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Beratungsinhalt: Ochtmisser Kirchsteig / Zwischenergebnis der vorgenommenen 3. Bohrung / SachstandStadtbaurätin
Gundermann führt aus, dass aufgrund der anhaltenden
Senkungsproblematik ein Arbeitskreis eingerichtet wurde, in dem neben der
Verwaltung auch die eingeschalteten Gutacherbüros sowie die Versorgungsträger
vertreten sind. Der Arbeitskreis tagt regelmäßig und tauscht erlangte
Erkenntnisse aus und stimmt die weiteren Vorgehensweisen ab. Derzeit
werden Messungen alle 2 Wochen am Ochtmisser Kirchsteig durchgeführt. In den
angrenzenden Straßenzügen wird alle 2 Jahre gemessen, um die
Senkungserscheinungen beobachten und einschätzen zu können. Die Bereiche, die
durch Umleitungsverkehre der Baustelle Reichenbachbrücke verstärkt befahren
werden, werden halbjährlich gemessen. Die
momentanen Senkungen betragen in diesem Bereich unverändert über das Jahr
gerechnet zwischen 16 und 26 cm. Die
3. Bohrung wurde auf 120 m Tiefe niedergebracht. Es wurde kein Hohlraum
gefunden. Im Tiefenbereich 70 – 75 m waren gewisse Unregelmäßigkeiten zu
verzeichnen. Aus den entnommenen Bohrkernen konnten Lösungsbahnen festgestellt
werden, die noch näher untersucht werden müssen. Die weitere Vorgehensweise
muss dabei aber sehr sorgfältig bedacht werden. Bei den Überlegungen, ob die
unterschiedlich starken Lösungsbahnen verschlossen werden sollten, muss bedacht
werden, dass ein Verschließen an einer Stelle auch bedeuten kann, dass sich an
anderer Stelle neue Lösungsbahnen bilden. Insofern stellt sich die Frage, ob
ein solches Handeln sinnvoll wäre. Festgestellt
wurde, dass ein enger Zusammenhang zwischen Niederschlagsmenge und Ausmaß der
Senkungen besteht. Es wird weiterhin daran gearbeitet, die Zusammenhänge näher
zu erforschen. Das SaLü hat die Sole-Fördermenge seit letztem Jahr um einen
wesentlichen Prozentsatz verringert. Es hat sich jedoch gezeigt, dass die
Senkungen nicht im gleichen prozentualen Maße zurückgegangen sind. Pauschal
kann auch nicht gesagt werden, dass je stärker die Niederschlagsmengen, desto
stärker auch die einhergehenden Senkungen. Für eine solche Aussage bedarf es
konkreter Untersuchungen, bei denen die Wassermengen erfasst werden müssten.
Ein solcher Auftrag wurde von der Verwaltung ausgelöst. Die
Anlieger des Ochtmisser Kirchsteiges werden dahingehend durch die Stadt
unterstützt, dass alle 2 Monate durch einen Statiker eine Überprüfung der
Häuser vorgenommen wird. Vereinzelt mussten in und an Gebäuden
Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden, die zwischenzeitlich ausgeführt und
abgeschlossen wurden. Eine Maßnahme befindet sich aufgrund eines sehr hohen
Eigenleistungsanteils noch in der Durchführung. In einem Fall hat die Senkung
des Gebäudes für eine Schiefstellung von 64 cm geführt. Das hatte zur Folge,
dass die Bauaufsicht einschreiten und den Eigentümer zur Vornahme
erforderlicher Sicherungsmaßnahmen auffordern musste. Der Eigentümer hat auf
diese Aufforderung zunächst nicht reagiert. Zwischenzeitlich wurden die
erforderlichen Maßnahmen geplant und stehen kurz vor der Ausführung. Seitens
der Bauaufsicht war man kurz davor, zum Schutze der Hausbewohner und Besucher
Ersatzmaßnahmen zu ergreifen. Dies konnte durch ein Einlenken des Hauseigentümers
verhindert werden. Um
Schäden an den Gebäuden durch Niederbringen der 3. Bohrung möglichst zu
verhindern, wurden Messschieber an allen betroffenen Gebäuden angebracht. Im
Ergebnis waren durch die 3. Bohrung keine Schäden an den Gebäuden feststellbar.
Parallel wurde durch einen Seismologen sichergestellt, dass durch die 3.
