Der
Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg beschließt gemäß § 2 Abs. 1
BauGB den Bebauungsplan Nr. 139 „Pulverweg“ aufzustellen. Ziel
der Planung ist die Festsetzung von Mischgebiet (MI).
Im
Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 139
„Pulverweg“ ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung
sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planentwürfen im
Bereich Stadtplanung erfolgen.
23.06.2008 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.