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Vorlage - VO/3019/08  

 
 
Betreff: Vorschlag der Rektorenkonferenz zur Entsendung eines beratenden Mitgliedes in den Schulausschuss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bergmann, ImkeAktenzeichen:40 00 01
Federführend:Bereich 56a - Bildung Bearbeiter/-in: Bergmann, Imke
Beratungsfolge:
Schulausschuss Entscheidung
11.11.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses zurückgestellt   
04.03.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses zurückgestellt   
18.06.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses abgelehnt   
Schulausschuss Entscheidung
Schulausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 14.04.2008 hatte der Vorsitzende der Rektorenkonferenz, Herr Wegener, den Vorschlag der Konferenz vorgelegt, eine Vertreterin bzw. einen Vertreter als beratendes Mitglied in den Schulausschuss zu berufen.

Dieses Schreiben war mit der Niederschrift zur letzten Sitzung des Schulausschusses (11.06.08) übersandt worden.

 

Die Zusammensetzung des Schulausschusses der Hansestadt Lüneburg richtet sich nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) und dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG). In § 110 Abs. 2 Satz 2 NSchG ist geregelt, dass dem kommunalen Schulausschuss jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter der Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen bzw. Schüler angehören muss. Diese sind stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses.

Die konkrete, auch namentliche Zusammensetzung des Schulausschusses wird in der konstituierenden Sitzung des Rates beschlossen. Eine mögliche Änderung bzw. Erweiterung könnte nicht durch einen Beschluss des Schulausschusses erfolgen.

Derzeit besteht ohne Berufung eines beratenden Mitgliedes aus dem Kreise der Rektoren zu jeder Sitzung des Schulausschusses die Möglichkeit, Schulleitungen einzuladen, oder, sofern anwesend, diesen Rederecht zu erteilen.

 

 

Ergänzung des Sachverhaltes zur Sitzung am 04.03.2009:

 

In der letzten Sitzung des Schulausschusses am 11.11.08 wurde der TOP zurückgestellt.

Dazu aus der Niederschrift:

Herr Koch stellt die Bedenken hinsichtlich einer rechtlichen Legitimation dar. So habe das Nieders. Schulgesetz mit der Besetzung des kommunalen Schulausschusses eine abschließende Regelung getroffen. Der Schulausschuss ist kein freier Ausschuss nach § 51 NGO, den der Rat nach Gutdünken besetzen kann. Hier gelten die speziellen Bestimmungen des Schulgesetzes und des § 53 NGO.

Zudem handelt es sich bei der Lüneburger Rektorenkonferenz um eine freie Zusammenkunft der Schulleitungen, an der nicht immer alle Schulleitungen teilnähmen. Die Verwaltung sei dort regelmäßig mit am Tisch.

Andererseits ist die Sachkunde der Rektoren für die Meinungsbildung zu schulfachlichen Themen unentbehrlich; gerade deshalb werden auch die Schulleitungen zu den verschiedensten Themen im Schulausschuss gehört, wobei man bedenken müsse, dass viele Entscheidungen nun auch die Schulvorstände und nicht mehr die Schulleiter als Einzelpersonen zu treffen hätten.

 

Nach einer ausführlichen Diskussion über das Für und Wider bittet Frau Baumgarten eine Entscheidung für die heutige Sitzung zurückzustellen, da es noch einer internen Abstimmung bedarf.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         15,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 


 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Schulausschuss wird um Beratung gebeten.

Ein Beschlussvorschlag ergeht nicht.