Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die Erziehungsberechtigten der Grundschüler in Stadt und
Landkreis Lüneburg erhielten Ende September vom Landkreis Lüneburg einen
Fragebogen zur Bedarfsfeststellung für die Errichtung einer Gesamtschule im
Landkreis Lüneburg. Der Inhalt des Fragebogens wurde zuvor mit der
Landesschulbehörde abgestimmt. Damit ist die Voraussetzung gegeben, dass die
Landesschulbehörde nach vorliegendem Ergebnis feststellen kann, ob ein Bedarf
für die Errichtung einer Gesamtschule gegeben ist. Die Landesschulbehörde hat
dabei die Entwicklung der örtlichen Schülerzahlen und das Interesse der
Erziehungsberechtigten an einem solchen Schulangebot zu berücksichtigen. Die Fragebögen wurden über die Grundschulen und die
Klassenlehrer ausgegeben. Ebenso erfolgte über die jeweiligen Grundschulen der
Rücklauf an die Schulverwaltungen von Hansestadt und Landkreis. Dort wurden dann die Ergebnisse ausgewertet.
Damit ist erkennbar, dass ein breites Interesse an der
Errichtung einer Gesamtschule für die Stadt und den Landkreis Lüneburg
besteht. Der Landesschulbehörde wird das Ergebnis der Elternbefragung
mit dem Hinweis vorgelegt, dass nach Auffassung beider Schulträger der Bedarf
für eine Gesamtschule gegeben ist. Es besteht aus Sicht der Schulträger Landkreis Lüneburg und
Stadt Lüneburg kein Zweifel, dass ein solches Schulangebot bei Errichtung ab
Sommer 2009 die vom Land Niedersachsen als Mindestgröße vorgegebene
Fünfzügigkeit erreichen wird. Hierfür ist die Anmeldung von mind. 130 Schülern
an der IGS vorgesehen. Diese Zahl sollte durch die Interessenbekundungen aus
den vorliegenden Elternantworten in allen kommenden Jahrgängen leicht erreicht
werden:
Aus dieser Gegenüberstellung wird deutlich, dass bei der 1.
Wahl ein deutlicher Vorsprung der Kombination IGS-Kaltenmoor ( 411 + 282 = 693
) vor der KGS-Embsen ( 51 + 209 = 260 ) besteht. Auch bei Berücksichtigung der
2. Wahl bleibt es bei dem klaren Gesamtbild zu Gunsten der IGS-Kaltenmoor. Für diesen Standort sprechen zudem die gute ÖPNV-Anbindung
auch für Schüler/innen aus der Fläche des Landkreises. Weiterhin sind dort
keine zusätzlichen baulichen Maßnahmen notwendig. Beide Schulträger schlagen deshalb die Errichtung der IGS
als Ganztagsschule (GTS) am Standort Kaltenmoor vor, um von vornherein gute
Voraussetzungen für die besonderen pädagogischen Methoden und Angebote zu
schaffen. Es wird vorgeschlagen werden, dass Ø
die Hansestadt Lüneburg Träger der IGS am Standort
Kaltenmoor wird und und dass durch den Abschluss einer
entsprechenden Vereinbarung zur Bildung eines den gesamten Landkreis
umfassenden Schulbezirkes Ø
ein gleichberechtigter Zugang zur IGS für Kinder aus der
Hansestadt und der Fläche des Landkreises Lüneburg sichergestellt wird. Die IGS ist als eine ab Klasse 5
aufwachsende Schule geplant, die in den dann fertig sanierten und
modernisierten Räumen des Schulzentrums Kaltenmoor ihren Betrieb aufnehmen
soll. Aufgrund der vorgegebenen Raumsituation ist es möglich die IGS als
6-zügige Schule zu führen. Der Standort Kaltenmoor ist – wie bereits
dargelegt - aufgrund seiner guten ÖPNV-Anbindung aus dem gesamten Stadtgebiet
und den Gemeinden des Landkreises gut zu erreichen. Zeitgleich bedarf es der Entscheidung,
dass die Hauptschule Kaltenmoor und die Kopernikus-Realschule ab Sommer 2009
keine 5. Klassen mehr aufnehmen, was zu einem langsamen Auslaufen dieser beiden
Schulformen am Standort Kaltenmoor führen wird. Sämtliche Schülerinnen und
Schüler an diesen beiden Schulen können jedoch dort die von ihnen gewählte
Schullaufbahn abschließen. Im Ergebnis bedeutet das, dass die IGS
jahrgangsweise in das im Eigentum der Hansestadt Lüneburg befindliche
Schulgebäude hineinwächst. Für einen vorübergehenden Zeitraum werden in diesem
Gebäude dann vier Schulformen (Hauptschule, Realschule und Außenstelle
Gymnasium Johanneum – 10 Klassen sowie eine neue IGS) untergebracht sein.
