Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Werum Software & Systems AG
benötigt aufgrund einer sehr positiven Unternehmens- und Personalentwicklung
Erweiterungsflächen an ihrem Standort im Stadtteil Lüne-Moorfeld. Zu diesem Zweck hat das Unternehmen
das Gelände östlich des Betriebsgeländes an der Wulf-Werum-Straße bis zur
Bundesstraße 4/209 und südlich bis an die Wegparzelle an der Hagenhauskoppel
erworben. Die Fläche ist aktuell komplett bewaldet und planungsrechtlich als
Außenbereich gemäß § 35 BauGB zu beurteilen. Im Flächennutzungsplan der
Hansestadt Lüneburg vom 30. Januar 1981 wurde das im Anhang als Geltungsbereich
der 69. Änderung des Flächennutzungsplans „Erweiterung Werum“
markierte Gebiet als Waldfläche dargestellt. Bereits am 21. Februar 2002 wurde
die 36. Änderung des Flächennutzungsplans „Erbstorfer Landstraße“
rechtskräftig, im Zuge derer die Darstellung der Flächennutzung in gemischte
Baufläche (MI), in Vorbereitung einer bereits konzeptionisierten baulichen
Nutzung des Geländes, geändert wurde. Als Ziel des neu aufzustellenden Bebauungsplans
Nr. 145 „Erweiterung Werum“ wird jedoch nicht die Festsetzung eines
Mischgebiets gemäß § 6 BauNVO vorgesehen, sondern es soll ein Gewerbegebiet mit
Erschließungsfläche sowie Waldflächen entwickelt werden. Somit würden die
Festsetzungen des zukünftigen Bebauungsplans nicht den Darstellungen des
Flächennutzungsplans entsprechen, was zur Wahrung des Entwicklungsgebots eine
Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich macht. Statt der bisher
den gesamten Änderungsbereich erfassenden Darstellung einer gemischten
Baufläche werden somit in Zukunft ca. 1,1 ha gewerbliche Baufläche und ca. 3,6
ha Waldfläche dargestellt. Die Gesamtfläche der Flächennutzungsplanänderung
beträgt somit ca. 4,7 ha. Die Änderung wird dabei im
Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt und von der Erstellung
eines Umweltberichts begleitet. Nähere
Informationen werden seitens der Verwaltung in der Ausschusssitzung
vorgetragen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,- aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Geltungsbereich
Beschlussvorschlag: 1. Der Flächennutzungsplan der
Hansestadt Lüneburg soll gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m.
§ 1 Abs. 8 BauGB für den in der Anlage
zeichnerisch beschriebenen Teilbereich „Erweiterung Werum“ in einem
69. Änderungsverfahren geändert werden. Ziel der Planungen ist insbesondere die
Darstellung von Gewerbegebietsflächen, Verkehrsflächen und Forst. 2. Im
Rahmen des Verfahrens zur 69. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich
„Erweiterung Werum“ ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit
wird durch Aushängen von Planentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen. |
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