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Auszug - Umwandlung der Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH in eine gemeinsame kommunale Anstalt öffentlichen Rechts  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 19
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 30.06.2011    
Zeit: 17:05 - 19:19 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/4116/11 Umwandlung der Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH in eine gemeinsame kommunale Anstalt öffentlichen Rechts
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Müller, Rainer
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Müller, Rainer
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Herr OB Mädge führt aus, dass die Hansestadt bei diesem Projekt die kaufmännische und der Landkreis die juristische Leitung übernommen hat und übergibt an Herrn Ostermann vom Landkreis.

 

Herr Ostermann erklärt, dass er im Bezug auf die Regelung der Stellvertretung der Verwaltungsratsmitglieder mit der Kommunalaufsicht gesprochen hat. Die Kommunalaufsicht hat mündlich die Möglichkeit der Benennung von Vertretern für die Mitglieder des Verwaltungsrates zugestimmt, so dass sich der Ausschuss für oder gegen diese Möglichkeit aussprechen sollte. Weiterhin wird die aktuelle Entwurfsfassung der Satzung und Vereinbarung für die Ratssitzung zugesandt.

 

Herr Srugis hebt hervor, dass die Vertretung von Mitgliedern des Verwaltungsrates aus Haftungsgründen eigentlich nicht möglich ist und die Regelung per Stimmbotschaft für den Verhinderungsfall das richtige Mittel ist. Herr Ostermann fügt hinzu, dass die Mitglieder jedoch nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftbar gemacht werden können. Herr OB Mädge ergänzt, dass die Sparkassen beispielsweise nur noch die Stimmbotschaft zulassen.

 

Es wird die Möglichkeit der Benennung von Stellvertretern für den Verwaltungsrat befürwortet.

 

Der Vorsitzende, Ratsherr Manzke, regt die Prüfung der Aufnahme von externem Sachverstand in den Verwaltungsrat an. Er spricht sich dafür aus, die Synergien zur Kostensenkung zu nutzen, aber die Vereinheitlichung der Gebühren intensiv zu überprüfen.

 

Herr OB Mädge fügt hinzu, dass z.B. die Vereinheitlichung der Abfuhrgebiete, der Gebühren und sich ergebende Synergien erst überprüft werden, wenn die Gesellschaft in die neue Form umgewandelt wurde.

 

Beigeordnete Schellmann begründet ihre Gegenstimme mit den geringen Sitzen des Verwaltungsrates.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt bei einer Gegenstimme der Beigeordneten Schellmann:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Rat, die beigefügten Entwürfe zur Vereinbarung und Satzung und zur Nebenabrede zu beschließen. Die Verwaltung wird auf deren Grundlage beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umwandlung der GfA in eine gemeinsame kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) nach den dafür vorgesehenen gesetzlichen Regelungen einzuleiten. Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen, die sich im weiteren Prozess ergeben, in die Dokumente einzuarbeiten.

 

Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, den erforderlichen Personalüberleitungsvertrag mit den zuständigen Personalvertretungen abzustimmen. Die Ergebnisse sind dem Ausschuss für Verwaltungsreform und Personalangelegenheiten vorzulegen.

 

Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der GfA werden angewiesen, die erforderlichen Beschlüsse nach Maßgabe der Gremien herbeizuführen.