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Auszug - Bebauungsplans Nr. 145 "Erweiterung Werum" Aufstellungsbeschluss; Beschluss über die Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 01.11.2010    
Zeit: 15:05 - 17:05 Anlass: außerordentliche Sitzung
VO/3854/10 Bebauungsplans Nr. 145 "Erweiterung Werum"
Aufstellungsbeschluss; Beschluss über die Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Maier
Federführend:Fachbereich 6 - Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Ahlemann, Yvonne
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

TOP 6 + 7 werden gemeinsam beraten.

 

Beigeordneter Dörbaum begrüßt zur Beratung seitens der Firma WERUM die anwesenden Herren Dr. Windauer, Ebbecke und Menge sowie die Herren Architekten Braunholz sen. und jun..

 

Dr. Windauer – Firma WERUM – begrüßt als Hausherr die Ausschussmitglieder sowie Vertreter der Verwaltung und die erschienenen Anlieger.

Er geht ein auf die Chronologie der Firma, die seit Ihrer Gründung Ende der 70er Jahre kontinuierlich gewachsen sei und die heute 420 Mitarbeiter beschäftigt, wovon 340 am Standort Lüneburg tätig sind. Umrissen wird das Spektrum, in dem die Firma WERUM tätig ist. Der zurzeit im Bau befindliche Anbau hätte auch 3-geschossig ausgebildet werden können, doch wird er nur 2-geschossig umgesetzt.

Er weist darauf hin, dass der erschienene Presseartikel insofern unzutreffend sei, als dass die Firma WERUM die für die Erweiterung benötigten Flächen noch nicht von der Landesforst erworben habe, sondern nur eine Kaufoption auf 2 Jahre habe. In diesen 2 Jahren soll ausgelotet werden, was auf der möglichen Erweiterungsfläche umsetzbar ist.

 

Ratsherr Meihsies regt anhand der zahlreich erschienenen Anlieger an, dass während der Beratung die Sitzung unterbrochen werden sollte, um den Anliegern die Möglichkeit einzuräumen, ihre Anregungen und Bedenken vorzutragen.

 

Beigeordneter Dörbaum weist als Ausschussvorsitzender darauf hin, dass es unüblich sei, so zu verfahren. Gleichwohl wird er, wenn denn Verständnisfragen auftreten sollten, die Sitzung kurz unterbrechen, damit diese von den anwesenden Anliegern gestellt werden können. Er weist darauf hin, dass es bisher immer üblich war, dass zu den B-Plan-Verfahren erforderlichenfalls eine Bürgerversammlung abgehalten wird. Dies soll auch hier so der Fall sein. Bei einer solchen Versammlung haben die Bürger die Möglichkeit, ihre Anliegen vorzutragen.

 

Stadtbaurätin Gundermann geht anhand der in den Sachverhalten der Beschlussvorlagen genannten Darstellungen sowie aufgezeigten Plänen (Anlage I) auf die derzeitige Situation ein. Bereits im Jahre 2004 wurde eine F-Plan-Änderung für diesen Bereich vorgenommen, welche diese Fläche als Mischgebiet aufweist. Denkbar wäre auf diesem Gelände dem derzeitig wirksamen F-Plan sowohl eine Gewerbeansiedlung als auch Flächen für Wohnen zu nutzen.

Durch die Trassierung der Autobahn A 39 soll nunmehr von einer Wohnbebauung auf diesem Areal Abstand genommen werden.

Seitens der Firma WERUM ist eine Expansion ihrer Betriebsfläche vorgesehen. Die Verwaltung beabsichtigt in diesem Zusammenhang, die Festsetzungen des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplanes dahingehend zu überarbeiten, dass für die Firma WERUM eine Erweiterung ihrer Betriebsflächen ermöglicht wird.

Im anstehenden Bauleitverfahren wird zu überprüfen sein, inwieweit die Umsetzung der Erweiterungswünsche der Firma WERUM ermöglicht werden kann. Erst wenn ein solches Ergebnis vorliegt, wird die Firma WERUM von ihrer Kaufoption Gebrauch machen.