Nicht nur aus organisatorischen Gründen
ist es daher nahe liegend, dass die IGS in Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg
geführt wird. Mit Verfügung vom 20.10.2008 teilt die
Landesschulbehörde auf Anfrage des Landkreises Lüneburg mit, dass auch aus
ihrer Sicht die Schulträgerschaft bei der Stadt Lüneburg liegt. Dieses wird auch durch eine Verfügung
des ehemaligen Regierungspräsidenten vom 29.12.1975 gestützt, mit der der Stadt
Lüneburg – seinerzeit im Zusammenhang mit der Gebiets- und
Verwaltungsreform - die
Schulträgerschaft für die Schulformen der Sekundarbereiche I und II umfassend
übertragen wurde. Die Errichtung einer neuen Gesamtschule
bedarf der Genehmigung der Schulbehörde (§ 106 Nds. Schulgesetz). Dies setzt
einen Antrag der Hansestadt und einen darauf gerichteten Ratsbeschluss
(Errichtungsbeschluss) voraus. Mit dem Landkreis sind Verabredungen zur Bildung
eines gemeinsamen Schulbezirkes für die neue Schule und zu Fragen der
Anlaufkosten zu treffen. Wenn die Schule dann in Trägerschaft
der Hansestadt Lüneburg geführt wird, ist sicherzustellen, dass Schülerinnen
und Schüler aus der Fläche des Landkreises gleichberechtigten Zugang haben.
Würden zu dieser Frage keine Regelungen getroffen, so hätten bei einem die
Kapazität der Schule überschreitendem Anmeldevolumen die Schülerinnen und
Schüler aus dem Stadtgebiet den Vorrang. Dies könnte bei einer sehr hohen
Anmeldezahl aus dem Stadtgebiet dazu führen, dass Schülerinnen und Schüler aus
der Fläche des Landkreises gar nicht zum Zuge kämen. Zur Lösung dieses Problems bietet sich
die Bildung eines Schulbezirks nach § 63 Absatz 2 in Verbindung mit § 105
Absatz 1 Nds. Schulgesetz an. Dieser Schulbezirk würde das gesamte Stadtgebiet
und den gesamten Landkreis Lüneburg umfassen. Anmeldungen aus Hansestadt und
Landkreis stünden in diesem Fall gleichberechtigt nebeneinander. Im Hinblick
auf die Quoten des geäußerten Elterninteresses und um der räumlichen Nähe der
Schülerinnen und Schüler aus dem Gebiet der Hansestadt zum Schulzentrum
Kaltenmoor Rechnung zu tragen, sollen die zur Verfügung stehenden Plätze im
Verhältnis 55 Stadt : 45 Landkreis
vergeben werden, wenn dies rechtlich möglich ist. Sollte die Zahl der Anmeldungen die
Zahl der verfügbaren Plätze übersteigen, käme es zu einem Losverfahren nach §
59 a Nds. Schulgesetz. Die Satzung über die Festlegung eines
Schulbezirks hätte die Hansestadt Lüneburg als Schulträger zu erlassen. Da
diese Satzung über ihren eigentlichen Zuständigkeitsbereich hinaus Geltung
entfalten würde, müsste zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg eine
Vereinbarung nach § 104 Satz 3 Nds. Schulgesetz geschlossen werden, der zufolge
benachbarte Schulträger die Aufnahme von Schülerinnen und Schüler vereinbaren
können. In der Sitzung des
Schulgrundsatzausschusses am 03.11.2008 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Der Antrag der Kreistagsabgeordneten
Brüel-Sasse, eine Informationsveranstaltung und Befragung der Eltern der
jetzigen 5. Klassen durchzuführen, um bei einem entsprechenden Ergebnis zum
Sommer 2009 auch mit einem 6. Jahrgang starten zu können, wurde bei 2 Stimmen
dafür, 8 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung abgelehnt. Dem Antrag der Kreistagsabgeordneten
Brüel-Sasse, noch nicht über eine mögliche 5- bzw. 6-Zügigkeit der neuen
Gesamtschule zu entscheiden, wurde durch Einfügung in die Beschlussvorlage
zugestimmt. Mit 10 Stimmen dafür und einer
Gegenstimme wurden im gleichen Zuge folgende Beschlussempfehlungen abgegeben: Beschlussvorschlag
für den Kreistag: 1.
