Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Stadtbaurätin Gundermann führt einleitend aus, dass vorgesehen sei, die Bezeichnung für den B-Plan Nr. 149 abzuändern. Die derzeit benutzte Bezeichnung „Ehemaliges Postgelände“ ist insofern nicht zutreffend, da die Post mit ihrem Kerngeschäft auch weiterhin am Standort vertreten sein wird. Deshalb wird die Bezeichnung „Ehemaliges Postgelände“ umgewandelt in „Altes Postgelände“. Damit soll verhindert werden, dass es zu Irritationen kommt.
Bereichsleiter Eberhard zeigt anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) den Geltungsbereich des B-Plans auf. Der Geltungsbereich umfasst exakt die Fläche des Postgeländes zuzüglich des angrenzenden Parkplatzareals der EDEKA. Zielsetzung ist es, für diesen Bereich einen Aufstellungsbeschluss zu fassen. In Erinnerung wird gebracht, dass vor ca. 1 Jahr bereits ein Aufstellungsbeschluss gefasst wurde unter der Bezeichnung B-Plan Nr. 140 „Westlich Sülztorstraße“. Der Geltungsbereich dieses B-Plans enthielt zusätzlich Flächen im weiteren Umfeld. Von der Weiterführung dieses B-Plans wurde zwischenzeitlich zunächst Abstand genommen, da im nördlichen Bereich der aufgezeigten Flächen sich die Eigentumsverhältnisse nicht kurzfristig lösen und regulieren lassen, um die mit den Festsetzungen angestrebten Ziele erreichen zu können. Voranzutreiben ist vorrangig eine Nachnutzung des bisherigen Postareals. Vorgesehen ist deshalb, die Voraussetzungen zu schaffen, dass sich der am Standort vorhandene Vollsortimenter EDEKA neu aufstellen kann. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel auszuweisen. Angeboten werden soll am Standort ein nicht innenstadtrelevantes Warensortiment. Zusätzlich ist vorgesehen, die Voraussetzungen weiterhin aufrecht zu erhalten, dass die Post am Standort verbleiben kann. Der hierfür erforderliche Geltungsbereich wird aufgezeigt. Hierzu ist es erforderlich, den B-Plan Nr. 149 „Altes Postgelände“ neu aufzustellen mit der alleinigen Zweckbestimmung, an dieser Stelle ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel auszuweisen.
Für die verkehrliche Erschließung ist angedacht, eine zentrale Zufahrt aus dem Bereich Sülztorstraße zu schaffen. Die bisher schon bestehende Zufahrt zum Posthof aus der Soltauer Straße wird in irgendeiner Weise in dem zu erstellenden Verkehrskonzept zu berücksichtigen sein. Erforderlichenfalls wird man aus dieser vorhandenen Ausfahrt auch Verkehre direkt auf die Soltauer Straße abfließen lassen. Die verkehrlichen Belange werden noch detailliert in einem Verkehrsgutachten zu untersuchen und erst im weiteren Verfahren festzulegen sein. Des Weiteren wird es erforderlich sein, ein Verträglichkeitsgutachten zu erstellen, um zu prüfen, ob dieser Einzelhandel gegenüber der Innenstadt und anderen zentralen Bereichen verträglich ist. Der Geltungsbereich dieses B-Plans liegt als Standort in unmittelbarer Innenstadtnähe. Insofern wird sehr darauf zu achten sein, dass an dieser Stelle nichts entstehen kann, was das Angebot der Innenstadt in irgendeiner Weise gefährden oder einschränken würde. Der B-Plan soll entsprechend § 12 BauGB als vorhabenbezogener B-Plan erstellt werden, da man sich durch Reduzierung des Geltungsbereiches nur noch mit einem konkreten Bauvorhaben auseinanderzusetzen hat. Der Vorhabenplan, der Bestandteil des vorhabenbezogenen B-Plans ist, lässt es zu, dass angebotene Sortimente und vorgehaltene Verkaufsflächen sich sehr detailliert regeln lassen. Ebenso ist vorgesehen, den B-Plan entsprechend den Regelungen des § 13 A BauGB als Plan zur Innenentwicklung zu beschließen. Hiermit verbunden ist kein Verzicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung, jedoch kann im Verfahren auf die Erstellung eines Umweltberichtes verzichtet werden.
Ratsfrau Schellmann möchte wissen, warum für diesen innenstadtnahen Bereich nicht angedacht sei, zumindest teilweise Wohnbebauung umzusetzen.
Stadtbaurätin Gundermann entgegnet, dass Wohnungsbau seitens der Investoren in diesem Bereich nicht vorgesehen sei.
Ratsherr Kuhn möchte bzgl. der Eigentumsverhältnisse zum Verständnis wissen, inwieweit die Investoren sich schon derart gebunden haben, dass davon auszugehen ist, dass der Betreiber des EDEKA-Marktes auch Mieter des zu erstellenden Marktes wird.
Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass sie im öffentlichen Teil der Sitzung die Frage nur dahingehend beantworten kann, dass die Entscheidung, wer Mieter des neu zu schaffenden Marktes werden wird, in der Verfügungsgewalt der Investoren liege. Bekanntermaßen haben jedoch Gespräche zwischen den Investoren und dem Betreiber des bestehenden Marktes stattgefunden. Ansonsten würde es auch keinen Sinn machen, dass ein vorhabenbezogener Bebauungsplan in derartiger Form durchgeführt werde, wenn noch nicht feststehen würde, welcher Art Nutzung dort konkret erfolgen soll.