In der Abfolge wird es insofern erst nach Satzungsbeschluss und damit Herstellung der Planreife möglich sein, über bereits im Vorfeld angesprochene architektonische Belange zu befinden.

Zielsetzung des Verfahrens ist es abzuklären, inwieweit sich die Vorstellungen der Firma WERUM für die beabsichtigte Erweiterung planungsrechtlich absichern zu lassen.

Vorgesehen ist ein ganz normales Bauleitverfahren ohne dass im Verfahren auf Beteiligungen irgendwelcher Art verzichtet wird. Unstrittig ist die derzeitige Situation, dass die Flächen überwiegend bewaldet sind. Das Planrecht gibt eine andere Nutzung her. Angestrebt wird im Zusammenhang mit der Erweiterung der Firma WERUM nur eine teilweise Änderung der Nutzung.

Sie verdeutlicht in diesem Zusammenhang noch einmal, dass die Flächen nicht als Waldgebiet festsetzt sind.

Die weiteren Verfahrensschritte in der Bauleitplanung werden noch einmal detailliert dargestellt.

 

Bereichsleiter Eberhard zeigt anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) den Geltungsbereich des B-Plans auf. In Ergänzung zu den Ausführungen von Stadtbaurätin Gundermann führt er aus, was zu dem vorgesehenen Verfahren im Einzelnen vorgesehen ist. Neben einem Umweltbericht werden die Flächen kartiert und eine Erfassung der heutigen Gegebenheit vorgenommen. Die Flächen sind derzeit als Mischgebiet ausgewiesen, welches sowohl einen Anteil für Gewerbe als auch für Wohnen beinhaltet. Aufgrund der Nähe zur Ostumgehung und der Trasse der geplanten A 39 ist eine solche Planung heute nicht mehr zeitgemäß. Wohnen soll dort zukünftig nicht mehr ermöglicht werden.

Die Festsetzungen des überarbeiten B-Plans sollen nur noch Erweiterungsmöglichkeiten für die Firma WERUM beinhalten, so dass nur ein eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesen werden soll. Dieses wird keine direkten Auswirkungen für die angrenzende Wohnbebauung haben. Nochmals wird darauf hingewiesen, dass man sich mit dem 1. Verfahrensschritt ganz am Anfang des Verfahrens befindet.

Anhand eines Masterplans ist vorgesehen, die überbaubare Fläche auf 1.500 m² zuzüglich des erforderlichen Umfangs an nachzuweisenden Parkplätzen zu beschränken. Die ausgewiesenen Parkplätze sollen ausschließlich den beschäftigten Mitarbeitern zugeordnet werden. Die eigentliche Zufahrt zum Betriebsgelände soll unverändert erhalten bleiben.

Diese groben Vorgaben werden erst im Laufe des weiteren Verfahrens näher zu regeln und zu konkretisieren sein.

 

Ratsherr Meihsies interessiert, ob bezüglich der angesprochenen Naturschutzbelange für den Erhalt des Waldes möglicherweise das Nds. Waldgesetz beachtet werden muss.

 

Bereichsleiter Eberhard weist darauf hin, dass das Aufwertungspotential der Waldflächen, die auf dem Areal erhalten bleiben, ermittelt werden muss. Aufwertungspotential für den Ausgleich sind sowohl für die überbauten Flächen als auch für die anzulegenden Parkplätze vorzusehen.

 

Ratsherr Meihsies möchte bezüglich der Verkehrsflächen wissen, ob seitens der Firma WERUM eine Prognose der Entwicklung über den Zeitraum der nächsten Jahre gegeben werden kann.

 

Dr. Windauer – Firma WERUM – führt hierzu aus, dass ein Prognose bezüglich der Entwicklung der Firma schwierig sei. Eine Aussage ist nur dahingehend als vorausschauend für die nächsten 10 Jahre möglich, dass, wenn die Konjunktur sich so weiter entwickelt, davon auszugehen sein wird, dass zusätzliche 20 Personen jährlich eingestellt werden könnten. Pro aufgezeigten als Würfel ausgebildeten Baukörper können bei einer 2-geschossigen Bauweise 60 Mitarbeiter untergebracht werden. Die auf den gezeigten Plan skizzierten Baukörper dienen jedoch nur als skizzenhafte Darstellung, wie eine Bebauung sich darstellen könnte, ist aber nicht zwingend so in der Bauausführung als auch vom Standort her schon heute festzuschreiben.