Der Landkreis Lüneburg stimmt der Errichtung einer fünf-
oder sechszügigen Integrierten Gesamtschule als Ganztagsschule mit gymnasialer
Oberstufe in der Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg, aufwachsend ab Klasse 5
am Standort der Hauptschule Kaltenmoor/Kopernikus-Realschule, ab dem Schuljahr
2009/2010 zu. (Notwendigkeit dieser Zustimmung wird noch geprüft). 2.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vereinbarung gemäß §
104 Satz 3 Nds. Schulgesetz zu treffen, der zufolge Schülerinnen und Schüler
aus Hansestadt Lüneburg und Fläche des Landkreises Lüneburg gleichberechtigten
Zugang zur Integrierten Gesamtschule ermöglicht wird. 3.
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Vertrag nach Ziffer 2.
mit der Hansestadt Lüneburg zu vereinbaren, dass diese berechtigt und
verpflichtet ist, für die Integrierte Gesamtschule einen Schulbezirk über die
gesamte Fläche des Landkreises Lüneburg festzulegen. 4.
Der Landkreis Lüneburg geht davon aus, dass die im
Zusammenhang mit der Errichtung der Integrierten Gesamtschule anfallenden
zusätzlichen Kosten der Erstausstattung durch die gesetzlichen Regelungen und
bestehenden Vereinbarungen zwischen Landkreis und Hansestadt aufgefangen
werden. Sollten darüber hinaus
unabgedeckte Kosten entstehen, werden sich Landkreis und Hansestadt
entsprechend dem Verhältnis der Schülerzahl vereinbaren. Beschlussvorschlag
für den Rat: 1.
Die Hansestadt Lüneburg beschließt als Schulträger die
Errichtung einer fünf- oder sechszügigen Integrierten Gesamtschule als
Ganztagsschule mit gymnasialer Oberstufe, aufwachsend ab Klasse 5 am Standort
der Hauptschule Kaltenmoor/Kopernikus-Realschule ab dem Schuljahr 2009/2010. 2.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der
Landesschulbehörde einen entsprechenden Antrag zu stellen. 3.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis
Lüneburg eine Vereinbarung gemäß § 104 Satz 3 Nds. Schulgesetz zu treffen, nach
der Schülerinnen und Schüler aus der Hansestadt Lüneburg und der Fläche des Landkreises Lüneburg
gleichberechtigten Zugang zur Integrierten Gesamtschule nach Ziffer 1.
erhalten. Diese Vereinbarung soll auch Regelungen über die Bildung eines
gemeinsamen Schulbezirks enthalten. 4.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Satzungsregelung zur
Bildung eines Schulbezirks für die Integrierte Gesamtschule nach Ziffer 1. für
die gesamte Fläche des Landkreises Lüneburg vorzubereiten und zur
Beschlussfassung vorzulegen. 5.
Die Stadt Lüneburg geht davon aus, dass die im
Zusammenhang mit der Errichtung der Integrierten Gesamtschule anfallenden
zusätzlichen Kosten der Erstausstattung durch die gesetzlichen Regelungen und
bestehenden Vereinbarungen zwischen Landkreis und Hansestadt aufgefangen werden. Sollten darüber hinaus unabgedeckte Kosten
entstehen, werden sich Landkreis und Hansestadt entsprechend dem Verhältnis der
Schülerzahl vereinbaren. 6.
Hauptschule Kaltenmoor und Kopernikus-Realschule werden
beginnend mit dem Schuljahr 2009/2010 keine neuen Schülerinnen und Schüler mehr
aufnehmen. Nach Beendigung des Schulbesuches der Schülerinnen und Schüler der
derzeitigen 5. Klassen werden diese beiden Schulen aufgehoben (§ 106 Nds.
Schulgesetz). Auch hierzu ist die entsprechende Genehmigung der Landesschulbehörde
einzuholen. 7.
