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Beratungsinhalt:
Erster Stadtrat Koch führt in den TOP ein. In der jüngsten Vergangenheit sei die Thematik der beabsichtigten Zusammenlegung der Förderschulen an der Schaperdrift und Johannes-Rabeler mit hoher Emotionalität diskutiert worden. Herr Koch betont, dass es sich um eine schulorganisatorische Entscheidung im Zusammenhang mit der Umsetzung der Inklusion handle. Die Schulträger müssen Ressourcen wirtschaftlich einsetzen. Die Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen (FÖS L) seinen wichtige Einrichtungen, die sich bereits in den vergangenen Jahren z.B. aufgrund der Einführung regionaler Integrationskonzepte (RIK) verändert hätten. So seien auch in den beiden FÖS L im Stadtgebiet die Schülerzahlen kontinuierlich gesunken, ergänzend zur Vorlage nennt er dazu die Einschulungszahlen beider FÖS L der letzten vier Jahre. Hinsichtlich der Frage, ob die Entscheidung über die FÖS schon jetzt getroffen werden müsse, ist er der Auffassung, dass dies für die Umsetzung erforderlich sei. Zum Schuljahr 2013/14 wird es an allen FÖS L keine Aufnahmen mehr geben. Die Vorsitzende, Beigeordnete Lotze, betont, dass es sich bei dem vorliegenden Beschlussvorschlag um die schulorganisatorische Entscheidung für die städtische Johannes-Rabeler-Schule (JRS) handle, ob diese ab Sommer 2012 Schülerinnen und Schüler aufnehmen könne und solle, die bisher an der Schule an der Schaperdrift (SaS) aufgenommen worden wären, und eröffnet damit die Aussprache.
Ratsfrau von Stern nimmt direkt Bezug auf die Eignung der JRS zur Aufnahme, die im Gegensatz zur SaS keine Ganztagsschule sei, so dass es bisher kein gleichwertiges Angebot für die Kinder gebe. Zudem seien die vorgetragenen Einschulungszahlen irreführend, da tatsächlich die Schülerzahlen der FÖS erst in den folgenden Jahren durch Rückläufe anstiegen.
Herr Pfeffer von der Niedersächsischen Landesschulbehörde betont, dass es sich um eine schulorganisatorische Entscheidung des Schulträgers handle, ist allerdings der Auffassung, die Auswirkung der Gesetzesänderungen könne derzeit noch nicht überblickt werden, insbesondere der tatsächliche Elternwille. Die Entscheidung, eine der FÖS auslaufen zu lassen, könne seiner Auffassung nach durchaus erst im kommenden Jahr getroffen werden. Die FÖS sollen zukünftig als Förderzentrum den Einsatz der Lehrkräfte koordinieren, hier besteht bei insgesamt 36 zu versorgenden Grundschulen und vielen Integrationsmaßnahmen ein hoher Aufwand für nur ein Förderzentrum. Die Grundschulen haben seiner Auffassung nach überwiegend die Aufgabe der Integration und Inklusion noch nicht angenommen. Dies sei insbesondere an der Quote der am RIK beteiligten Schulen deutlich. Erste Schulungen der Lehrkräfte der Grundschulen seien zwar angelaufen, der Inklusionsgedanke überwiegend jedoch noch nicht angekommen.
Ratsherr Dr. Scharf dankt für die ausführlichen Informationen zum Thema und betont, die Gesetzesänderung müsse umgesetzt werden, plädiert jedoch für eine Entscheidung erst im nächsten Jahr. Das Wohl des Kindes sei ausschlaggebend und so könne eine umfassende Beratung der Eltern erfolgen. Ratsherr von Mansberg ist der Auffassung, die Entscheidung, dass zukünftig nur noch eine FÖS bestehen könne, sei unausweichlich, so dass diese nicht bewusst verzögert werden sollte. Zudem hatten die Maßnahmen schon der letzten Jahre, wie auch das RIK den Sinn, immer weniger Förderschüler in separaten Einrichtungen zu beschulen. Beigeordnete Lotze möchte die Grundfrage klären, ob die JRS zur Aufnahme der zusätzlichen Kinder in der Lage ist. Wenn der Bedarf einer Ganztagsbetreuung bestehe, müsse darüber gesprochen werden. Ratsfrau von Stern hält die schnelle Umsetzung eines Ganztagsangebotes nicht für realistisch. Zudem müsse beachtet werden, dass zwar jetzige Schülerinnen und Schüler mit Auslaufen der SaS dort noch ihren Abschluss machen könnten, Rückläufer jedoch schon an die JRS müssten. Ratsherr Kiesel betont, dass er ein erhebliches Informationsdefizit in der Angelegenheit habe, so dass er sich zu einer Entscheidung noch nicht in der Lage sehe.
