Dem Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 129
„Schlieffen-Park“mit örtlicher
Bauvorschrift über die Gestaltung nebst Entwurf der Begründung wird zugestimmt;
die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.
Der
Geltungsbereich ist in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch
beschrieben und Bestandteil der Sitzungsvorlage.
08.10.2007 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.