Die von der Landesschulbehörde einzusetzende
Planungsgruppe wird vom Schulgrundsatzausschuss der Hansestadt und des
Landkreises Lüneburg begleitet. Die nachstehende Darstellung geht von der Mindestzügigkeit,
also einer fünfzügigen Gesamtschule als IGS im Schulzentrum Kaltenmoor
aus. Diese beinhaltet eine Schülerzuordnung nach den Schullaufbahnempfehlungen
für HS einzügig, RS zweizügig und Gymnasium zweizügig. Diese 5-zügige Gesamtschule wird ab dem 11. bis zum 13.
Jahrgang mit den
„gymnasialen“ Schülerinnen und Schülern zum Abitur geführt.
Es gibt dort kein G8-Abitur. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass zum in der
Sitzung des Schulgrundsatzausschusses abgelehnten Antrags der
Kreistagsabgeordneten Brüel-Sasse – auch mit der sechsten Jahrgangsstufe
in der IGS zu beginnen – inzwischen eine Rechtsauskunft der
Landesschulbehörde vorliegt. Demnach müsste auch dieser Jahrgang neu mit fünf
Zügen beginnen. Entsprechend der Beschlusslage ( Sitzung Schulausschuss am
08.05.07 und Verwaltungsausschuss am
26.06.07 ) am Standort Kaltenmoor eine Ganztagsschule (GTS) einzurichten, ist
vorgesehen, die Gesamtschule als GTS zu führen. Dieses hat die Hansestadt als Schulträger bei ihrem
Antrag an das Land zu berücksichtigen. Mit dem Beginn der Gesamtschule zum Schuljahr 2009/2010
werden die vorhandene Hauptschule und die Kopernikus-Schule keine neuen 5.
Klassen aufnehmen. Es muss bei der zu erwartenden Nachfrage nach Plätzen an der
Gesamtschule davon ausgegangen werden,
dass nicht alle Schüler, die bisher im Standort Kaltenmoor in der HS oder RS
unterrichtet wurden, sich auch um einen Platz in der Gesamtschule bewerben bzw.
bei der zu erwartenden Nachfrage einen Platz erhalten werden. Diese städtischen Schüler können künftig die HRS Kreideberg,
die HS Stadtmitte und die Schulen im Schulzentrum Oedeme besuchen. Soweit
Schüler aus dem Landkreis (Barendorf u. Wendisch Evern) bisher die Schulen in
Kaltenmoor besuchten, besuchen auch diese künftig umliegende Schulen im
Landkreis (Dahlenburg, Scharnebeck, Embsen). Da aber an den genannten Schulen
in der Stadt und im Landkreis wiederum
Plätze durch eine bestimmte Zahl an Gesamtschülern frei werden, findet hier
-grundsätzlich jedenfalls- ein Austausch statt. Die zur Gesamtschule „hinzuwandernden“
Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Lüneburg verringern, möglicherweise
entsprechend einer zwischen Hansestadt und Landkreis zu vereinbarenden
Quotierung, die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze an der Gesamtschule.
Auch hier findet ein Austausch mit Schülern des Landkreises statt, die die
Gesamtschule nicht besuchen. Der Bedarf beim Schülertransport im ÖPNV wird in jedem Fall
erhöht Hinsichtlich der Ausgestaltung der im Schulzentrum
Kaltenmoor zur Verfügung stehenden Unterrichtsräume stellen die
Schulbauhandreichungen des Landes keine verpflichtenden Vorgaben dar. Sie
werden aber immer noch als Richtschnur bei der Errichtung und Bemessung von
Schulraum angesehen. Für den gesamtschul-spezifischen Bedarf gibt es allerdings
keine Hinweise. Die grundlegende Sanierung im Schulzentrum Kaltenmoor wird
zum Sommer 2009 abgeschlossen sein. Eine Gesamtschule müsste im vorgegebenen
Raumbestand beginnen; spätere Umgestaltungen im Zuge des
„Aufwachsens“ dieser Schulform und dem „Auslaufen“ der
HS und RS sind allerdings denkbar. Der Entwurf eines Raumprogramms für eine 5-zügige
Gesamtschule ist beigefügt (Anlage 1). Als Sollzahlen für eine Gesamtschule im Bereich der
Allgemeinen und Fachunterrichtsräume (AUR / FUR) sind dieselben
Berechnungsgrundlagen wie für eine weiterführende Schule des dreigliedrigen
Schulsystems angesetzt worden. Die Einrichtung der Gemeinschaftsbereiche, des
Verwaltungsbereichs und der Betriebsflächen ist stark von den jeweilig
vorhandenen örtlichen Möglichkeiten abhängig. Eine erneute Umgestaltung der in
den vergangenen Jahren vollständig sanierten Räume ist nach Auffassung der
Verwaltung nicht erforderlich und zudem auch wirtschaftlich nicht zu vertreten In der
Raumbilanz der Unterrichtsräume ergibt dies bei vollständigem Aufwachsen bis
in Klasse 13, also im Jahr 2018:
Der Raumbedarf für den Gemeinschaftsbereich, Gruppenräume,
Sozialerfahrungsbereich usw. kann sich an den örtlichen Gegebenheiten orientieren.
