1.Die Hansestadt Lüneburg beschließt als Schulträger die
Errichtung einer
fünfzügigensechszügigen
Integrierten
Gesamtschule als Ganztagsschule mit gymnasialer Oberstufe, aufwachsend ab
Klasse 5 am Standort der Hauptschule Kaltenmoor/Kopernikus-Realschule ab dem
Schuljahr 2009/2010.
2.Die Verwaltung wird beauftragt, bei der
Landesschulbehörde einen entsprechenden Antrag zu stellen.
3.Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis
Lüneburg eine Vereinbarung gemäß § 104 Satz 3 Nds. Schulgesetz zu treffen, nach
der Schülerinnen und Schüler aus der Hansestadt Lüneburg und derFläche des Landkreises Lüneburg
gleichberechtigten Zugang zur Integrierten Gesamtschule nach Ziffer 1.
erhalten. Diese Vereinbarung soll auch Regelungen über die Bildung eines
gemeinsamen Schulbezirks enthalten.
4.Die Verwaltung wird beauftragt, eine Satzungsregelung zur
Bildung eines Schulbezirks für die Integrierte Gesamtschule nach Ziffer 1. für
die gesamte Fläche des Landkreises Lüneburg vorzubereiten und zur
Beschlussfassung vorzulegen.
5.Die Stadt Lüneburg geht davon aus, dass die im
Zusammenhang mit der Errichtung der Integrierten Gesamtschule anfallenden
zusätzlichen Kosten der Erstausstattung durch die gesetzlichen Regelungen und
bestehenden Vereinbarungen zwischen Landkreis und Hansestadt aufgefangen
werden.Sollten darüber hinaus
unabgedeckte Kosten entstehen, werden sich Landkreis und Hansestadt
entsprechend dem Verhältnis der Schülerzahl vereinbaren.
6.Hauptschule Kaltenmoor und Kopernikus-Realschule werden
beginnend mit dem Schuljahr 2009/2010 keine neuen Schülerinnen und Schüler mehr
aufnehmen. Nach Beendigung des Schulbesuches der Schülerinnen und Schüler der
derzeitigen 5. Klassen werden diese beiden Schulen aufgehoben (§ 106 Nds.
Schulgesetz). Auch hierzu ist die entsprechende Genehmigung der
Landesschulbehörde einzuholen.
7.Die von der Landesschulbehörde einzusetzende
Planungsgruppe wird vom Schulgrundsatzausschuss der Hansestadt und des
Landkreises Lüneburg begleitet.
11.11.2008 - Schulausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
1.Die Hansestadt Lüneburg beschließt als Schulträger die Errichtung einer fünfzügigen
Integrierten Gesamtschule als Ganztagsschule mit gymnasialer Oberstufe,
aufwachsend ab Klasse 5 am Standort der Hauptschule
Kaltenmoor/Kopernikus-Realschule ab dem Schuljahr 2009/2010.
2.Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Landesschulbehörde einen entsprechenden
Antrag zu stellen.
3.Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis Lüneburg eine
Vereinbarung gemäß § 104 Satz 3 Nds. Schulgesetz zu treffen, nach der
Schülerinnen und Schüler aus der Hansestadt Lüneburg und derFläche des Landkreises Lüneburg
gleichberechtigten Zugang zur Integrierten Gesamtschule nach Ziffer 1.
erhalten. Diese Vereinbarung soll auch Regelungen über die Bildung eines
gemeinsamenSchulbezirks enthalten.
4.Die Verwaltung wird beauftragt, eine Satzungsregelung zur Bildung eines
Schulbezirks für die Integrierte Gesamtschule nach Ziffer 1. für die gesamte
Fläche des Landkreises Lüneburg vorzubereiten und zur Beschlussfassung
vorzulegen.
