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Auszug - Sachstand Inklusion  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 16.04.2012    
Zeit: 15:30 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: IGS Kreideberg Aula
Ort: Thorner Str. 14, 21339 Lüneburg
VO/4556/12 Sachstand Inklusion
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Thomas WiebeAktenzeichen:40 11 09
Federführend:Bereich 56a - Bildung Bearbeiter/-in: Bergmann, Imke
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Erster Stadtrat Koch führt in den TOP ein. Die vorliegende Präsentation des Niedersächsischen Kultusministeriums (MK) soll insbesondere verdeutlichen, dass der ganzheitliche Ansatz der Inklusion Beachtung findet, dass z.B. Inklusion mehr als Barrierefreiheit bedeutet. Im Gegensatz zu anderen Ländern sei hier erst spät ein Gesetzesvorhaben initiiert worden, allerdings sieht die im Gesetz vorgesehene Umsetzung nur einen engen Zeitrahmen vor.

Zum Thema Inklusion führt der Leiter des Bereichs Bildung, Herr Wiebe, die Präsentation des MK vor, die als Anlage zum Protokoll beigefügt wird.

Im Anschluss wird konkret auf die gastgebende Christianischule Bezug genommen. Diese wird derzeit mehrjährig saniert. Im Zuge der Planung der nächsten Abschnitte wurde das zuständige Architektenbüro beauftragt, mögliche Um- und Einbauten für die Herstellung eines Mindeststandards als inklusive Schule zu planen. Die entsprechenden Planzeichnungen hängen im Sitzungsraum aus. Eine Kostenschätzung dazu ergibt einen Finanzierungsbedarf für knapp 1 Mio. € - nur für diese eine von 19 Lüneburger Schulen.

 

Herr Pfeffer von der Niedersächsischen Landesschulbehörde betont, der Gedanke der Inklusion und die Synthese von Schul- und Sonderpädagogik müsse von allen Lehrkräften als Aufgabe angesehen werden.

Erster Stadtrat Koch nennt die Inklusion als wichtige Aufgabe in allen Gesellschaftsbereichen. Er kritisiert jedoch, dass die erforderlichen Kosten dafür auf die Kommungen abgewälzt würden. Das Land ist beim Gesetzesentwurf sogar davon ausgegangen, erhebliche Aufwendungen für den Schulträger entstünden nicht. Denn diese müssten im Rahmen des Konnexitätsprinzipes vom Land getragen werden. Der Verweis, dass Schulgebäude ohnehin behindertengerecht gestaltet werden müssten, träfe nur auf Neubauten zu. Altbauten genießen Bestandsschutz und müssen daher nun aufgrund dieses Gesetzes umgebaut werden. Und dies müsse für alle Schulen bis 2018 erfolgen. Nur bis dahin sei die übergangsweise Bildung von Schwerpunktschulen zulässig. Zudem sei hinsichtlich der pädagogischen und sonderpädagogischen Versorgung die Doppelzählung von Kindern für die Klassenbildung verankert worden. Dies würde zu einem erhöhten Bedarf an Klassenräumen führen, was ebenfalls den Schulträger belaste.

Beigeordnete Lotze teilt den Termin für eine Informationsveranstaltung zur Inklusion mit dem Referenten Dr. Wachtel aus dem MK mit, der am 07.05.2012 in der BBS I stattfindet.

Der Lehrervertreter, Herr Tretow-Zimmermann, weist darauf hin, dass nicht nur eine Belastung des Schulträgers bestehe. Die Kostenneutralität aus pädagogischen Aspekten, d. h. dass ein Förderschullehrer für wenige Stunden an die betreffenden Schulen komme, könne nicht ausgleichen, dass die übrigen Lehrkräfte nicht dafür ausgebildet seien.

Herr Pfeffer konkretisiert, dass im Rahmen der Regionalen Integrationskonzepte zwei Lehrerstunden pro Schule angesetzt werden, diese jedoch auch gebündelt und flexibel genutzt werden können.

Die Vorsitzende schließt die Diskussion mit dem Hinweis, dass sie der Auffassung sei, an dem jetzigen Status der beabsichtigten Umsetzung der Inklusion in Niedersachsen müsse es noch Änderungen geben.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 120130 Inklusion PPP Veröffentlichung (1955 KB) PDF-Dokument (1322 KB)