In den sanierten Räumen des Schulzentrums sind solche Räume
bereits vorhanden, bzw. werden Möglichkeiten bestehen, solche Bereiche vorzuhalten.
Die Raumsituation für eine IGS im Schulzentrum Kaltenmoor
stellt sich insgesamt als günstig und durchführbar dar. In der Sitzung wird zur möglichen künftigen Auslastung der
dort nach Abschluss der Sanierung im Sommer 2009 zur Verfügung stehenden
Allgemeinen Unterrichtsräume (AUR) vorgetragen. Dies erfolgt unter
Berücksichtigung, dass die HS und die RS in den Jahrgängen 6 bis 10 auslaufen,
in Klasse 5 aber nicht mehr neu aufnehmen und eine Außenstelle des Johanneums
mit jeweils 10 AUR im Gebäude vorhanden sein wird. Es ist also möglich, dass die IGS sowohl mit 5-, als auch
mit 6-Zügigkeit in den 5. Klassen starten kann. Die Räumlichkeiten stehen dazu bereit. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Beschlussvorschlag: 1.
Die Hansestadt Lüneburg beschließt als Schulträger die
Errichtung einer fünfzügigen sechszügigen Integrierten
Gesamtschule als Ganztagsschule mit gymnasialer Oberstufe, aufwachsend ab
Klasse 5 am Standort der Hauptschule Kaltenmoor/Kopernikus-Realschule ab dem
Schuljahr 2009/2010. 2.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der
Landesschulbehörde einen entsprechenden Antrag zu stellen. 3.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis
Lüneburg eine Vereinbarung gemäß § 104 Satz 3 Nds. Schulgesetz zu treffen, nach
der Schülerinnen und Schüler aus der Hansestadt Lüneburg und der Fläche des Landkreises Lüneburg
gleichberechtigten Zugang zur Integrierten Gesamtschule nach Ziffer 1.
erhalten. Diese Vereinbarung soll auch Regelungen über die Bildung eines
gemeinsamen Schulbezirks enthalten. 4.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Satzungsregelung zur
Bildung eines Schulbezirks für die Integrierte Gesamtschule nach Ziffer 1. für
die gesamte Fläche des Landkreises Lüneburg vorzubereiten und zur
Beschlussfassung vorzulegen. 5.
Die Stadt Lüneburg geht davon aus, dass die im
Zusammenhang mit der Errichtung der Integrierten Gesamtschule anfallenden
zusätzlichen Kosten der Erstausstattung durch die gesetzlichen Regelungen und
bestehenden Vereinbarungen zwischen Landkreis und Hansestadt aufgefangen
werden. Sollten darüber hinaus
unabgedeckte Kosten entstehen, werden sich Landkreis und Hansestadt
entsprechend dem Verhältnis der Schülerzahl vereinbaren. 6.
Hauptschule Kaltenmoor und Kopernikus-Realschule werden
beginnend mit dem Schuljahr 2009/2010 keine neuen Schülerinnen und Schüler mehr
aufnehmen. Nach Beendigung des Schulbesuches der Schülerinnen und Schüler der
derzeitigen 5. Klassen werden diese beiden Schulen aufgehoben (§ 106 Nds.
Schulgesetz). Auch hierzu ist die entsprechende Genehmigung der
Landesschulbehörde einzuholen. 7.
Die von der Landesschulbehörde einzusetzende
Planungsgruppe wird vom Schulgrundsatzausschuss der Hansestadt und des
Landkreises Lüneburg begleitet. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||