1.Der Flächennutzungsplan der
Hansestadt Lüneburg soll gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m.
§ 1 Abs. 8 BauGBfür den in der Anlage
zeichnerisch beschriebenen Teilbereich „Erweiterung Werum“ in einem
69. Änderungsverfahren geändert werden. Ziel der Planungen ist insbesondere die
Darstellung von Gewerbegebietsflächen, Verkehrsflächen und Forst.
2.Im
Rahmen des Verfahrens zur 69. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich
„Erweiterung Werum“ ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit
wird durch Aushängen von Planentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.
01.11.2010 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.