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Auszug - Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 08.10.2007    
Zeit: 15:00 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

 

Ochtmisser Kirchsteig / Zwischenergebnis der vorgenommenen 3. Bohrung / Sachstand

 

Stadtbaurätin Gundermann  führt aus, dass aufgrund der anhaltenden Senkungsproblematik ein Arbeitskreis eingerichtet wurde, in dem neben der Verwaltung auch die eingeschalteten Gutacherbüros sowie die Versorgungsträger vertreten sind. Der Arbeitskreis tagt regelmäßig und tauscht erlangte Erkenntnisse aus und stimmt die weiteren Vorgehensweisen ab.

 

Derzeit werden Messungen alle 2 Wochen am Ochtmisser Kirchsteig durchgeführt. In den angrenzenden Straßenzügen wird alle 2 Jahre gemessen, um die Senkungserscheinungen beobachten und einschätzen zu können. Die Bereiche, die durch Umleitungsverkehre der Baustelle Reichenbachbrücke verstärkt befahren werden, werden halbjährlich gemessen.

Die momentanen Senkungen betragen in diesem Bereich unverändert über das Jahr gerechnet zwischen 16 und 26 cm.

Die 3. Bohrung wurde auf 120 m Tiefe niedergebracht. Es wurde kein Hohlraum gefunden. Im Tiefenbereich 70 – 75 m waren gewisse Unregelmäßigkeiten zu verzeichnen. Aus den entnommenen Bohrkernen konnten Lösungsbahnen festgestellt werden, die noch näher untersucht werden müssen. Die weitere Vorgehensweise muss dabei aber sehr sorgfältig bedacht werden. Bei den Überlegungen, ob die unterschiedlich starken Lösungsbahnen verschlossen werden sollten, muss bedacht werden, dass ein Verschließen an einer Stelle auch bedeuten kann, dass sich an anderer Stelle neue Lösungsbahnen bilden. Insofern stellt sich die Frage, ob ein solches Handeln sinnvoll wäre.

Festgestellt wurde, dass ein enger Zusammenhang zwischen Niederschlagsmenge und Ausmaß der Senkungen besteht. Es wird weiterhin daran gearbeitet, die Zusammenhänge näher zu erforschen. Das SaLü hat die Sole-Fördermenge seit letztem Jahr um einen wesentlichen Prozentsatz verringert. Es hat sich jedoch gezeigt, dass die Senkungen nicht im gleichen prozentualen Maße zurückgegangen sind. Pauschal kann auch nicht gesagt werden, dass je stärker die Niederschlagsmengen, desto stärker auch die einhergehenden Senkungen. Für eine solche Aussage bedarf es konkreter Untersuchungen, bei denen die Wassermengen erfasst werden müssten. Ein solcher Auftrag wurde von der Verwaltung ausgelöst.

Die Anlieger des Ochtmisser Kirchsteiges werden dahingehend durch die Stadt unterstützt, dass alle 2 Monate durch einen Statiker eine Überprüfung der Häuser vorgenommen wird. Vereinzelt mussten in und an Gebäuden Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden, die zwischenzeitlich ausgeführt und abgeschlossen wurden. Eine Maßnahme befindet sich aufgrund eines sehr hohen Eigenleistungsanteils noch in der Durchführung. In einem Fall hat die Senkung des Gebäudes für eine Schiefstellung von 64 cm geführt. Das hatte zur Folge, dass die Bauaufsicht einschreiten und den Eigentümer zur Vornahme erforderlicher Sicherungsmaßnahmen auffordern musste. Der Eigentümer hat auf diese Aufforderung zunächst nicht reagiert. Zwischenzeitlich wurden die erforderlichen Maßnahmen geplant und stehen kurz vor der Ausführung.

Seitens der Bauaufsicht war man kurz davor, zum Schutze der Hausbewohner und Besucher Ersatzmaßnahmen zu ergreifen. Dies konnte durch ein Einlenken des Hauseigentümers verhindert werden.

Um Schäden an den Gebäuden durch Niederbringen der 3. Bohrung möglichst zu verhindern, wurden Messschieber an allen betroffenen Gebäuden angebracht. Im Ergebnis waren durch die 3. Bohrung keine Schäden an den Gebäuden feststellbar. Parallel wurde durch einen Seismologen sichergestellt, dass durch die 3. Bohrung gegenüber den Häusern keine Schwingungsbelastungen auftreten.

Die Versorgungsträger werden turnusmäßig 1 mal pro Jahr angeschrieben und nochmals auf die Senkungsproblematik sensibilisiert. In den letzten beiden Jahren wurden von den Versorgungsträgern umfangreiche Erneuerungs- und Sicherungsmaßnahmen veranlasst.

In der Rechtsstreitigkeit, dass seitens der Anlieger der Stadt die Schuld an den Senkungen durch die Bauarbeiten des Kreisels gegeben wird, haben  die Anlieger die letztmalige Frist in Anspruch genommen, um eine Verjährung zu verhindern.

Die entnommenen Bohrkerne der 3. Bohrung werden beim Landesbergamt Celle gelagert und untersucht. Die Zusammenarbeit mit dem Landesbergamt gestaltet sich jedoch schwierig. Die Stadt hat sich deshalb an das zuständige Ministerium gewandt.

