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Auszug - Anfragen im öffentlichen Teil  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 23.06.2008    
Zeit: 15:30 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Regionales Raumordnungsprogramm / Änderungsvorschläge der Stadt Lüneburg

 

Ratsherr Meihsies möchte wissen, wann und in welchen Gremien über die von der Stadt vorgesehenen Änderungen beraten wird.

 

Fachbereichsleiterin Böhme erklärt hierzu, dass die Stadt voraussichtlich im Sommer vom Landkreis zu einer Stellungnahme aufgefordert wird. Eine Beratung in den politischen Gremien wäre dann im Herbst des Jahres vorgesehen.

 

 

 

Erbstorfer Landstraße / Lärmschutzmauern / Entfernung von Graffiti

 

Ratsherr Meihsies erinnert an seine Anfrage aus der letzten Sitzung. Ihn interessiert, ob zwischenzeitlich neue Erkenntnisse vorliegen.

 

Fachbereichsleiterin Böhme geht noch einmal auf den bereits in der letzten Sitzung dargelegten Sachverhalt ein und berichtet über den aktuellen Stand.

 

 

 

Kopfsteinpflaster im Innenstadtbereich / Fugentiefe

 

Ratsherr Kroll hat festgestellt, dass die Fugen in den Pflastern insbesondere in der Waagestraße sehr tief durch die Kehrmaschinen ausgekratzt sind. Er möchte wissen, was seitens der Verwaltung vorgesehen ist, um dies zukünftig zu verhindern.

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein erklärt, dass der Verwaltung die Problematik bekannt sei. Man ist bemüht zu Lösungen zu gelangen. Das Problem entsteht durch das Zusammenwirken der Bauweise, der verkehrlichen Belastung und der erforderlichen Reinigung. Das Problem besteht bundesweit und hängt ursächlich mit der Pflasterbauweise an sich zusammen. Man ist bemüht, Lösungen zu finden, die auch bautechnisch vertretbar sind. Eine kurzfristige Lösung zeichnet sich jedoch nicht ab, so dass man zunächst daran festhalten wird, stetig nachzubessern.

 

Weitere Anfragen liegen nicht vor.

 

 

Beschluss:

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