Ratsherr Manzke hält die Umbenennung des B-Plans von "Ehemaliges Postgelände" auf "Altes Postgelände" nicht für zielführend, da auch die neue Bezeichnung für ihn irreführend sei. Er spricht sich dafür aus, nur die Bezeichnung „Postgelände“ zu benutzen. Zum Geltungsbereich merkt er an, dass zwischen den beiden Flächen eine alte Bahntrasse verläuft. Ihn interessiert, ob die Flurstücke zwischenzeitlich verschmolzen seien und diese Trasse in der Örtlichkeit nicht mehr existent. Er erinnert daran, dass diese Trasse mal vorgehalten wurde, um eine fußläufige Verbindung in Richtung Innenstadt herzustellen. Diese würde durch die Festsetzungen des hier in Rede stehenden B-Plans unterbrochen werden.
Bereichsleiter Eberhard zeigt anhand eines Luftbildes auf, dass die Angaben von Ratsherrn Manzke insofern nicht zutreffend seien, als dass die ehemalige angesprochene Bahntrasse sehr wohl noch vorhanden sei. Zwischen den Grundstücken der Post und dem Parkplatz der EDEKA besteht jedoch kein gesondertes Flurstück mehr, auch wenn dort in früheren Jahren Gleise verlegt waren. Eine Bereinigung der Flächen hat bereits vor längerer Zeit stattgefunden. Die angesprochenen Wegeverbindung Richtung Innenstadt wird durch die Festsetzungen des B-Plans nicht in Frage gestellt.
Ratsfrau Puschmann möchte zur Begrifflichkeit „großflächiger Einzelhandel“ wissen, was darunter zu verstehen ist. Für sie wäre von Interesse, ob hierunter auch ein Hotel denkbar wäre.
Bereichsleiter Eberhard führt hierzu aus, dass man ab einer Größe von 1.200 m² Gebäudefläche, was in der Regel einer Verkaufsfläche von 800 m² entspricht, nach Baunutzungsverordnung Sondergebietsflächen für eine Realisierung entsprechender Vorhaben ausweisen muss.
Stadtbaurätin Gundermann merkt zur Frage der Zulässigkeit eines Hotels an, dass es sich hier um einen vorhabenbezogenen B-Plan handelt. Wenn seitens des Investors der Wunsch bestanden hätte dort ein Hotel oder Wohnungsbau vorzusehen, könnte genauso mit einer entsprechenden Beschlussfassung der politischen Gremien eine solche Nutzung in die Festsetzung aufgenommen werden. Der Wunsch der Investoren für diese Fläche ist jedoch, hier einen großflächigen Einzelhandel zu ermöglichen.
Bürgermeister Meihsies schließt hieraus, dass man sich damit von der alten Idee, an dieser Stelle stadtnahes Wohnen zu realisieren, verabschiedet.
Stadtbaurätin Gundermann bejaht dies. Sie merkt ergänzend an, dass es sich letztendlich auch um eine politische Entscheidung darüber handelt, was an dieser Stelle zugelassen werden soll.
Ratsherr Bruns hält es für richtig, dass die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, das Machbare hier umsetzen zu können. Er weist darauf hin, dass mit der Umsetzung des Marktes auch Möglichkeiten für die Erweiterung des Deutschen Salzmuseums geschaffen werden. Als wichtig wird erachtet, dass die Post nicht von ihrem derzeitigen Standort vertrieben wird. Insofern tragen er und seine Fraktion die vorgestellte Planung mit.
Beigeordneter Pauly trägt die Entscheidung, den Supermarkt an dieser Stelle nach Süden zu verschieben, mit. Er hält es für vertretbar, an dieser Stelle kein stadtnahes Wohnen realisieren zu wollen. Für wichtig erachtet er, dass an dieser Stelle nichts anderes als die vorgesehene Planung entstehen zu lassen.
Ratsherr Manzke möchte wissen, ob es nichts vorzustellen gäbe, was konkreter sei, als die hier nur grob angerissene Vorstellung der Investoren.
Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass heute eine Beratung und Beschlussfassung über einen Aufstellungsbeschluss eines B-Plans ansteht. Man befindet sich insofern ganz am Anfang des Verfahrens, so dass keine detaillierteren Angaben im derzeitigen Verfahrensstand möglich seien. Heute geht es zunächst nur darum, den Startschuss für das Bauleitplanverfahren zu geben, damit die erforderlichen Untersuchungen hinsichtlich der Standortverträglichkeit und der verkehrlichen Belange in Auftrag gegeben werden können. Im Ergebnis wichtig ist es, hier zu einer städtebaulich guten Lösung zu gelangen, obwohl die Lage für einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb an dieser Stelle eigentlich eher untypisch sei. Der Gewinn hinsichtlich der Platzgestaltung des Areals wird mit der Umsetzung des B-Plans angestrebt. Die anstehenden weiteren Verfahrensschritte werden skizziert. Mit der Umsetzung der Planung wird es auch möglich sein, das Deutsche Salzmuseum als Besucher direkt anzufahren, ohne dass die Zufahrt über einen Supermarktparkplatz genommen werden muss.
Ratsherr Manzke sieht auch zukünftig einen riesigen Flächenbedarf darin, was die Ausweisung von Stellplätzen angeht. Er regt an, dass im Verfahren geprüft werden sollte, inwieweit ein solcher Flächenbedarf durch den Bau einer Tiefgarage reduzierbar wäre.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
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