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Sachverhalt:
In der Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg am 30.09.2010 wurde u.a. über die Gründung einer neuen Gesellschaft innerhalb des Konzerns zur gezielten Erweiterung des Portfolios zur „nachhaltigen (Solar-) Energieversorgung in Lüneburg“ beraten (siehe VO/3814/2010). Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Prüfungen für die Gründung der Gesellschaft zu veranlassen und die Ergebnisse im Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen vorzustellen.
Mit der Übernahme der Sparkassenanteile an der Lüneburger Grundstücks- und Gebäudemanagement GmbH durch die Lüneburger Wohnungsbau Verwaltungs-GmbH (siehe VO/4182/11) steht ein Gesellschaftsmantel zur Verfügung, welcher für den Zweck der nachhaltigen Energieerzeugung aus regenerativen Energieträgern genutzt werden kann.
Mit der Umbenennung der Lüneburger Grundstücks- und Gebäudemanagement GmbH in „Regenerative Energie Lüneburg GmbH“ und der Überarbeitung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere der Neufassung des Unternehmensgegenstandes, werden die formalen Voraussetzungen zur Aufnahme des Geschäftsbetriebs geschaffen. Der Entwurf des Gesellschaftsvertrages ist als Anlage beigefügt (siehe Anlage 1).
Gegenstand des Unternehmens sind die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus regenerativen Energien unter Beachtung der Grundsätze von Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung und Klimaschutz. Desweiteren betätigt sich die Lüneburg Energie GmbH auf dem Gebiet der Datenverarbeitung, Informationstechnologie und Telekommunikation. Die genannten Betätigungsfelder werden durch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz abgedeckt (§ 136 NKomVG).
Zur operativen Geschäftsaufnahme plant die Regenerative Energie Lüneburg GmbH von der Lüneburger Wohnungsbau Verwaltungs-GmbH zwei vorhandene Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) zum Buchwert zu erwerben.
Für die weitere Entwicklung der Gesellschaft ist ein Gesamtkonzept zu erarbeiten, in dem z.B. festlegt wird, mit welchen Kooperationspartnern innerhalb und außerhalb des Konzerns Hansestadt Lüneburg welche technischen Anlagen zur Energie- und Wärmeerzeugung errichtet und betrieben werden können, potenzielle Standorte für PV-Anlagen aufgelistet sind und ein Wirtschaftsplan enthalten ist.
Es wird vorgeschlagen, Frau Heiderose Schäfke als Geschäftsführerin zu bestellen.
Als Vertreter in der Gesellschafterversammlung werden Herr Oberbürgermeister Mädge als Aufsichtsratsvorsitzender der Lüneburger Wohnungsbau GmbH und Frau Schäfke vorgeschlagen. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 Euro aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlagen:
Entwurf Gesellschaftsvertrag
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Lüneburger Wohnungsbau GmbH werden angewiesen, die Beteiligungsvertreter der Lüneburger Wohnungsbau GmbH und der Lüneburger Wohnungsbau Verwaltungs-GmbH in der Gesellschafterversammlung der Lüneburger Grundstücks- und Gebäudemanagement GmbH anzuweisen, für die Umbenennung der Gesellschaft in „Regenerative Energie Lüneburg GmbH“ und die Neufassung des Gesellschaftsvertrages zu stimmen.
Die Beteiligungsvertreter werden angewiesen, für die Bestellung von Frau Heiderose Schäfke als Geschäftsführerin zu stimmen.
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