Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Frau
Lotze führt aus, nach einer intensiven Phase der Beratung und Diskussion sei es
dem Schulausschuss heute möglich, eine Gesamtschule für Lüneburg auf den Weg zu
bringen. Sie dankt dabei der aktiven Elterninitiative „Eine Schule für
Alle e.V.“, deren Engagement zu einer sachlichen öffentlichen
Meinungsbildung beigetragen hat. Sie
betont, Rat und Verwaltung hätten sich die anstehende Entscheidung keineswegs
leicht gemacht; dies betreffe auch die Beachtung der künftigen Übergangssituation
für die Hauptschule Kaltenmoor und die Kopernikus-Schule. Sie dankt den
Schulleiterinnen für das entgegengebrachte Verständnis. Frau
Lotze verweist auf den in der Sitzungsvorlage dargestellten Beratungsgang. Die
Vorlage wurde bewusst so kurzfristig erstellt, um die Meinungsbildung aus dem
Schulgrundsatzausschuss am 03.11.2008 noch mit aufzunehmen. Herr
Koch führt aus, es sei nach der Sitzung des Schulgrundsatzausschusses noch zu
entscheiden, ob die neue IGS mit 5 oder mit 6 Zügen eingerichtet werden soll. Es
sei auch zu entscheiden, ob möglicherweise doch noch mit einem 6. Jahrgang, der
dann nach einer verbindlichen Rechtsauskunft der Landesschulbehörde auch 5-zügig
sein müsste, gestartet wird. Herr
Koch erklärt in diesem Zusammenhang, die Landesschulbehörde habe sich wegen der
Teilnahme eines Vertreters entschuldigt. Er bedauert, dass gerade zu den
besonderen pädagogischen Methoden einer IGS der fachliche Rat der Behörde
nunmehr fehlt. Herr
Dr. Scharf führt aus, es geht bei der Diskussion zur Einrichtung einer
Gesamtschule nicht um ideologische Motive, sondern um die pragmatische
Ergänzung des bestehenden Schulangebotes. Die Hauptaufgabe jeder Schule und
Schulform sei die individuelle Förderung des Schülers. Und bei Auswertung der
Elternbefragung ergebe sich neben dem deutlichen Wunsch nach einer Gesamtschule
eben auch, dass sich 56 % der an der Befragung Teilnehmenden eindeutig für das
bestehende, dreigliedrige Schulsystem aussprechen. Auch ein großer Teil der
Unentschlossenen sei sicher in diesen Kreis mit einzubeziehen. Hinsichtlich
des von der Elterninitiative gewünschten Beginns auch mit dem 6. Jahrgang
spreche er sich dagegen aus, da dies zu pädagogischer Unruhe in den abgebenden
Klassen quer durch alle Schulformen führen werde. Herr
Riechey betont, die LINKE habe als erste Fraktion im Rat die Gesamtschule
beantragt. Zu verdanken sei es aber im wesentlichem den Initiativen „SINN
e.V.“ und „Eine Schule für Alle e.V.“. Auch sehe er im
Elternvotum mit 44 % pro Gesamtschule ein deutliches Votum des Elternwillens,
dem die beiden Schulträger nachkommen sollten. Er halte neben der Schule in
Kaltenmoor auch noch eine weitere IGS im Kreisgebiet für geboten. Dies
verhindere die Zufälligkeiten eines Losverfahrens und ermögliche, dass in
Kaltenmoor auch mit einem 6. Jahrgang begonnen werden könne. Herr
Riechey fordert, dass das Land durch entsprechende Weiterbildungsangebote dem
Bedarf für die künftigen IGS-Kollegien nachkomme. Herr
von Mansberg betont die Schwierigkeit der Entscheidung hinsichtlich der
Zügigkeit und der möglichen Einrichtung des 6. Jahrgangs. Letztlich müsse man
sich aber für die pädagogische Vernunft entscheiden, die kleinere Variante mit
der 5-Zügigkeit zu wählen und den 6. Jahrgang nicht mit aufzunehmen. Auch müsse
bedacht werden, dass mit der heutigen Entscheidung das „Aus“ für
die beiden bewährten Schulen im Schulzentrum beschlossen wird. Herr
Nowak dankt den Elterninitiativen und würde sich wegen des 6. Jahrgangs noch
eine Elternbefragung wünschen. Er sei sich sicher, dass das Interesse für zwei
IGS vom Start weg gegeben ist. Frau
Kuckulies warnt davor, die Schülerinnen und Schüler, die gerade den schwierigen
Wechsel von Klasse 4 der Grundschule überstanden haben, nun nochmalig beim
Wechsel in Klasse 6 umzuschulen. Herr
Koch geht auf die ursprünglichen Anträge der LINKEN und der Grünen ein. Er
betont, dass es zum damaligen Zeitpunkt richtig war, diese wegen der noch
fehlenden Gesetzeslage (Einrichtungsverbot für neue Gesamtschulen) zurück zu
stellen. Bereits
in 1992 sei die Errichtung einer IGS in der Stadt ausführlich diskutiert
worden; auch mit einer Elternbefragung. Von daher sei das Thema keineswegs neu,
es habe immer in der politischen „Wiedervorlage“ gelegen. Ein
wichtiger Aspekt ist die Schülerbeförderung. Für die Schüler aus dem
unmittelbaren Umfeld des Stadtbusverkehrs wird es unproblematisch sein.