 

Ratsherr Meihsies spricht sich dafür aus, bei der Planung nicht in eine Salamitaktik der kleinen Schritte zu verfallen, sondern vielmehr auf der Grundlage einer Entwicklungsprognose hier einen großen Wurf zu tätigen, damit man bereits heute schon eine endgültige Entwicklung der Betriebsflächen ablesen kann.

 

Dr. Windauer – Firma WERUM – verweist unter Bezug auf die Trassierung der A 39 darauf, dass die auf dem Gelände der Firma WERUM geplanten Baulichkeiten auch direkt für einen Lärmschutz für die dahinter liegende Wohnbebauung zu sehen sind.

 

Beigeordneter Dörbaum weist anhand der aufgezeigten Skizze darauf hin, dass die Zufahrt nur für die für Mitarbeiter vorgehaltenen Stellplätze vorgesehen sei.

 

Beigeordnete Schellmann begrüßt es, dass diese Parkplätze den Mitarbeitern vorbehalten werden sollen und insofern keine weiteren Verkehre in das Gebiet hineingezogen werden. Hinsichtlich der Baulichkeiten merkt sie an, dass eine Geschossigkeit möglicherweise zu einer Verbesserung des Schallschutzes für die hintere Wohnbebauung zur A 39 führen könnte, was als durchaus positiv zu sehen sein würde.

 

Dr. Windauer – Firma WERUM – weist darauf hin, dass nur wenig auswärtige Besucher die Firma aufsuchen, die Firma insofern keine Laufkundschaft habe. Auch die Firma WERUM hat daran Interesse, die zur Ostumgehung hin stehenden Bäume zu erhalten. Auch ist bei einem Flächenankauf nur daran gedacht, die für die gewerbliche Nutzung vorgesehene Flächen einzuzäunen und die Restflächen weiterhin frei zugänglich für die Bevölkerung zu erhalten.

 

Ratsherr Bruns interessiert, von wie viel zusätzlichen Parkraumbedarf auszugehen sein wird.

 

Dr. Windauer – Firma WERUM – erklärt hierzu, dass sich das nach den Vorschriften, die sich aus dem Baurecht ergeben, richten wird.

 

Beigeordneter Dörbaum weist nochmals darauf hin, dass die eigentliche Zufahrt zur Firma WERUM von der Erbstorfer Landstraße aus erfolgt.

 

Im Anschluss daran wird die Sitzung unterbrochen, um den Anliegern die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Meinung vorzutragen.

 

Sitzungsunterbrechung – Anfang –

 

Frau Klitz – Anliegerin Wulf-Werum-Straße – gibt die Meinung vieler anwesender Anlieger wieder. Die Anlieger sind in Sorge, dass von einer viel zu großen Anzahl von Parkplätzen, die über die Wulf-Werum-Straße angefahren werden, ausgegangen werden muss. Auch teilen die Anlieger die Befürchtung, dass durch die Änderung des B-Plans die Chancen für die Wohnbebauung auf einen gegenüber der A 39 gerichteten Lärmschutz schwinden würden. Auch ist man der Ansicht, dass es zu unerträglichem Baulärm während der Bauphase und Beeinträchtigungen durch die Baustellenverkehre kommen wird.

 

Beigeordneter Dörbaum weist darauf hin, dass die Thematik Lärmschutz im Rahmen des A 39 Verfahrens zu regeln sein wird und nicht Gegenstand des heute in Beratung befindlichen Verfahrens sein kann.

 

Bereichsleiter Eberhard weist darauf hin, dass nach der Nds. Bauordnung die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze sich nicht an  der Anzahl der neu eingestellten Mitarbeiter orientiert, sondern vielmehr Grundlage für die Anzahl der Stellplätze die geschaffene m²-Fläche an Gewerberaum sei. Für die hier geplante Bebauung bedeute dies, dass für je 35 m² Gewerbefläche 1 Stellplatz zu schaffen sein wird.

