Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
Gundermann führt
aus, dass beabsichtigt sei, das bisher gewerblich genutzte Gelände der
ehemaligen Firma Lucia einer städtebaulich geeigneten Nachnutzung zuzuführen. Das
Areal wird anhand eines Lageplans aufgezeigt. Sachstand ist, dass die
insolvente Firma nicht mehr vor Ort produziert und sich die Flächen mit den darauf
stehenden Gebäuden auf dem Markt befinden, weil sie veräußert werden sollen. Im
F-Plan sind derzeit 3 unterschiedliche Nutzungen, nämlich Gewerbefläche (ca.
32.000 m²), Allgemeines Wohngebiet (ca. 7.000 m²) und Verkehrsfläche
einschließlich Parkplatzflächen (ca. 2.600 m²) ausgewiesen. Eine
Aussage über das, was dort geschehen soll, ist derzeit nur verbal zu
beschreiben. Zu erwarten ist, dass sich die unterschiedlichsten Interessenten
melden und fragen werden, was auf dem Areal zulässig sein wird. Hierzu ist es
erforderlich, dass man stadtplanerisch eine Vorgabe machen kann. Die Aufstellung
eines B-Plans begleitet von einer entsprechenden F-Plan-Änderung ist
vorgesehen, um die Interessenten dazu bringen zu können, dass diese das
intensive Gespräch mit der Verwaltung suchen müssen. Angestrebt wird, dass
Bauanträge auf der Basis des aufzustellenden B-Plans und nicht anhand der
Festsetzungen des F-Plans gestellt werden. Vorstellbare
zukünftige Nutzungen wären Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude,
Einzelhandelsbetriebe in einer Größenordnung (weniger als 800 m² VK), die
unterhalb einer sonst erforderlichen Sondergebietsausweisung liegen, es sei
denn, umliegende Betriebe streben auf dieser Fläche einen Fabrikabverkauf an
oder in der Nähe liegende Einzelhandelsbetriebe wollen auf dieses Areal ihren
Betrieb verlagern. Dann würde aber hierzu ergänzend im Ausschuss vorgetragen
werden. Weiterhin
sollen sonstige Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören,
Verwaltungseinrichtungen sowie Einrichtungen von Kirche, Kultur, Sport, Soziales
und Gesundheit zulässig sein. Vorgesehen
hingegen ist der Ausschluss von Gartenbaubetrieben, Tankstellen und Vergnügungsstätten.
Diese Einrichtung wäre normalerweise in einem Mischgebiet zulässig. Mit
dem Startschuss für die Aufstellung eines B-Plans und der Änderung des F-Plans
wird auch ein Zeichen gesetzt, dass bei der Entwicklung des Geländes
Stadtplanung und –entwicklung ein gewichtiges Wort mitreden wollen. Nicht
vorgesehen ist, einen B-Plan losgelöst von möglicher Interessentenplanung
durchzuziehen. In konkrete Überlegungen wird man erst dann einsteigen, wenn Interessenten
vorstellig geworden sind und ihre Vorstellungen unterbreitet haben. Beigeordnete
Schellmann interessiert, wie damit umgegangen wird, wenn
ein Interessent an die bisherige Nutzung anknüpfen will. Die Frage ist, ob dies
dann zukünftig zulässig wäre. Von Interesse ist auch, wenn die Fläche in ein
Mischgebiet umgewandelt wurde, wie der Schwebezustand aufrechterhalten werden
kann. Ausgeschlossen werden sollte ein reines Outlet-Center. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt,
dass, wenn ein Interessent die bisherige Nutzung fortführen möchte, dieses dann
möglich sein würde. Denkbar ist auch, dass Lüneburger Firmen auf diesen Flächen
ihren Betrieb umsiedeln oder expandieren wollen. Auch dies würde möglich sein. Eingrenzungen
gibt es für alle die Fälle, wo etwas ganz anderes in der Nachnutzung vorgesehen
ist, beispielsweise im großflächigen Einzelhandel. Ein Outlet-Center wäre
insofern denkbar, als dass es in Bezug zu vorhandenen Betrieben auf dem Gelände
zu sehen sein wird. Dies dann aber in vorgegebenen Größenordnungen. Ein
gesondertes neues großes Outlet-Center soll hingegen bewusst ausgeschlossen
werden. Auszugehen ist davon, dass ein Schwebezustand nicht lange andauern
wird. Vielmehr ist davon auszugehen, dass Interessenten binnen Jahresfrist
vorstellig werden. Wenn
doch eine größere Einkaufsmöglichkeit zugelassen werden soll, bedarf es hierzu
einer speziellen Begründung. Dies würde dann im Ausschuss vorgetragen werden.