5.Die Stadt Lüneburg geht davon aus, dass die im Zusammenhang mit der
Errichtung der Integrierten Gesamtschule anfallenden zusätzlichen Kosten der
Erstausstattung durch die gesetzlichen Regelungen und bestehenden
Vereinbarungen zwischen Landkreis und Hansestadt aufgefangen werden.Sollten darüber hinaus unabgedeckte Kosten
entstehen, werden sich Landkreis und Hansestadt entsprechend dem Verhältnis der
Schülerzahl vereinbaren.
6.Hauptschule Kaltenmoor und Kopernikus-Realschule werden beginnend mit dem
Schuljahr 2009/2010 keine neuen Schülerinnen und Schüler mehr aufnehmen. Nach
Beendigung des Schulbesuches der Schülerinnen und Schüler der derzeitigen 5.
Klassen werden diese beiden Schulen aufgehoben (§ 106 Nds. Schulgesetz). Auch
hierzu ist die entsprechende Genehmigung der Landesschulbehörde einzuholen.
7.Die von der Landesschulbehörde einzusetzende Planungsgruppe wird vom
Schulgrundsatzausschuss der Hansestadt und des Landkreises Lüneburg begleitet.
Herr
Riechey, der für die Fraktion DIE LINKE über ein Grundmandat verfügt, bittet zu
Protokoll zu nehmen, das auch er für die Beschlussfassung sei.
04.12.2008 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe
SPD/CDU, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE bei 3
Enthaltungen der FDP-Fraktion:
1.Die Hansestadt Lüneburg beschließt als Schulträger die
Errichtung einer fünfzügigen Integrierten Gesamtschule als Ganztagsschule mit
gymnasialer Oberstufe, aufwachsend ab Klasse 5 am Standort der Hauptschule
Kaltenmoor/Kopernikus-Realschule ab dem Schuljahr 2009/2010.
2.Die Verwaltung wird beauftragt, bei der
Landesschulbehörde einen entsprechenden Antrag zu stellen.
3.Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis
Lüneburg eine Vereinbarung gemäß § 104 Satz 3 Nds. Schulgesetz zu treffen, nach
der Schülerinnen und Schüler aus der Hansestadt Lüneburg und derFläche des Landkreises Lüneburg
gleichberechtigten Zugang zur Integrierten Gesamtschule nach Ziffer 1.
erhalten. Diese Vereinbarung soll auch Regelungen über die Bildung eines
gemeinsamen Schulbezirks enthalten.
4.Die Verwaltung wird beauftragt, eine Satzungsregelung zur
Bildung eines Schulbezirks für die Integrierte Gesamtschule nach Ziffer 1. für
die gesamte Fläche des Landkreises Lüneburg vorzubereiten und zur
Beschlussfassung vorzulegen.
5.Die Stadt Lüneburg geht davon aus, dass die im
Zusammenhang mit der Errichtung der Integrierten Gesamtschule anfallenden
zusätzlichen Kosten der Erstausstattung durch die gesetzlichen Regelungen und
bestehenden Vereinbarungen zwischen Landkreis und Hansestadt aufgefangen
werden.Sollten darüber hinaus
unabgedeckte Kosten entstehen, werden sich Landkreis und Hansestadt
entsprechend dem Verhältnis der Schülerzahl vereinbaren.
6.Hauptschule Kaltenmoor und Kopernikus-Realschule werden
beginnend mit dem Schuljahr 2009/2010 keine neuen Schülerinnen und Schüler mehr
aufnehmen. Nach Beendigung des Schulbesuches der Schülerinnen und Schüler der
derzeitigen 5. Klassen werden diese beiden Schulen aufgehoben (§ 106 Nds.
Schulgesetz). Auch hierzu ist die entsprechende Genehmigung der
Landesschulbehörde einzuholen.
7.Die von der Landesschulbehörde einzusetzende
Planungsgruppe wird vom Schulgrundsatzausschuss der Hansestadt und des
Landkreises Lüneburg begleitet.