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Auszug - Bebauungsplan Nr. 139 "Pulverweg"; Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.06.2008    
Zeit: 15:30 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/2880/08 Bebauungsplan Nr. 139 "Pulverweg";
Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, Anja
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass beabsichtigt sei, das bisher gewerblich genutzte Gelände der ehemaligen Firma Lucia einer städtebaulich geeigneten Nachnutzung zuzuführen.

Das Areal wird anhand eines Lageplans aufgezeigt. Sachstand ist, dass die insolvente Firma nicht mehr vor Ort produziert und sich die Flächen mit den darauf stehenden Gebäuden auf dem Markt befinden, weil sie veräußert werden sollen.

Im F-Plan sind derzeit 3 unterschiedliche Nutzungen, nämlich Gewerbefläche (ca. 32.000 m²), Allgemeines Wohngebiet (ca. 7.000 m²) und Verkehrsfläche einschließlich Parkplatzflächen (ca. 2.600 m²) ausgewiesen.

Eine Aussage über das, was dort geschehen soll, ist derzeit nur verbal zu beschreiben. Zu erwarten ist, dass sich die unterschiedlichsten Interessenten melden und fragen werden, was auf dem Areal zulässig sein wird. Hierzu ist es erforderlich, dass man stadtplanerisch eine Vorgabe machen kann.

Die Aufstellung eines B-Plans begleitet von einer entsprechenden F-Plan-Änderung ist vorgesehen, um die Interessenten dazu bringen zu können, dass diese das intensive Gespräch mit der Verwaltung suchen müssen. Angestrebt wird, dass Bauanträge auf der Basis des aufzustellenden B-Plans und nicht anhand der Festsetzungen des F-Plans gestellt werden.

Vorstellbare zukünftige Nutzungen wären Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe in einer Größenordnung (weniger als 800 m² VK), die unterhalb einer sonst erforderlichen Sondergebietsausweisung liegen, es sei denn, umliegende Betriebe streben auf dieser Fläche einen Fabrikabverkauf an oder in der Nähe liegende Einzelhandelsbetriebe wollen auf dieses Areal ihren Betrieb verlagern. Dann würde aber hierzu ergänzend im Ausschuss vorgetragen werden.

Weiterhin sollen sonstige Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören, Verwaltungseinrichtungen sowie Einrichtungen von Kirche, Kultur, Sport, Soziales und Gesundheit zulässig sein.

Vorgesehen hingegen ist der Ausschluss von Gartenbaubetrieben, Tankstellen und Vergnügungsstätten. Diese Einrichtung wäre normalerweise in einem Mischgebiet zulässig.

Mit dem Startschuss für die Aufstellung eines B-Plans und der Änderung des F-Plans wird auch ein Zeichen gesetzt, dass bei der Entwicklung des Geländes Stadtplanung und –entwicklung ein gewichtiges Wort mitreden wollen.

Nicht vorgesehen ist, einen B-Plan losgelöst von möglicher Interessentenplanung durchzuziehen. In konkrete Überlegungen wird man erst dann einsteigen, wenn Interessenten vorstellig geworden sind und ihre Vorstellungen unterbreitet haben.

 

Beigeordnete Schellmann  interessiert, wie damit umgegangen wird, wenn ein Interessent an die bisherige Nutzung anknüpfen will. Die Frage ist, ob dies dann zukünftig zulässig wäre. Von Interesse ist auch, wenn die Fläche in ein Mischgebiet umgewandelt wurde, wie der Schwebezustand aufrechterhalten werden kann. Ausgeschlossen werden sollte ein reines Outlet-Center.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass, wenn ein Interessent die bisherige Nutzung fortführen möchte, dieses dann möglich sein würde. Denkbar ist auch, dass Lüneburger Firmen auf diesen Flächen ihren Betrieb umsiedeln oder expandieren wollen. Auch dies würde möglich sein.

Eingrenzungen gibt es für alle die Fälle, wo etwas ganz anderes in der Nachnutzung vorgesehen ist, beispielsweise im großflächigen Einzelhandel. Ein Outlet-Center wäre insofern denkbar, als dass es in Bezug zu vorhandenen Betrieben auf dem Gelände zu sehen sein wird. Dies dann aber in vorgegebenen Größenordnungen. Ein gesondertes neues großes Outlet-Center soll hingegen bewusst ausgeschlossen werden. Auszugehen ist davon, dass ein Schwebezustand nicht lange andauern wird. Vielmehr ist davon auszugehen, dass Interessenten binnen Jahresfrist vorstellig werden.

