Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vereinbarung gemäß der Anlage 1 mit dem Landkreis Lüneburg abzuschließen, die nachstehende Kriterien berücksichtigt: 1. Dass vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Veränderungen des Schulgesetzes im Hinblick auf die Inklusion ab Schuljahr 2013/2014 die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern nur noch an der Johannes-Rabeler-Schule erfolgen sollte und deshalb an der Schule an der Schaperdrift ab Schuljahr 2012/2013 keine Schülerinnen und Schüler neu aufgenommen werden. 2. Um die Kontinuität für die derzeitigen Schülerinnen und Schüler an der Schule an der Schaperdrift zu gewährleisten, können diese die Schule bis zum Ende ihrer Schulzeit weiterhin besuchen. 3. Die Zusammenarbeit mit den Kooperationsklassen für Körperbehinderte sollte weiterhin sichergestellt bleiben. 4. Die Johannes-Rabeler-Schule und die Schule an der Schaperdrift werden zu Förderzentren entwickelt und die Kurt-Löwenstein-Schule ist von vornherein in diese konzeptionellen Überlegungen einzubeziehen und zu beteiligen. 5. Es ist zu klären, ob und in welcher Weise die Schule an der Schaperdrift, wenn sie über keine Schülerinnen und Schüler am Standort mehr verfügt, als Förderzentrum erhalten bleiben kann. 6. Der Landkreis Lüneburg wird die auslaufende Aufhebung des Förderschulzweiges „Lernen“ der Förderschule an der Schaperdrift und die Umwandlung in ein Förderzentrum bei der Nds. Landesschulbehörde gemäß § 106 NSchG beantragen.
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