Eine solche Sondersituation ist aber nur für einen solchen Fall angedacht, dass
das dazugehörende produzierende Gewerbe auch auf dem Areal ansässig ist. Herr
Burgdorf – ALA – hat den Ausführungen entnommen, dass das gesamte Areal als
Mischgebiet ausgewiesen werden soll. Ihn interessiert, ob nicht eine Stückelung
möglich wäre, dass beispielsweise Am Schützenplatz Wohnen ermöglicht wird, ggf.
sollte man das einem Investor aufoktroyieren. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt,
dass, wenn ein Investor vorstellig werden sollte, der an dieser Stelle
Wohnbebauung realisieren möchte, man dazu planerische Überlegungen anstellen würde.
Ratsherr
Bruns geht nicht davon aus, dass die vorhandene
Bebauung in dieser Form einer entsprechenden Nachnutzung zugeführt werden kann.
Wenn
denn eine Nachnutzung sich abzeichnet hält er es für wichtig, dass die Stadt
bereits jetzt deutlich macht, was dort gewollt ist. Als positiv empfinden würde
er es, wenn denn eine Nachnutzung mit neuen Straßen vorgesehen sein sollte,
dass dann die Namen, die diese Flächen unternehmerisch geprägt haben, Berücksichtigung
finden würde. Ratsherr
Kroll ist
erinnerlich, dass der Landkreis nach Erweiterungsflächen für die
gegenüberliegenden Berufsschulen sucht. Er möchte wissen, ob es denkbar wäre,
dem Landkreis Teilflächen des Areals für schulische Zwecke zu veräußern. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt,
dass es generell vorstellbar wäre. Es stellt sich dabei nur die Frage, ob der
Landkreis hierzu über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt oder über
entsprechenden Finanzierungsmöglichkeiten nachdenkt. Beigeordnete
Schellmann interessiert, ob der Eigentümer auch
gleichzeitig der Investor sein wird oder ob es sich um mehrere Eigentümer
handelt. Stadtbaurätin
Gundermann führt
hierzu aus, dass über die Vorgehensweise noch keine näheren Erkenntnisse vorliegen
und demzufolge noch keine Aussagen getätigt werden können. Beigeordnete
Schellmann legt
Wert darauf, dass die vorhandenen Parkplätze nicht anderweitig überplant werden
und dass, wenn Wohnbebauung in diesen Bereichen angedacht wird, dann auch an eine
ausreichende Anzahl von Parkplätzen gedacht wird. Stadtbaurätin
Gundermann verdeutlicht,
das dies Fragen sind, die bei der zu untersuchenden inneren und äußeren
Erschließung geprüft und abgeklärt werden. Zur inneren Erschließung gehören
beispielsweise nicht nur die Zuwegungen und Zufahrten, sondern auch der ruhende
Verkehr. Im Zusammenhang mit der Prüfung der überbaubaren Flächen wird unter
Zugrundelegung der Bauordnung abgeklärt, welche Flächen für die Schaffung von
Stellplätzen vorzuhalten sind. Die Überplanung des vorhandenen Parkplatzes Am
Schützenplatz ist derzeit nicht im Gespräch. Sollte dieser überplant werden,
muss sichergestellt sein, das die erforderliche Anzahl von Stellplätzen an
passender anderer Stelle auf dem Areal nachgewiesen und angelegt wird. Beigeordneter
Dörbaum macht noch
einmal deutlich, was heute Gegenstand der Beratung sei. Weitergehende
Detailfragen werden insofern noch nicht beantwortbar sein. Ratsherr
Meihsies weist
darauf hin, dass das Gebiet zwei Defizite aufweist, Zum Einen fehlt es an Grün
und zum anderen fehlt es an Kinderspielplätzen. Die in diesem Bereich
vorhandenen (Rabensteinstraße und Kleingartenkolonie) sind viel zu weit
voneinander entfernt. Stadtbaurätin
Gundermann merkt
an, dass man diese Thematik ins Auge fassen wird, wenn dort von einem Investor
konkret Wohnen realisiert werden soll. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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