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Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
Gremium: Schulausschuss
Datum: Di, 11.11.2008    
Zeit: 15:30 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Hauptschule Kaltenmoor
Ort: Graf-Schenk-von-Stauffenberg-Str. 1, 21337 Lüneburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Genehmigung der Niederschriften vom 11.06.2008 und 09.07.2008 (gemeinsame Sitzung mit ABS)      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Beratungen zum Haushalt 2009; Teilhaushalt Bildung  
Enthält Anlagen
VO/3043/08  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Gesamtschule  
Enthält Anlagen
VO/3044/08  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.        Die Hansestadt Lüneburg beschließt als Schulträger die Errichtung einer

 

fünfzügigen                                sechszügigen

 

Integrierten Gesamtschule als Ganztagsschule mit gymnasialer Oberstufe, aufwachsend ab Klasse 5 am Standort der Hauptschule Kaltenmoor/Kopernikus-Realschule ab dem Schuljahr 2009/2010.

 

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Landesschulbehörde einen entsprechenden Antrag zu stellen.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis Lüneburg eine Vereinbarung gemäß § 104 Satz 3 Nds. Schulgesetz zu treffen, nach der Schülerinnen und Schüler aus der Hansestadt Lüneburg und der  Fläche des Landkreises Lüneburg gleichberechtigten Zugang zur Integrierten Gesamtschule nach Ziffer 1. erhalten. Diese Vereinbarung soll auch Regelungen über die Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks enthalten.          

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, eine Satzungsregelung zur Bildung eines Schulbezirks für die Integrierte Gesamtschule nach Ziffer 1. für die gesamte Fläche des Landkreises Lüneburg vorzubereiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

5.        Die Stadt Lüneburg geht davon aus, dass die im Zusammenhang mit der Errichtung der Integrierten Gesamtschule anfallenden zusätzlichen Kosten der Erstausstattung durch die gesetzlichen Regelungen und bestehenden Vereinbarungen zwischen Landkreis und Hansestadt aufgefangen werden.  Sollten darüber hinaus unabgedeckte Kosten entstehen, werden sich Landkreis und Hansestadt entsprechend dem Verhältnis der Schülerzahl vereinbaren.

 

6.        Hauptschule Kaltenmoor und Kopernikus-Realschule werden beginnend mit dem Schuljahr 2009/2010 keine neuen Schülerinnen und Schüler mehr aufnehmen. Nach Beendigung des Schulbesuches der Schülerinnen und Schüler der derzeitigen 5. Klassen werden diese beiden Schulen aufgehoben (§ 106 Nds. Schulgesetz). Auch hierzu ist die entsprechende Genehmigung der Landesschulbehörde einzuholen.

 

7.        Die von der Landesschulbehörde einzusetzende Planungsgruppe wird vom Schulgrundsatzausschuss der Hansestadt und des Landkreises Lüneburg begleitet.

 

 

   
    11.11.2008 - Schulausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

1.      Die Hansestadt Lüneburg beschließt als Schulträger die Errichtung einer fünfzügigen Integrierten Gesamtschule als Ganztagsschule mit gymnasialer Oberstufe, aufwachsend ab Klasse 5 am Standort der Hauptschule Kaltenmoor/Kopernikus-Realschule ab dem Schuljahr 2009/2010.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Landesschulbehörde einen entsprechenden Antrag zu stellen.

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis Lüneburg eine Vereinbarung gemäß § 104 Satz 3 Nds. Schulgesetz zu treffen, nach der Schülerinnen und Schüler aus der Hansestadt Lüneburg und der  Fläche des Landkreises Lüneburg gleichberechtigten Zugang zur Integrierten Gesamtschule nach Ziffer 1. erhalten. Diese Vereinbarung soll auch Regelungen über die Bildung eines gemeinsamen    Schulbezirks enthalten.

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, eine Satzungsregelung zur Bildung eines Schulbezirks für die Integrierte Gesamtschule nach Ziffer 1. für die gesamte Fläche des Landkreises Lüneburg vorzubereiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

5.      Die Stadt Lüneburg geht davon aus, dass die im Zusammenhang mit der Errichtung der Integrierten Gesamtschule anfallenden zusätzlichen Kosten der Erstausstattung durch die gesetzlichen Regelungen und bestehenden Vereinbarungen zwischen Landkreis und Hansestadt aufgefangen werden.  Sollten darüber hinaus unabgedeckte Kosten entstehen, werden sich Landkreis und Hansestadt entsprechend dem Verhältnis der Schülerzahl vereinbaren.

