer attraktiv gestaltet wird. Insbesondere bittet sie darum, dass im Zugangsbereich zur Kita ausreichend Platz für das Abstellen von Fahrrädern und Fahrradanhängern vorgesehen wird.

 

Bereichsleiterin Hesebeck erklärt, dass die Einrichtung einer Fahrradabstellanlage mit ausreichend Platz auch für das Abstellen von Fahrradanhängern vorgesehen sei. Dies ist jedoch eine Sache, die erst in der noch vorzunehmenden konkreten Detailplanung umzusetzen sein wird.

 

Bürgermeister Meihsies richtet seinen Dank an die Verwaltung, die in einer 2. Anliegerversammlung noch einmal mit den Anliegern in einen Dialog eingetreten sei. Im Verlaufe der 2. Anliegerversammlung konnte festgestellt werden, dass beide Seiten sich angenähert haben und ein tragfähiger Kompromiss hierbei zustande gekommen sei. Dies zeigt, dass es ein gutes Beispiel ist, dass man auch etwas verändern kann, wenn man sich als Anlieger in den Planungsprozess einbringt.

Ausgeführt wird, dass der BUND seine Fraktion neuerlich angeschrieben und eine mögliche Variante III für die Umsetzung angeregt habe. Er möchte wissen, was hierunter zu verstehen sei. Seiner Vermutung nach ist damit eine andere verkehrliche Zuordnung gemeint.

Des Weiteren interessiert ihn, welche Farbgebung die Fassade des geplanten Gebäudekomplexes erhalten wird. Er merkt an, dass er für die ca. 80 m lange Fassade des geplanten Gebäudekomplexes eine dunkle Farbgebung, wie sie das nebenstehende AOK-Gebäude erhalten habe, für nicht passend ansieht.

 

Stadtbaurätin Gundermann zeigt auf, dass die angesprochene Variante III nicht umsetzbar sei, da die Zuordnung der nachzuweisenden Stellplätze für jede der vorgesehenen Nutzungsarten gesondert zu erfolgen habe. Die vorgesehene nordöstliche Zufahrt mit der Schrägaufstellung der Stellplatzflächen direkt vor dem Gebäude fand auch nicht die Zustimmung der Anlieger, da diese befürchten, dass wegen der Nähe zum Einmündungsbereich des Straßenzuges „Am Neuen Felde“ dieser Straßenzug verkehrlich für das Bringen und Holen der Kinder, obwohl als Anliegerstraße ausgewiesen, genutzt werden würde.

Zur Fassadengestaltung merkt sie an, dass eine Ziegelfassade dort vorgesehen sei. Hinsichtlich der Farbgestaltung wird man zunächst die sich anschließende Detailplanung abwarten müssen.

 

Ratsfrau Puschmann begrüßt es, dass die Anregungen der Anlieger aufgenommen wurden und teilweise in die Planung eingeflossen sind. Für gut gelöst hält sie, dass man die im hinteren Bereich angeordneten Funktional- und Lagerräume der ansteigenden Topografie folgend ins Erdreich hineingebaut habe. Für sie stellt sich die Frage, ob eine weitere Reduzierung der Baukörperhöhe denkbar wäre und ob ein Ansinnen, eine Solaranlage auf das Dach zu bringen, wegen einer möglichen Höhenbeschränkung gänzlich ausgeschlossen sei. Auch wenn der Anschluss an ein Blockheizkraftwerk vorgesehen sei, so sollte nach ihrer Meinung eine Option trotzdem vorgehalten werden, dass man in ca. 10 – 15 Jahren den Gedanken, eine Solaranlage zu installieren, erneut aufgreifen kann.

 

Stadtbaurätin Gundermann merkt an, dass das Aufbringen einer Solaranlage auf das Staffelgeschoss nicht möglich sein wird, weil hier eine Höhenbegrenzung vorgegeben wurde. Die Vorgabe einer Höhenbegrenzung war auch im politischen Raum gewollt. Auf den anderen Bereichen des Gebäudekomplexes, auf den kein Staffelgeschoss aufgesetzt werde, besteht keine Höhenbegrenzung, so dass dort theoretisch eine Solaranlage installiert werden könnte. Die Anlieger hingegeben haben auf den Anliegerversammlungen sich mit einem deutlichen Votum gegen Solaranlagen auf diesem Gebäudekomplex ausgesprochen.

