Beschluss:Beschluss: Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt bei einer Gegenstimme der Beigeordneten Schellmann: Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Rat, die beigefügten Entwürfe zur Vereinbarung und Satzung und zur Nebenabrede zu beschließen. Die Verwaltung wird auf deren Grundlage beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umwandlung der GfA in eine gemeinsame kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) nach den dafür vorgesehenen gesetzlichen Regelungen einzuleiten. Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen, die sich im weiteren Prozess ergeben, in die Dokumente einzuarbeiten. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, den erforderlichen Personalüberleitungsvertrag mit den zuständigen Personalvertretungen abzustimmen. Die Ergebnisse sind dem Ausschuss für Verwaltungsreform und Personalangelegenheiten vorzulegen. Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der GfA werden angewiesen, die erforderlichen Beschlüsse nach Maßgabe der Gremien herbeizuführen.
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