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Beratungsinhalt: TOP
3 und TOP 4 werden gemeinsam beraten. Beigeordneter
Dörbaum begrüßt zur
Beratung Herrn Brendler und Frau Winkelmann von der GfL Bremen. Stadtbaurätin
Gundermann führt
einleitend aus, dass das Raumordnungsverfahren für die A 39 zwischenzeitlich
abgeschlossen wurde. Insofern besteht jetzt die Möglichkeit, die Planung auf
der Grundlage dieser Basis fortsetzen zu können. In der heutigen Sitzung steht
deshalb der Auslegungsbeschluss an, der auch die Träger öffentlicher Belange
einbezieht. Herr Brendler – GfL Bremen – wird heute noch einmal die
Planung vorstellen und dabei auf die grünordnerischen Belange eingehen.
Ergänzend steht Frau Winkelmann – GfL Bremen – für spezielle Fragen
zu grünordnerischen Belangen, Fachbereichsleiterin Schröder-Ehlers und
Bereichsleiter Schulz stehen für die Beantwortung von Fragen zu den
Themenkreisen Energiekonzept und Lärmschutz zur Verfügung. Herr
Brendler – GfL Bremen – weist darauf hin, dass in der heutigen Sitzung eingegangen
werden soll auf Schlieffen-Park
/ Aufbau (s.
Anlage I / Blatt 2) 1.
Planungsstand 2.
Städtebauliches
Konzept 3.
Planzeichnung
Bplan- Nr. 129 4.
Textliche
Festsetzungen 5.
Grünordnerisches
Konzept 6.
Eingriffsbilanzierung 7.
Weiteres
Vorgehen 1. Schlieffen-Park
/Planungsstand (s.
Anlage I / Blatt 2) Der derzeitige Planungsstand wird aufgezeigt. Erarbeitet wurden das schalltechnische Gutachten und die Ergänzung hierzu. Vorgenommen wurde eine verkehrstechnische Untersuchung, eine Energiekonzeption mit Ergänzung wurde erstellt, die Eingriffsbilanzierung wurde vorgenommen, der Umweltbericht wurde erarbeitet und der Ausgleich und Ersatz wurde errechnet. 2. Schlieffen-Park / Städtebauliches Konzept (s.
Anlage I / Blatt 4) Die Grenzen des Planbereiches werden
aufgezeigt. Der Planbereich gliedert sich hauptsächlich in 3 Zonen. Eine Zone
umfasst einen im Süden gelegenen städtebaulich verdichteten Bereich getrennt
durch einen Grünzug, eine mittlere Zone die in eine weitere Zone mündet, die
der Einzelhausbebauung und einiger Stadtvillen vorbehalten ist. Das
städtebauliche Konzept wird verfeinert und in den B-Plan eingearbeitet. 3. Schlieffen-Park / Planzeichnungen B-Plan Nr.
129 (s.
Anlage I / Blatt 5-9 ) Insgesamt wurden 22 Quartiere (Cluster)
mit unterschiedlichen Festsetzungen gebildet. Anhand von Beispielen werden
B-Plan-Auszüge der 3 Zonen mit den dazugehörenden Planzeichnungen gegenüber
gestellt. Erläutert werden die in den einzelnen Zonen unterschiedlichen Grund-
und Geschossflächenzahlen. Ratsherr Kroll spricht sich dafür
aus, dass eine solche Geschossflächenzahl gewählt werden sollte, dass nicht
zwingend Flachdächer entstehen müssen. Wenn statt GFZ 0,6 0,7 festgelegt werden würde, wäre auch der
Ausbau des Dachgeschosses möglich. Dies sollte den Bauherren nach seiner
Ansicht ermöglicht werden. Bereichsleiter Eberhard
verdeutlicht, dass es sehr wohl in der Hand des Bauherrn liegt, ob dass Dachgeschoss
ausgebaut werden kann. Wenn er die GEZ entsprechend niedriger wählt, ist auch
ein Dachgeschossausbau möglich, wenn auch auf geringerer Grundfläche. Herr Brendler – GfL Bremen
– führt aus, dass in der Regel
die offene Bauweise festgelegt wird, dass heißt, das entsprechende
Grenzabstände zum Nachbarn einzuhalten sind. Eingegangen wird auf die
einschränkenden Festsetzungen. Dargelegt wird, dass das dritte Kriterium
einer möglichen Beschränkung, die Festlegung einer Baumassenzahl heute nicht
