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Auszug - Errichtung einer IGS am Standort Embsen zum 01.08.2012; Vereinbarung mit dem Landkreis Lüneburg zur gleichberechtigten Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus der Fläche des Landkreises und der Hansestadt  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 16.04.2012    
Zeit: 15:30 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: IGS Kreideberg Aula
Ort: Thorner Str. 14, 21339 Lüneburg
VO/4558/12 Errichtung einer IGS am Standort Embsen zum 01.08.2012; Vereinbarung mit dem Landkreis Lüneburg zur gleichberechtigten Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus der Fläche des Landkreises und der Hansestadt
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Thomas WiebeAktenzeichen:40 11 05
Federführend:Bereich 56a - Bildung Bearbeiter/-in: Bergmann, Imke
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Der Leiter des Bereiches Bildung, Herr Wiebe, erläutert, dass der hier vorgeschlagene Schulbezirk für die neue IGS Embsen wie der der bestehenden IGS Lüneburg gefasst werden soll: Die Eltern aus Stadt und Landkreis Lüneburg können gleichberechtigt jede IGS anwählen, es werden nicht bestimmte Einzugsbereiche bevorzugt.

Aufgrund der Auswertung der Trendzahlen haben sich für die IGS Lüneburg 188, für die IGS Embsen 150 voraussichtliche Anmeldungen ergeben, so dass auch die IGS Embsen eine 5-zügige IGS wird und an der IGS in Kaltenmoor voraussichtlich wieder ein Losverfahren durchzuführen ist.

Auf Nachfrage des Elternvertreters, Herrn Henze, zur Möglichkeit der Anwahl einer bestimmten Schule, erklärt Herr Wiebe eine der beiden IGS`en könne angewählt werden. Bei der Angabe der Alternativschule (für ein mögliches Losverfahren) könne nur eine andere Schulform, nicht aber die andere IGS genannt werden (was schulrechtlich auch unzulässig wäre).

 

Die Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen, der einstimmig angenommen wird:

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vereinbarung gemäß § 104 Abs. 3 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) mit dem Landkreis Lüneburg zu treffen, der zufolge Schülerinnen und Schüler aus der Fläche des Landkreises und der Hansestadt Lüneburg gleichberechtigten Zugang zur Integrierten Gesamtschule in Embsen ermöglicht wird.


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:              8

Nein-Stimmen:              0

  Enthaltungen:              1