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Vorlage - VO/3855/10  

 
 
Betreff: 69. Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich "Erweiterung Werum"
Änderungsbeschluss und Beschluss über die Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Maier
Federführend:Fachbereich 6 - Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Ahlemann, Yvonne
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
01.11.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Werum Software & Systems AG benötigt aufgrund einer sehr positiven Unternehmens- und Personalentwicklung Erweiterungsflächen an ihrem Standort im Stadtteil Lüne-Moorfeld.

Zu diesem Zweck hat das Unternehmen das Gelände östlich des Betriebsgeländes an der Wulf-Werum-Straße bis zur Bundesstraße 4/209 und südlich bis an die Wegparzelle an der Hagenhauskoppel erworben. Die Fläche ist aktuell komplett bewaldet und planungsrechtlich als Außenbereich gemäß § 35 BauGB zu beurteilen.

Im Flächennutzungsplan der Hansestadt Lüneburg vom 30. Januar 1981 wurde das im Anhang als Geltungsbereich der 69. Änderung des Flächennutzungsplans „Erweiterung Werum“ markierte Gebiet als Waldfläche dargestellt. Bereits am 21. Februar 2002 wurde die 36. Änderung des Flächennutzungsplans „Erbstorfer Landstraße“ rechtskräftig, im Zuge derer die Darstellung der Flächennutzung in gemischte Baufläche (MI), in Vorbereitung einer bereits konzeptionisierten baulichen Nutzung des Geländes, geändert wurde.

Als Ziel des neu aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 145 „Erweiterung Werum“ wird jedoch nicht die Festsetzung eines Mischgebiets gemäß § 6 BauNVO vorgesehen, sondern es soll ein Gewerbegebiet mit Erschließungsfläche sowie Waldflächen entwickelt werden. Somit würden die Festsetzungen des zukünftigen Bebauungsplans nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplans entsprechen, was zur Wahrung des Entwicklungsgebots eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich macht.

Statt der bisher den gesamten Änderungsbereich erfassenden Darstellung einer gemischten Baufläche werden somit in Zukunft ca. 1,1 ha gewerbliche Baufläche und ca. 3,6 ha Waldfläche dargestellt. Die Gesamtfläche der Flächennutzungsplanänderung beträgt somit ca. 4,7 ha.                                                            

Die Änderung wird dabei im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt und von der Erstellung eines Umweltberichts begleitet.

Nähere Informationen werden seitens der Verwaltung in der Ausschusssitzung vorgetragen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         150,-

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

Geltungsbereich

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 FNP 69_Ä Anlage VO 3855-10 Geltungsbereich (476 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lüneburg soll gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB  für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Teilbereich „Erweiterung Werum“ in einem 69. Änderungsverfahren geändert werden. Ziel der Planungen ist insbesondere die Darstellung von Gewerbegebietsflächen, Verkehrsflächen und Forst.

 

2.   Im Rahmen des Verfahrens zur 69. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Erweiterung Werum“ ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird durch Aushängen von Planentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.