mehr angewendet wird. Beigeordnete Schellmann interessiert, ob es bei den Doppelhäusern
möglich sein wird, 4 WE darin zu schaffen. Herr Brendler – GfL Bremen
– bestätigt, dass die
Doppelhäuser dann auch bis zu 4 WE haben können. Damit wird dem Gedanken der
Einliegerwohnung Rechnung getragen. Die restriktiven Beschränkungen sorgen jedoch durch
Obergrenzenfestlegung dafür, dass es zu keinen Auswüchsen kommen kann. Das Entwässerungskonzept wurde bereits im Ausschuss vorgestellt. Eine weitere Festsetzung befasst sich mit
dem Einsatz regenativer Energie. Der Gesetzgeber räumt seit 2004 die
Möglichkeit ein, entsprechende Festsetzungen (s. Anlage I, Blatt 10)
zu treffen. Dies betrifft sowohl die Untersuchung des Einsatzes luftverunreinigender
Brennstoffe wie Kohle und Heizöl, als auch die Vorgabe, zu mindestens 20 % des
Energiebedarfes durch erneuerbare Energien zu decken. Mit der Übernahme solcher
Festsetzungen werde in Niedersachsen Neuland betreten. In anderen Bundesländern werden die
Vorgaben des BauGB durch entsprechende Landesgesetze bereits ergänzend
unterstützt. Ratsherrn Völker interessiert, warum im letzten
Absatz geringere Abweichungen zugelassen werden sollen. Herr
Brendler – GfL Bremen – erläutert anhand eines Beispiels, dass diese
Formulierung aus formalen Gründen gewählt werden sollte. Fachbereichsleiterin
Schröder-Ehlers führt
aus, dass das Thema Energie für diese Baugebiet seit längerer Zeit in
der Diskussion steht. Ein Bremer Büro hat hierzu ein Konzept erarbeitet.
Klassische Faktoren in der Überlegung sind hierbei, dass die Gebäude
entsprechend ausgerichtet zur Sonneneinstrahlung errichtet werden sollten.
Begrünungen und Anpflanzungen, die die Energiegewinnung beeinträchtigen, müssen
entsprechend begrenzt werden. Angestrebt wird eine optimierte Energieversorgung
für diesen Bereich. Regierungserklärungen sprechen erstmalig davon, 15 %
regenative Energien für die Bauleitplanung verbindlich vorzuschreiben.
Begrifflichkeiten müssen hierzu in der Bauleitplanung neu verankert werden.
Regenativer Energieeinsatz ist auf vielfältige Weise möglich, beispielsweise
sind Kraftwärmekopplung, Solar und Photovoltaik nur einige Möglichkeiten. Auch
Biogas wäre ein Thema oder der Einsatz eines Blockheizkraftwerkes, wie sich der
Gesamtenergiebedarf eines Hauses errechnet und wie sich die prozentuale
Aufteilung darstellt, wird erläutert. Sie ist davon überzeugt, dass solche in
Bauleitverfahren aufgenommenen Festsetzungen realisierbar wären. Ratsherr Bruns möchte wissen, ob
die für die Kasernenanlage bestehende Fernwärmeversorgung nicht übernommen
werden kann. Fachbereichsleiterin
Schröder-Ehlers
geht davon aus, dass dies nicht möglich sein wird. Das gesamte Leitungsnetz
müsste hierzu überplant werden. Es ist davon auszugehen, dass die alten Netze
nicht rentabel betrieben werden könnten. Für mögliche Null-Energiehäuser müsste
bei einem Anschlusszwang eine Lösung gefunden werden. Erreicht werden soll auf
jeden Fall, dass die entstehenden Gebäude einen möglichst hohen Dämmstandard
aufweisen. Fördermöglichkeiten für Solar- und Photovoltaikanlagen werden auch
für dieses Baugebiet bestehen. Ratsherr
Völker interessiert, womit das Heizwerk der Bundeswehr
beheizt wird. Bereichsleiter Schulz erklärt,
dass zumindest bis vor kurzem Kohle verfeuert wurde. Beigeordneter
Althusmann hält es
für denkbar, dass der prozentuale Satz auch von 20 auf 25 % hochsetzbar wäre.