 

Ratsfrau Puschmann führt ergänzend aus, dass sie sich durchaus vorstellen kann, dass die Entwicklung bei Solaranlagen in den nächsten Jahren weiter fortschreiten wird, so dass davon auszugehen ist, dass in 10 bis 15 Jahren Solaranlagen nicht mehr optisch den Eindruck des Störens in der Optik des Gebäudes vermitteln. Insofern sollte man sich zumindest die Option dafür offen halten.

 

Ratsherr Adam kann den Wunsch der Anlieger, dort auf die Installation einer Solaranlage zu verzichten, zwar nachvollziehen. Er hätte sich gewünscht, dass die Anwohner zu diesem Punkt mehr Flexibilität gezeigt hätten.

Hinsichtlich der Zufahrt zu den aufgezeigten 12 Stellplätzen möchte er wissen, ob durch eine entsprechende Beschilderung sichergestellt wird, dass die Eltern nicht die falsche Zufahrt für die Anlieferung der Küche benutzen. Er spricht sich jedoch ausdrücklich dafür aus, dass die seitens der Verwaltung in die Planung eingeflossene Lösung umgesetzt werden sollte, da auch er die vom BUND als Variante III vorgeschlagene Lösung sowohl aus verkehrlicher als auch aus ökologischer Sicht für nicht so gut hält.

 

Bereichsleiterin Hesebeck merkt an, dass in der Detailplanung technische Möglichkeiten bestehen werden zu verhindern, dass Eltern die falsche Zufahrt für das Bringen oder Holen der Kinder nutzen werden.

 

Beigeordneter Dörbaum merkt ergänzend zu den Ausführungen von Bereichsleiterin Hesebeck an, dass die technischen Möglichkeiten und eine entsprechende Beschilderung Dinge sind, die in der Detailplanung umzusetzen sein werden.

 

Ratsfrau Schellmann geht noch mal darauf ein, dass Grund ihrer Nachfrage hinsichtlich des Anlieferverkehrs der war, dass möglichst durch entsprechende Maßnahmen verhindert wird, dass Eltern die falsche Zuwegung nutzen.

Das Ergebnis der nunmehr vorliegenden Planung ist aus ihrer Sicht zu begrüßen, zumal der lang gezogene gerundete Baukörper zu einer wesentlichen Lärmreduzierung für die dahinter liegende Wohnbebauung beitragen werde. Mit den im Sinne der Anlieger getroffenen Kompromissen hält sie die nunmehr vorliegende Planung für gut.

 

Beigeordneter Pauly spricht ein Lob für die Verwaltung aus. Nach seinem Dafürhalten wurde hinreichend auf die Wünsche der Anlieger eingegangen. Er merkt an, dass das vorgesehene Staffelgeschoss nicht wahrzunehmen sein wird, wenn man unmittelbar vor dem Gebäude steht.

Er bittet in einer Prüfung sicherzustellen, dass die vorgesehene, wassergebundene Decke für Rettungsfahrzeuge ausreichend bemessen wird.

 

Stadtbaurätin Gundermann merkt an, dass alle vorgetragenen Anmerkungen nicht Gegenstand des B-Planverfahrens seien. Die Anregungen werden jedoch aufgenommen.

 

Ratsherr Manzke spricht ebenfalls seinen Dank an die Verwaltung für die gefundene Kompromisslösung aus, die auch den Interessen der Anlieger weitestgehend entgegengenommen ist. Wenn auch hier über das normale Maß hinausgegangen wurde, sollte man deshalb nicht gleich in Euphorie hinsichtlich der Zufriedenheit der Anlieger verfallen.

Für ihn stellt sich die Frage, ob es wirklich erforderlich sei, den Rettungsweg dergestalt entlang des ganzen Gebäudekomplexes auszubauen.

 

Bereichsleiterin Hesebeck merkt hierzu an, dass der Ausbaustandard und die Führung des Rettungsweges am Gebäude entlang eine zwingende Vorgabe sei.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:             

Nein-Stimmen:             

  Enthaltungen:             

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 3_Fam.zentrum Am Weißen Turm (683 KB)      
Anlage 2 2 TOP 3_Fam.Zentrum Am Weißen Turm_Verkehr (1014 KB)