Wenn doch eine größere Einkaufsmöglichkeit zugelassen werden soll, bedarf es hierzu einer speziellen Begründung. Dies würde dann im Ausschuss vorgetragen werden. Eine solche Sondersituation ist aber nur für einen solchen Fall angedacht, dass das dazugehörende produzierende Gewerbe auch auf dem Areal ansässig ist.

 

Herr Burgdorf – ALA – hat den Ausführungen entnommen, dass das gesamte Areal als Mischgebiet ausgewiesen werden soll. Ihn interessiert, ob nicht eine Stückelung möglich wäre, dass beispielsweise Am Schützenplatz Wohnen ermöglicht wird, ggf. sollte man das einem Investor aufoktroyieren.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass, wenn ein Investor vorstellig werden sollte, der an dieser Stelle Wohnbebauung realisieren möchte, man dazu planerische Überlegungen anstellen würde.

 

Ratsherr Bruns  geht nicht davon aus, dass die vorhandene Bebauung in dieser Form einer entsprechenden Nachnutzung zugeführt werden kann.

Wenn denn eine Nachnutzung sich abzeichnet hält er es für wichtig, dass die Stadt bereits jetzt deutlich macht, was dort gewollt ist. Als positiv empfinden würde er es, wenn denn eine Nachnutzung mit neuen Straßen vorgesehen sein sollte, dass dann die Namen, die diese Flächen unternehmerisch geprägt haben, Berücksichtigung finden würde.

 

Ratsherr Kroll ist erinnerlich, dass der Landkreis nach Erweiterungsflächen für die gegenüberliegenden Berufsschulen sucht. Er möchte wissen, ob es denkbar wäre, dem Landkreis Teilflächen des Areals für schulische Zwecke zu veräußern.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass es generell vorstellbar wäre. Es stellt sich dabei nur die Frage, ob der Landkreis hierzu über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt oder über entsprechenden Finanzierungsmöglichkeiten nachdenkt.

 

Beigeordnete Schellmann  interessiert, ob der Eigentümer auch gleichzeitig der Investor sein wird oder ob es sich um mehrere Eigentümer handelt.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt hierzu aus, dass über die Vorgehensweise noch keine näheren Erkenntnisse vorliegen und demzufolge noch keine Aussagen getätigt werden können.

 

Beigeordnete Schellmann legt Wert darauf, dass die vorhandenen Parkplätze nicht anderweitig überplant werden und dass, wenn Wohnbebauung in diesen Bereichen angedacht wird, dann auch an eine ausreichende Anzahl von Parkplätzen gedacht wird.

 

Stadtbaurätin Gundermann verdeutlicht, das dies Fragen sind, die bei der zu untersuchenden inneren und äußeren Erschließung geprüft und abgeklärt werden. Zur inneren Erschließung gehören beispielsweise nicht nur die Zuwegungen und Zufahrten, sondern auch der ruhende Verkehr. Im Zusammenhang mit der Prüfung der überbaubaren Flächen wird unter Zugrundelegung der Bauordnung abgeklärt, welche Flächen für die Schaffung von Stellplätzen vorzuhalten sind. Die Überplanung des vorhandenen Parkplatzes Am Schützenplatz ist derzeit nicht im Gespräch. Sollte dieser überplant werden, muss sichergestellt sein, das die erforderliche Anzahl von Stellplätzen an passender anderer Stelle auf dem Areal nachgewiesen und angelegt wird.

 

Beigeordneter Dörbaum macht noch einmal deutlich, was heute Gegenstand der Beratung sei. Weitergehende Detailfragen werden insofern noch nicht beantwortbar sein.

 

Ratsherr Meihsies weist darauf hin, dass das Gebiet zwei Defizite aufweist, Zum Einen fehlt es an Grün und zum anderen fehlt es an Kinderspielplätzen. Die in diesem Bereich vorhandenen (Rabensteinstraße und Kleingartenkolonie) sind viel zu weit voneinander entfernt.

 

Stadtbaurätin Gundermann merkt an, dass man diese Thematik ins Auge fassen wird, wenn dort von einem Investor konkret Wohnen realisiert werden soll.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.