Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der
Rat hat die Verwaltung beauftragt, die Privatisierung der öffentlichen
Beleuchtung vorzubereiten. Für
die Ausarbeitung der Verdingungsunterlagen ist vorgesehen, die bisherige
Vielzahl von ca. 140 vorgehaltenen Beleuchtungskörpern auf zukünftig ca. 15 verschiedene
Beleuchtungskörper zu beschränken, die in einem Standardleuchtenkatalog
aufgelistet werden sollen. Bei
der Auswahl der Beleuchtungskörper sind neben den wirtschaftlichen
Gesichtspunkten insbesondere auch Aspekte der Stadtbildpflege zu berücksichtigen. Die
Verwaltung entwickelt derzeit im Zusammenwirken mit den beauftragten Beratern
einen entsprechenden Standardleuchtenkatalog. Der
Standardleuchtenkatalog wird in der Sitzung seitens der Verwaltung erläutert
und zur Beratung gestellt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 50
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung stimmt dem von
der Verwaltung vorgestellten Standardleuchtenkatalog (Anlage I zu Protokoll)
und damit der zukünftigen Beschränkung der Anzahl auf die aufgelisteten
Beleuchtungstypen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, den Standardleuchtenkatalog
in das anstehende Verhandlungsverfahren mit den Bietern einzubringen. Der Verwaltung wird die Möglichkeit eingeräumt, dass für die
gesondert angeführten Beleuchtungskörper bei Vorlage entsprechender
Gesichtspunkte noch eine Umentscheidung vorgenommen werden kann. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der erstellte
Standardleuchtenkatalog aufgrund technischen Fortschritts oder anderer als
relevant erachteter Gründe turnusgemäß zu überarbeiten sein wird. |
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