Das SaLü hat eine Solenentnahmegenehmigung vor wenigen Monaten erneut bekommen. Die Genehmigung ist bis zum Jahresende 2012 befristet und mit keinen gesonderten Auflagen versehen. Mit dem SaLü ist die Stadt dahingehend im Gespräch, dass man die geförderte Sole auf ihr Alter untersuchen möchte, um daraus Rückschlüsse ziehen zu können, aus welchem Bereich die Sole stammt. Die Purena wird eine entsprechende Tritiumanalyse in Auftrag geben.

Die Standsicherheit der Grabsteine im gefährdeten Bereich auf dem Friedhof wird wöchentlich überprüft. Die Straßenbegeher gehen alle 2 Tage den Ochtmisser Kirchsteig ab.

Alle 2 Wochen gibt es aktuelle Aussagen zur Senkungssituation.

Anhand der vorgenommenen Messungen der 3. Bohrung lässt sich feststellen, dass in der Prognose die Senkungen stabil verlaufen. Die Messungen werden zukünftig in kurzen Zeitabständen erfolgen und anschließend ausgewertet. Wenn Erkenntnisse dahingehend vorliegen, dass Handlungsbedarf angezeigt erscheint, wird eine Anliegerversammlung anberaumt. Aus der Erfahrung heraus muss jedoch auch gesagt werden, dass je mehr man die Anlieger in das Verfahren einbezieht, desto größer werden die Ansprüche und Forderungen gegenüber der Stadt. Nicht die Stadt, sondern der jeweilige Eigentümer hat dafür Sorge zu tragen und ggf. den Nachweis zu führen, dass sein Haus standsicher ist.

In den politischen Gremien wurde bis zum VA über mögliche Unterstützungsmöglichkeiten für betroffene Anlieger des Ochtmisser Kirchsteiges debattiert. Dabei ging es auch um die Frage, ob eine Unterstützung mit einem Klageverzicht gegenüber der Stadt gekoppelt werden kann und sollte. Eine Beschlussfassung des VA steht jedoch noch aus.

 

Ratsherrn Völker interessiert, wer die eigentlichen Sicherungskosten der Häuser zu tragen hat.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt hierzu aus, dass diese Kosten von den jeweiligen Eigentümern zu tragen sind. Die Stadt unterstützt durch Messungen, Auswertung von Messergebnissen und Arbeiten des Statikers. Dadurch wird gewährleistet, dass die gewonnenen Messergebnisse und Erkenntnisse vergleichbar sind. Der beauftragte Statiker Böller verfügt vor Ort über eine große Reputation.

 

Ratsherrn Kroll interessiert, wie lange noch die Geschwindigkeitsbeschränkung von 20 km/h aufrecht erhalten werden soll. Für ihn stellt 20 km/h keine fahrbare Geschwindigkeit dar. Auch dürfte es erschütterungsmäßig keinen großen Unterschied machen, wenn man dort 30 km/h fahren dürfte. Als Beweissicherung für spätere Verfahren sollte man die seismischen Erschütterungen, die von verschiedenen Rüttlerarbeiten ausgehen, dokumentieren. Interessant ist für ihn die Frage, ob es zutreffend sei, dass die Anlieger in Kenntnis der Senkungsproblematik in diesem Gebiet beim Kauf einen  Preisnachlass erhalten oder bei Erbbaurechtsbestellung einen vergünstigten Erbpachtzins eingeräumt bekommen haben. Nach seiner Ansicht müssten sie dann mit den jetzigen Folgen auch leben.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt hierzu aus, dass der überwiegende Teil der Grundstücke als Erbbaurechte von der Klosterkammer Hannover vergeben wurde. Schon als die Häuser gebaut wurden, wurden auf Nachfrage Erkenntnisse über die Senkungserscheinungen mitgeteilt.

Der Einsatz eines Rüttlers beim Kreiselbau ist auch im durchgeführten Gerichtsverfahren zur Sprache gekommen. Anhand der Bautagebücher lässt sich belegen, dass der Boden mit dem Rüttler nur verdichtet wurde. Eine andere Art der Rüttlereinstellung, nämlich die, Schwingungen zu übertragen, ist bei der Baumaßnahme nicht angewendet worden.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h hoch zu setzen ist ein heikles Thema. Seitens des Baudezernates werden die Straßen gebaut und saniert. Verkehrslenkende Maßnahmen und hierunter zählt auch die Festsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, fällt in die Zuständigkeit des Fachbereiches 3.

 

Beigeordneter Dörbaum merkt zu dem Einsatz des Rüttlers an, dass gerichtlich bestätigt wurde, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Kreiselbau und einhergehenden Senkungen auch gutachterlich verneint wurde. Das ist Fakt, auch wenn dies für die Anlieger sehr bedauerlich ist.

Inwieweit die Beschränkung auf 20 km/h weiterhin aufrecht erhalten werden muss, sollte seitens der Verwaltung noch einmal überprüft werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist abschließend noch einmal darauf hin, dass nach gutachterlicher Aussage nach dem derzeitigen Erkenntnistand kein aktuelles Erdfallrisiko besteht.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den vorgetragenen Sachstand und das Zwischenergebnis der 3. Bohrung zur Kenntnis.