 

Architekt Braunholz sen. ergänzt hierzu, dass aufgrund der hier vorgesehenen Bebauung davon auszugehen sein wird, dass ca. 60 weitere Parkplätze zu schaffen sein werden.

 

Beigeordneter Dörbaum weist die anwesenden Anlieger darauf hin, dass sie ihre Anregungen und Bedenken im laufenden Verfahren schriftlich vortragen müssen. Er macht deutlich, dass beim jetzigen Festsetzungen des B-Plans, nach denen auch eine teilweise Wohnbebauung zulässig wäre, ein weitaus höheres Verkehrsaufkommen zu erwarten wäre.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die bisherigen Festsetzungen sowohl Wohnen als auch Gewerbe und die geänderten Festsetzungen nur noch Gewerbenutzung zulassen werden.

 

Ratsherr Meihsies spricht sich dafür aus, dass die vorgetragenen Bedenken der Anlieger aufgenommen werden und dass im Zuge des Verfahrens eine Optimierung der Baustellenverkehre geregelt werden sollte.

 

Stadtbaurätin Gundermann macht deutlich, dass die Regelung von Baustellenverkehren nicht im Zuge eines Bauleitplanverfahrens zu regeln seien.

 

Sitzungsunterbrechung – Ende –

 

Stadtbaurätin Gundermann verdeutlicht noch einmal, dass für das angesprochene Areal derzeit bereits Baurecht besteht. So ist es nach den bestehenden Darstellungen des F-Plans möglich, dort bis zu 65 Wohneinheiten zu schaffen. Zusätzlich sind 1,7 ha Fläche als Gewerbegebiet ausgewiesen. Dieses muss im Vergleich zu dem, was jetzt mit den Änderungen der Festsetzungen vorgesehen sei, gesehen werden.

Ebenfalls deutlich macht sie, dass die während der Sitzungsunterbrechung vorgetragenen Anregungen und Bedenken nicht die Beteiligung im Verfahren ersetzen. Die von den Anliegern vorgetragenen Anregungen und Bedenken sind im Verfahren schriftlich vorzubringen. Sie weist darauf hin, dass die vorgetragenen Anregungen in der Abwägung gutachterlich bewertet werden.

So gelangt man zu einer sachdienlichen und ordentlichen Vorgehensweise in der Abwicklung des Verfahrens.

 

Beigeordneter Körner weist darauf hin, dass man nicht alles Bestehende schützen kann. Zu Firma WERUM merkt er an, dass dieser Betrieb funktioniert, Arbeitsplätze sichert und neue Arbeitsplätze schafft. Man sollte nicht versuchen, bereits im Vorfeld alles zu zerreden. Er spricht sich dafür aus, das Bauleitverfahren positiv anzugehen und die Bürger, wie auch vorgesehen, in das Verfahren einzubeziehen. Er erachtet es als wichtig, die Firma vor Ort zu  erhalten und ihnen eine Expansionsmöglichkeit einzuräumen.

 

Stadtbaurätin Gundermann macht noch einmal deutlich, dass die heutige Beratung und Beschlussfassung lediglich den Auftakt in den Einstieg des Bauleitplanverfahrens bildet. Zum Verfahren führt sie aus, das Ziel ist, das bestehende Planrecht so zu verändern, dass eine Erweiterungsoption für die Firma WERUM ermöglicht werden kann. Weiteres Ziel ist, die Fläche nicht mehr wie bisher gänzlich zu beplanen, sondern nur noch eine Planung auf die Fläche zu legen, die für eine Erweiterung benötigt wird. Die Restflächen sollen so erhalten bleiben, wie sie sich im Augenblick darstellen, es sei denn, diese erfahren durch die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen eine Aufwertung.

Der weitere Verfahrensablauf wird noch einmal detailliert erläutert. Es ist von einer Verfahrenszeit von mindestens 1 bis 1 ½ Jahren auszugehen.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.