Schwieriger wird es da schon für die Schüler aus dem Landkreis. Hier kann es im
Sommer 2009 veränderte Linienführungen
geben. Herr
Koch erwartet von der Landesschulbehörde, dass diese den weiteren Verlauf der
Hauptschule und Realschule fachlich begleitet. Für die Folgejahre sollte
beobachtet werden, ob eine Zusammenfassung beider Schulen oder der Anschluss
als Außenstelle an eine andere Schule zu einem bestimmten Zeitpunkt sinnvoll
ist. Er
führt aus, das seit Jahren laufende städtebauliche Vorhaben „Soziale
Stadt“ werde mit seinen Aktivitäten und Projekten selbstverständlich
zukünftig auch die IGS einbeziehen. Insoweit bietet die Gesamtschule auch eine
neue Perspektive für den Stadtteil, denn es werden dort erstmals nicht
überwiegend Kinder aus dem Stadtteil, sondern Schülerinnen und Schüler aus dem
gesamten Landkreis das Schulzentrum besuchen. Diese Durchmischung kann auch ein
belebendes Element darstellen und Isolation aufheben. Herr
Koch betont, eine besondere Quotierung zur Berücksichtigung der Kinder aus den
beiden Grundschulen Anne-Frank und Igelschule sei nach einer ersten Auskunft
der Landesschulbehörde nicht möglich. Ein im Gesetz detailliert festgelegtes Losverfahren
solle Bewerbern aus Stadt und Landkreis in gleicher Weise und mit gleicher
Chance den Zugang zur IGS möglich machen. Gleichwohl werde die Verwaltung
hierzu noch Erfahrungen vergleichbarer großer selbständiger Städte in
Niedersachsen heranholen. Frau
Lotze berichtet zu anders lautenden Gerüchten hinsichtlich der Rücklaufquote
bei der Elternbefragung, dass der städtische Durchschnitt von 63 % bei der
Anne-Frank-Schule und der Igelschule nur sehr geringfügig abweicht. Eine
Ausgrenzung nicht deutschsprachiger Eltern durch den Informationsbogen zur IGS
ist eindeutig nicht belegbar. Sie
betont, dass die Entscheidung, nur mit dem 5. Jahrgang im Sommer 2009 zu
starten, der Politik nicht leicht gefallen sei. Außerhalb
der eigentlichen Sitzung erhalten Herr Timm, Sprecher der Initiative
„SINN e.V.“ und Frau Heggemann, Vorsitzende des Vereins „Eine
Schule für Alle e.V.“, Gelegenheit ihre Standpunkte darzustellen. Beide
Sprecher freuen sich, dass die von ihnen gewünschte IGS zustande kommt. Es
wird bezweifelt, ob die Gymnasien tatsächlich nicht 2-4 Kinder pro 5. Klasse
abgeben können. Dies würde der Lernsituation mit 30 – 33 Kinder / Klasse
nur gut tun. Sie
bitten daher, dass zumindest noch eine Elternbefragung für den kommenden 6.
