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Vorlage - VO/4560/12  

 
 
Betreff: Bildungs- und Teilhabepaket; Eckpunkte Schulsozialarbeit
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Thomas WiebeAktenzeichen:40 11 11
Federführend:Bereich 56a - Bildung Beteiligt:Bereich 52 - Soziale Dienste
Bearbeiter/-in: Bergmann, Imke   
Beratungsfolge:
Schulausschuss Entscheidung
16.04.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Schulausschusses am 12.10.2011 (VO/4280/11) wurde die Verwaltung beauftragt die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in den Bereichen Bildungsbüro und Schulsozialarbeit mit dem Landkreis Lüneburg abzustimmen.

 

Hinsichtlich der Einführung einer Schulsozialarbeit in den Schulen der Hansestadt kann berichtet werden, dass nunmehr in enger Abstimmung mit dem Landkreis Lüneburg ein Eckpunktepapier erarbeitet wurde. Nach diesen Kriterien wird sich in gleicher Weise die Schulsozialarbeit in den Grundschulen der Hansestadt und in der Fläche des Landkreises gestalten.

 

Dem Eckpunktepapier liegt als Ausgangslage zugrunde, dass es sich bei der Sozialarbeit in städtischen Grundschulen um ein Angebot der Jugendhilfe handelt.

 

Das Eckpunktepapier wurde auch den Schulleitungen der städt. Grundschulen vorgestellt; es handelt sich dabei allerdings nicht um ein Konsenspapier, sondern entspricht den Anforderungen, die seitens der städtischen Jugendhilfe an die Qualität von Schulsozialarbeit gestellt werden.

 

Im Rahmen des Eckpunktepapiers wird eine gemeinsame Basis formuliert, die dann für die künftige Arbeit in allen Grundschulen im Landkreis und in der Hansestadt Anwendung findet. Es ist Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage.

 

Hinsichtlich der Bereitstellung der Fördermittel für die Schulen in der Stadt ist eine Bemessung vorzunehmen, die nicht nur der Anzahl der Schüler an der jeweiligen Schule Rechnung trägt, sondern auch weiteren Indikatoren der Schule gerecht wird.

 

Indikatoren für einen Multiplikator sind die Anzahl der Teilnehmer an der Sprachförderung, Empfehlungen der GS zum Übergang an eine Hauptschule und die Entwicklung und Situation des sozialen Umfeldes der Schule (z.B. Übernahme von Kitagebühren durch die Hansestadt).

 

Die amtlichen Schülerzahlen des Schuljahres 2011/12 wurden mit einem Multiplikator versehen, der die Schülerzahl mit 1,0 oder 1,25 bzw. 1,50 multipliziert.

 

Daraus ergab sich nachstehende Berechnung:

Grundschulen:

 

Schülerzahl 

 Multiplik.

 

 

gerundet:

 

 

 

 

 

 

 

Im Roten Felde

 

210

1,00

210,00

11,03

11

Häcklingen

 

251

1,00

251,00

13,18

13

Hermann-Löns-Schule

 

181

1,50

271,50

14,25

14

Anne-Frank-Schule

 

358

 

 

 

 

Kreideberg

 

259

1,25

323,75

17,00

17

Am Sandberg

 

92

1,00

92,00

4,83

5

Igelschule

 

219

1,25

273,75

14,37

14

Lüne

 

238

1,00

238,00

12,50

13

St. Ursula-Schule

 

233

1,00

233,00

12,23

12

Hasenburger Berg

 

381

1,00

381,00

20,00

20

Heiligengeistschule

 

217

1,50

325,50

17,09

17

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2639

 

2599,50

136,47

136,00

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Vorschlag ist in der Sitzung am 02.02.11 dem Netzwerk der Lüneburger Grundschulrektoren vorgestellt worden und hat dort Zustimmung gefunden.

 

Die Anne-Frank-Schule hat auf eine Berücksichtigung verzichtet, da die Schule als Ganztagesschule in einem „Soziale Stadt Gebiet“ durch das Land Niedersachsen mit einer hauptamtlichen Sozialarbeiterin versorgt wird. Dieses kommt bei der Verteilung der zur Verfügung stehenden Stunden allen anderen Grundschulen zugute.

 

Neben den Grundschulen der Hansestadt sollen auch die Förderschule Johannes-Rabeler-Schule und die IGS Lüneburg aus dem Bildungs- und Teilhabepaket mit Schulsozialarbeit berücksichtigt werden

 

Hierzu wird vorgeschlagen, aus den noch zur Verfügung stehenden Mitteln der IGS 33 Wochenstunden und der Johannes-Rabeler-Schule 16 Wochenstunden an Schulsozialarbeit zur Verfügung zu stellen.

Ein Anteil von 9,5 Wochenstunden ist für die Gesamtleitung des Projektes vorzusehen. Diese Leitung wird in der Verwaltung wahrgenommen.  

 

Der Beginn der Schulsozialarbeit ist zum kommenden Schuljahr 2012/2013 vorgesehen. In der verbleibenden Zeit bis dahin wird die Verwaltung Gespräche mit den in Frage kommenden freien Trägern führen, um hier Vereinbarungen zur Durchführung der Aufgabe zu treffen.

Es muss dabei berücksichtigt werden, dass das Programm auf drei Jahre befristet und eine Anschlussfinanzierung derzeit nicht gegeben ist.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:30,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

 

1) Eckpunktepapier Schulsozialarbeit

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schulsozialarbeit-Eckpunkte-März (348 KB) PDF-Dokument (118 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorbereitungen der Schulsozialarbeit in den Grundschulen der Hansestadt und in der IGS Lüneburg sowie der Johannes-Rabeler-Schule fortzusetzen.

Über den Fortgang ist im Schulausschuss zu berichten.