Bohrung gegenüber den Häusern keine Schwingungsbelastungen auftreten. Die
Versorgungsträger werden turnusmäßig 1 mal pro Jahr angeschrieben und nochmals
auf die Senkungsproblematik sensibilisiert. In den letzten beiden Jahren wurden
von den Versorgungsträgern umfangreiche Erneuerungs- und Sicherungsmaßnahmen
veranlasst. In
der Rechtsstreitigkeit, dass seitens der Anlieger der Stadt die Schuld an den
Senkungen durch die Bauarbeiten des Kreisels gegeben wird, haben die Anlieger die letztmalige Frist in
Anspruch genommen, um eine Verjährung zu verhindern. Die
entnommenen Bohrkerne der 3. Bohrung werden beim Landesbergamt Celle gelagert
und untersucht. Die Zusammenarbeit mit dem Landesbergamt gestaltet sich jedoch
schwierig. Die Stadt hat sich deshalb an das zuständige Ministerium gewandt. Das
SaLü hat eine Solenentnahmegenehmigung vor wenigen Monaten erneut bekommen. Die
Genehmigung ist bis zum Jahresende 2012 befristet und mit keinen gesonderten
Auflagen versehen. Mit dem SaLü ist die Stadt dahingehend im Gespräch, dass man
die geförderte Sole auf ihr Alter untersuchen möchte, um daraus Rückschlüsse
ziehen zu können, aus welchem Bereich die Sole stammt. Die Purena wird eine entsprechende
Tritiumanalyse in Auftrag geben. Die
Standsicherheit der Grabsteine im gefährdeten Bereich auf dem Friedhof wird
wöchentlich überprüft. Die Straßenbegeher gehen alle 2 Tage den Ochtmisser
Kirchsteig ab. Alle
2 Wochen gibt es aktuelle Aussagen zur Senkungssituation. Anhand
der vorgenommenen Messungen der 3. Bohrung lässt sich feststellen, dass in der
Prognose die Senkungen stabil verlaufen. Die Messungen werden zukünftig in
kurzen Zeitabständen erfolgen und anschließend ausgewertet. Wenn Erkenntnisse
dahingehend vorliegen, dass Handlungsbedarf angezeigt erscheint, wird eine
Anliegerversammlung anberaumt. Aus der Erfahrung heraus muss jedoch auch gesagt
werden, dass je mehr man die Anlieger in das Verfahren einbezieht, desto größer
werden die Ansprüche und Forderungen gegenüber der Stadt. Nicht die Stadt,
sondern der jeweilige Eigentümer hat dafür Sorge zu tragen und ggf. den
Nachweis zu führen, dass sein Haus standsicher ist. In
den politischen Gremien wurde bis zum VA über mögliche Unterstützungsmöglichkeiten
für betroffene Anlieger des Ochtmisser Kirchsteiges debattiert. Dabei ging es
auch um die Frage, ob eine Unterstützung mit einem Klageverzicht gegenüber der
Stadt gekoppelt werden kann und sollte. Eine Beschlussfassung des VA steht
jedoch noch aus. Ratsherrn
Völker
interessiert, wer die eigentlichen Sicherungskosten der Häuser zu tragen hat. Stadtbaurätin
Gundermann führt
hierzu aus, dass diese Kosten von den jeweiligen Eigentümern zu tragen sind.
Die Stadt unterstützt durch Messungen, Auswertung von Messergebnissen und
Arbeiten des Statikers. Dadurch wird gewährleistet, dass die gewonnenen
Messergebnisse und Erkenntnisse vergleichbar sind. Der beauftragte Statiker
Böller verfügt vor Ort über eine große Reputation. Ratsherrn
Kroll interessiert,
wie lange noch die Geschwindigkeitsbeschränkung von 20 km/h aufrecht erhalten
werden soll. Für ihn stellt 20 km/h keine fahrbare Geschwindigkeit dar. Auch
dürfte es erschütterungsmäßig keinen großen Unterschied machen, wenn man dort
30 km/h fahren dürfte. Als Beweissicherung für spätere Verfahren sollte man die
seismischen Erschütterungen, die von verschiedenen Rüttlerarbeiten ausgehen,
dokumentieren. Interessant ist für ihn die Frage, ob es zutreffend sei, dass
die Anlieger in Kenntnis der Senkungsproblematik in diesem Gebiet beim Kauf
einen Preisnachlass erhalten oder bei
Erbbaurechtsbestellung einen vergünstigten Erbpachtzins eingeräumt bekommen
haben. Nach seiner Ansicht müssten sie dann mit den jetzigen Folgen auch leben.
Stadtbaurätin
Gundermann führt
hierzu aus, dass der überwiegende Teil der Grundstücke als Erbbaurechte von der
Klosterkammer Hannover vergeben wurde. Schon als die Häuser gebaut wurden,
wurden auf Nachfrage Erkenntnisse über die Senkungserscheinungen mitgeteilt. Der
Einsatz eines Rüttlers beim Kreiselbau ist auch im durchgeführten
Gerichtsverfahren zur Sprache gekommen. Anhand der Bautagebücher lässt sich
belegen, dass der Boden mit dem Rüttler nur verdichtet wurde. Eine andere Art
der Rüttlereinstellung, nämlich die, Schwingungen zu übertragen, ist bei der
Baumaßnahme nicht angewendet worden. Die
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h hoch zu setzen ist ein heikles Thema.
Seitens des Baudezernates werden die Straßen gebaut und saniert.
Verkehrslenkende Maßnahmen und hierunter zählt auch die Festsetzung der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit, fällt in die Zuständigkeit des Fachbereiches
3. Beigeordneter
Dörbaum merkt zu
dem Einsatz des Rüttlers an, dass gerichtlich bestätigt wurde, dass ein
ursächlicher Zusammenhang zwischen Kreiselbau und einhergehenden Senkungen auch
gutachterlich verneint wurde. Das ist Fakt, auch wenn dies für die Anlieger
sehr bedauerlich ist. Inwieweit
die Beschränkung auf 20 km/h weiterhin aufrecht erhalten werden muss, sollte
seitens der Verwaltung noch einmal überprüft werden. Stadtbaurätin
Gundermann weist
abschließend noch einmal darauf hin, dass nach gutachterlicher Aussage nach dem
derzeitigen Erkenntnistand kein aktuelles Erdfallrisiko besteht. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den vorgetragenen Sachstand und
das Zwischenergebnis der 3. Bohrung zur Kenntnis. |
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