Jahrgang durchgeführt wird, damit dann u.U. noch dieser Jahrgang für das
Schulzentrum Kaltenmoor mit eingeplant werden könne. Auf
Nachfrage von Frau Baumgarten antwortet Herr Koch, dass die Schülerinnen und
Schüler aus Kaltenmoor, die im nächsten Jahr dort nicht mehr in die 5. Klassen
eingeschult werden, die HS Stadtmitte, die HRS Kreideberg und die HS und RS im
Schulzentrum Oedeme besuchen werden. Herr
Tretow-Zimmermann fordert, dass die Stadt die Landesschulbehörde für die
pädagogischen Weichenstellungen in die Pflicht nimmt. Alle Beteiligten haben
ein Anrecht schnellstmöglich zu erfahren, wie es für die Schulen weiter gehe.
Er gehe davon aus, dass eine Art Bestandsrecht gewährleistet bleiben müsse. Herr
Koch antwortet, es bestehe auch in allen Fragen zur Gründung der IGS ein enger
Dialog zwischen der Stadt und der Landesschulbehörde. Die fachliche Umsetzung
des IGS-Beschlusses sei aber Landessache; Dienstherr für die Lehrkräfte ist das
Land. Ihm sei bekannt, dass sich bereits auf eher informelle Weise einzelne
Pädagogen für eine Tätigkeit an der IGS interessiert gezeigt haben. Eine
Bestandsgarantie für die vorhandenen Klassen werde aber für den Zeitraum bis
2014 (Schulabgang Klasse 10, jetzige Klasse 5) wohl kaum möglich sein. Nach
Abschluss der Beratungen fasst der Schulausschuss einstimmig den
nachstehenden Beschluss. Beschluss: 1.
Die Hansestadt Lüneburg beschließt als Schulträger die Errichtung einer fünfzügigen
Integrierten Gesamtschule als Ganztagsschule mit gymnasialer Oberstufe,
aufwachsend ab Klasse 5 am Standort der Hauptschule
Kaltenmoor/Kopernikus-Realschule ab dem Schuljahr 2009/2010. 2.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Landesschulbehörde einen entsprechenden
Antrag zu stellen. 3.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis Lüneburg eine
Vereinbarung gemäß § 104 Satz 3 Nds. Schulgesetz zu treffen, nach der
Schülerinnen und Schüler aus der Hansestadt Lüneburg und der Fläche des Landkreises Lüneburg
gleichberechtigten Zugang zur Integrierten Gesamtschule nach Ziffer 1.
erhalten. Diese Vereinbarung soll auch Regelungen über die Bildung eines
gemeinsamen Schulbezirks enthalten. 4.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Satzungsregelung zur Bildung eines
Schulbezirks für die Integrierte Gesamtschule nach Ziffer 1. für die gesamte
Fläche des Landkreises Lüneburg vorzubereiten und zur Beschlussfassung
vorzulegen. 5.
Die Stadt Lüneburg geht davon aus, dass die im Zusammenhang mit der
Errichtung der Integrierten Gesamtschule anfallenden zusätzlichen Kosten der
Erstausstattung durch die gesetzlichen Regelungen und bestehenden
Vereinbarungen zwischen Landkreis und Hansestadt aufgefangen werden. Sollten darüber hinaus unabgedeckte Kosten
entstehen, werden sich Landkreis und Hansestadt entsprechend dem Verhältnis der
Schülerzahl vereinbaren. 6.
Hauptschule Kaltenmoor und Kopernikus-Realschule werden beginnend mit dem
Schuljahr 2009/2010 keine neuen Schülerinnen und Schüler mehr aufnehmen. Nach
Beendigung des Schulbesuches der Schülerinnen und Schüler der derzeitigen 5.
Klassen werden diese beiden Schulen aufgehoben (§ 106 Nds. Schulgesetz). Auch
hierzu ist die entsprechende Genehmigung der Landesschulbehörde einzuholen. 7.
Die von der Landesschulbehörde einzusetzende Planungsgruppe wird vom
Schulgrundsatzausschuss der Hansestadt und des Landkreises Lüneburg begleitet. Herr
Riechey, der für die Fraktion DIE LINKE über ein Grundmandat verfügt, bittet zu
Protokoll zu nehmen, das auch er für die Beschlussfassung sei. |
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