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Vorlage - VO/2559/07  

 
 
Betreff: Öffentliche Beleuchtung im Stadtgebiet
Verkauf bzw. Verpachtung / öffentliche Ausschreibung
Vorstellung des Standardleuchtenkataloges
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Dr. Rehbein
Federführend:06 - Bauverwaltungsmanagement Bearbeiter/-in: Ryll, Gudrun
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
08.10.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, die Privatisierung der öffentlichen Beleuchtung vorzubereiten.

 

Für die Ausarbeitung der Verdingungsunterlagen ist vorgesehen, die bisherige Vielzahl von ca. 140 vorgehaltenen Beleuchtungskörpern auf zukünftig ca. 15 verschiedene Beleuchtungskörper zu beschränken, die in einem Standardleuchtenkatalog aufgelistet werden sollen.

 

Bei der Auswahl der Beleuchtungskörper sind neben den wirtschaftlichen Gesichtspunkten insbesondere auch Aspekte der Stadtbildpflege zu berücksichtigen.

 

Die Verwaltung entwickelt derzeit im Zusammenwirken mit den beauftragten Beratern einen entsprechenden Standardleuchtenkatalog.

 

Der Standardleuchtenkatalog wird in der Sitzung seitens der Verwaltung erläutert und zur Beratung gestellt.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      50 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung stimmt dem von der Verwaltung vorgestellten Standardleuchtenkatalog (Anlage I zu Protokoll) und damit der zukünftigen Beschränkung der Anzahl auf die aufgelisteten Beleuchtungstypen zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Standardleuchtenkatalog in das anstehende Verhandlungsverfahren mit den Bietern einzubringen.

Der Verwaltung wird die Möglichkeit eingeräumt, dass für die gesondert angeführten Beleuchtungskörper bei Vorlage entsprechender Gesichtspunkte noch eine Umentscheidung vorgenommen werden kann.

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der erstellte Standardleuchtenkatalog aufgrund technischen Fortschritts oder anderer als relevant erachteter Gründe turnusgemäß zu überarbeiten sein wird.