 

6.      Hauptschule Kaltenmoor und Kopernikus-Realschule werden beginnend mit dem Schuljahr 2009/2010 keine neuen Schülerinnen und Schüler mehr aufnehmen. Nach Beendigung des Schulbesuches der Schülerinnen und Schüler der derzeitigen 5. Klassen werden diese beiden Schulen aufgehoben (§ 106 Nds. Schulgesetz). Auch hierzu ist die entsprechende Genehmigung der Landesschulbehörde einzuholen.

 

7.      Die von der Landesschulbehörde einzusetzende Planungsgruppe wird vom Schulgrundsatzausschuss der Hansestadt und des Landkreises Lüneburg begleitet.

 

Herr Riechey, der für die Fraktion DIE LINKE über ein Grundmandat verfügt, bittet zu Protokoll zu nehmen, das auch er für die Beschlussfassung sei.

 

 

   
    04.12.2008 - Rat der Hansestadt Lüneburg
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/CDU, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE bei 3 Enthaltungen der FDP-Fraktion:

 

1.        Die Hansestadt Lüneburg beschließt als Schulträger die Errichtung einer fünfzügigen Integrierten Gesamtschule als Ganztagsschule mit gymnasialer Oberstufe, aufwachsend ab Klasse 5 am Standort der Hauptschule Kaltenmoor/Kopernikus-Realschule ab dem Schuljahr 2009/2010.

 

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Landesschulbehörde einen entsprechenden Antrag zu stellen.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis Lüneburg eine Vereinbarung gemäß § 104 Satz 3 Nds. Schulgesetz zu treffen, nach der Schülerinnen und Schüler aus der Hansestadt Lüneburg und der  Fläche des Landkreises Lüneburg gleichberechtigten Zugang zur Integrierten Gesamtschule nach Ziffer 1. erhalten. Diese Vereinbarung soll auch Regelungen über die Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks enthalten.         

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, eine Satzungsregelung zur Bildung eines Schulbezirks für die Integrierte Gesamtschule nach Ziffer 1. für die gesamte Fläche des Landkreises Lüneburg vorzubereiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

5.        Die Stadt Lüneburg geht davon aus, dass die im Zusammenhang mit der Errichtung der Integrierten Gesamtschule anfallenden zusätzlichen Kosten der Erstausstattung durch die gesetzlichen Regelungen und bestehenden Vereinbarungen zwischen Landkreis und Hansestadt aufgefangen werden.  Sollten darüber hinaus unabgedeckte Kosten entstehen, werden sich Landkreis und Hansestadt entsprechend dem Verhältnis der Schülerzahl vereinbaren.

 

6.        Hauptschule Kaltenmoor und Kopernikus-Realschule werden beginnend mit dem Schuljahr 2009/2010 keine neuen Schülerinnen und Schüler mehr aufnehmen. Nach Beendigung des Schulbesuches der Schülerinnen und Schüler der derzeitigen 5. Klassen werden diese beiden Schulen aufgehoben (§ 106 Nds. Schulgesetz). Auch hierzu ist die entsprechende Genehmigung der Landesschulbehörde einzuholen.

 

7.        Die von der Landesschulbehörde einzusetzende Planungsgruppe wird vom Schulgrundsatzausschuss der Hansestadt und des Landkreises Lüneburg begleitet.

 

(56a)

Ö 6  
Enthält Anlagen
Gesamtschule; Anträge der Fraktion Die Linke vom 15.11.2007 und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.01.2008  
Enthält Anlagen
VO/2841/08  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Chancen für Hauptschülerinnen und Hauptschüler erhöhen: Ausbau einer städtischen Hauptschule zu einer Modellschule mit dem Schwerpunkt "Berufsorientierung und Berufsvorbereitung" (Antrag der Gruppe SPD/CDU vom 14.05.2008)  
Enthält Anlagen
VO/2856/08  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Unterstützung der schulpolitischen Forderungen des Stadtschülerrates Lüneburg (Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 14.05.2008, eingegangen am 15.05.2008)  
Enthält Anlagen
VO/2858/08  
Ö 9  
Enthält Anlagen
Vorschlag der Rektorenkonferenz zur Entsendung eines beratenden Mitgliedes in den Schulausschuss  
Enthält Anlagen
VO/3019/08  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil      
Ö 11  
Enthält Anlagen
Anfragen im öffentlichen Teil      
N 12     (nichtöffentlich)      
N 13     (nichtöffentlich)