Ratsherr Nowak stellt nochmals klar, dass es sich bei der Entscheidung zum Auslaufen der SaS um eine Entscheidung des Landkreises handle. Für den Landkreis gelte anders als für die Stadt, dass die meisten Schulen bereits im RIK seien. Der Landkreis habe zudem noch eine weitere FÖS L in Bleckede. Sollte die Stadt sich gegen die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler aus der Schaperdrift entscheiden, könnten diese möglicherweise auch nach Bleckede orientiert werden. Zudem sei die SaS in ihrem Ausbauzustand für die Nachnutzung als inklusive Schule interessant. Ratsfrau Hollstein ist der Auffassung, dass aufgrund der perfekten Ausstattung der SaS diese bestehen bleiben solle.
Der Leiter des Fachbereiches Familie und Bildung, Herr Herder, Herr Wiebe und Beigeordnete Lotze plädieren nochmals dafür, nicht die beiden Schulen miteinander zu vergleichen, da nur über die Aufnahme von zusätzlichen Schülern an der JRS zu entscheiden sei. Dazu wird die anwesende Frau Christmann, kommissarische Schulleiterin der JRS hinsichtlich der Aufnahmekapazität befragt. Frau Christmann berichtet, die derzeitige Schülerzahl betrage 137. Im Sommer werden es 40 weniger seien. In Spitzenzeiten mit Rückläufern habe die JRS bereits über 200 SchülerInnen beschult. Aufgrund des RIK bestünden insgesamt rückläufige Schülerzahlen. Platz zur Aufnahme zusätzlicher Kinder bestehe an der JRS also. Die Förderzentren sollten nach ihrer Auffassung jedoch beide bestehen bleiben. Dazu erläutert Herr Wiebe, dass eine rechtliche Klärung (Beschlussvorschlag Ziff. 5) noch ausstehe, ob eine Schule ohne SchülerInnen ein Förderzentrum sein könne. Herr Pfeffer teilt dazu die Auffassung des Schulrechtsdezernenten der Landesschulbehörde, Herrn Schwarznecker, mit, dass dies nicht möglich sei.
Der Elternvertreter, Herr Henze, ist der Auffassung, dass bei rückläufigen Schülerzahlen aufgrund der Umsetzung der Inklusion nicht zwei FÖS L bestehen bleiben könnten. Da das Auslaufen der SaS vom Landkreis beschlossen wurde, sollte die Aufnahme an der JRS erfolgen. Die im Publikum anwesende Schulleiterin der SaS, Frau Pfeffer, unterbricht die Diskussion um klarzustellen, dass es ihrer Auffassung nach nicht zutreffe, dass die Schülerzahlen sinken und dass ihre Schule ein völlig anderes Konzept als die JRS habe.
Der Mutter eines Kindes der SaS aus dem Publikum wird das Wort erteilt. Die anderen Förderschwerpunkte der SaS, neben Lernen, seien bisher ausgeklammert worden, begründen aber, dass die Schule ein mit der JRS nicht zu vergleichendes Konzept habe. Ratsfrau von Stern fragt, ob Änderungen des Beschlussvorschlages möglich seien. Sie ist der Auffassung, zwei völlig unterschiedliche Schulen müssten gleich gemacht werden. Solange die JRS nicht Ganztagsschule sei, solle zudem der Rücklauf zur Schaperdrift möglich sein.
Herr von Mansberg betont nochmals, dass es keine Abstimmung über die SaS in der heutigen Sitzung des Schulausschusses gebe. Bei der schulorganisatorischen Entscheidung des Landkreises handle es sich um eine Konzsequenz der Gesetzesänderung.
Die Vorsitzende, Beigeordnete Lotze, lässt nach diese Diskussion über den Beschlussvorschlag abstimmen: Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vereinbarung gemäß der Anlage 1 mit dem Landkreis Lüneburg abzuschließen, die nachstehende Kriterien berücksichtigt:
1. Dass vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Veränderungen des Schulgesetzes im Hinblick auf die Inklusion ab Schuljahr 2013/2014 die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern nur noch an der Johannes-Rabeler-Schule erfolgen sollte und deshalb an der Schule an der Schaperdrift ab Schuljahr 2012/2013 keine Schülerinnen und Schüler neu aufgenommen werden.
2. Um die Kontinuität für die derzeitigen Schülerinnen und Schüler an der Schule an der Schaperdrift zu gewährleisten, können diese die Schule bis zum Ende ihrer Schulzeit weiterhin besuchen.
3. Die Zusammenarbeit mit den Kooperationsklassen für Körperbehinderte sollte weiterhin sichergestellt bleiben.
4. Die Johannes-Rabeler-Schule und die Schule an der Schaperdrift werden zu Förderzentren entwickelt und die Kurt-Löwenstein-Schule ist von vornherein in diese konzeptionellen Überlegungen einzubeziehen und zu beteiligen.
5. Es ist zu klären, ob und in welcher Weise die Schule an der Schaperdrift, wenn sie über keine Schülerinnen und Schüler am Standort mehr verfügt, als Förderzentrum erhalten bleiben kann.
6. Der Landkreis Lüneburg wird die auslaufende Aufhebung des Förderschulzweiges „Lernen“ der Förderschule an der Schaperdrift und Umwandlung in ein Förderzentrum bei der Nds. Landesschulbehörde gemäß § 106 NSchG beantragen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 5 Enthaltungen: 0 |
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