Das Land Niedersachsen überlegt dies zur Zeit. Genutzt werden sollte das 200
Mio. € Investitionsprogramm des Bundes. Maßnahmen u. a. für den Einsatz
regenativer Energien passen in dieses Programm. Das Land Niedersachsen wird
hierfür 15 Mio. € bereitstellen. Fachbereichsleiterin
Schröder-Ehlers
weist darauf hin, dass trotz intensiver Recherche hierüber noch nichts bekannt
geworden sei. Hilfreich wäre die Zurverfügungstellung entsprechender
Beschlusslagen. Beigeordneter Dörbaum weist
ergänzend darauf hin, dass die Stadt für die Förderung von Solaranlagen,
Photovoltaikanlagen u. ä. einen Fond aufgelegt und Mittel von 50.000 €
bereitgestellt hat, die bei entsprechender Nachfrage auf 100.000 €
aufstockbar wären. 5. Schlieffen-Park / Grünordnerisches Konzept (Anlage I / Blätter 11 - 13) Frau Winkelmann – GfL Bremen
– stellt die im Zusammenhang mit der Entwicklung des B-Plans
betrachteten landespflegerischen Aspekte vor. Eingegangen wird auf das
grünordnerische Konzept sowie auf die Eingriffsbilanzierung und Kompensation.
Aufgezeigt werden die dafür vorgesehene Flächen. Beigeordneter Dörbaum
interessiert, ob für die Inanspruchnahme der Flächen die nicht im Eigentum der
Stadt stehen, schon Gespräche geführt wurden. Stadtbaurätin Gundermann führt
aus, dass mehr Flächen für eine Kompensation zur Verfügung stehen würden, als
benötigt. Es wurde bereits eine Vorauswahl getroffen. Kriterien hierbei waren,
dass die Flächen möglichst im Landkreis liegen sollten und wenn irgendwie
möglich sogar angrenzend an die Flächen liegen sollten, die in Anspruch
genommen werden sollen. Soweit die Flächen im Landkreis liegen, sind im Vorfeld
die Gemeinden und Samtgemeinden angeschrieben worden. In dem Schreiben wurde
auf die Gründe der Inanspruchnahme hingewiesen. Ratsherrn Völker interessiert, ob
ein Ausgleich theoretisch auch in anderen Landkreisen möglich wäre. Stadtbaurätin Gundermann
bestätigt, dass theoretisch auch ein Ausgleich in anderen Landkreisen möglich
wäre. Das Land Niedersachsen hat jedoch eine etwas strengere Regelung
dahingehend vorgegeben, dass eine räumliche Nähe zum Ort des Eingriffs bestehen
sollte. Nach dieser Vorgabe verfährt die Stadt in der Regel. Beigeordneter Dörbaum verdeutlicht
ergänzend, dass 50,8 % des Baugebietes aus Grünflächen bestehen wird. Trotzdem
werden noch 9 ha Fläche als Ausgleichsflächen in Anspruch genommen. Ratsherr Völker möchte wissen, ob
Erhebungen darüber vorliegen, ob sich das Kleinklima verändern wird.
Beispielsweise dadurch, dass die Bebauung quasi als Sperrriegel fungiert,
wodurch für die weitere Umgebung negative Auswirkungen eintreten könnten. Frau Winkelmann – GfL Bremen
– zeigt auf, dass die ausgewiesene Kaltluftentstehungszone
unangetastet bleibt. Die Bebauungsflächen werden eher im Schattenbereich der
Hauptwindrichtung liegen. Beigeordneter Dörbaum weist darauf
hin, dass der Landschaftsplan entsprechende Aussagen beinhaltet. Schlieffen-Park /
Lärmschutz
Herr Brendler – GfL Bremen –
geht ein auf die textlichen Festsetzungen zum Lärmschutz. Aufgezeigt
werden die Bereiche entlang der Ostumgehung, in denen Schallschutz in Form von
4 m hohen Lärmschutzwällen vorgesehen ist. Zum Meisterweg beträgt die Höhe der
Lärmschutzwälle 3 m. Durch die Festsetzung dieser Maßnahmen wird Wohnen in
diesem Gebiet ermöglicht. Beigeordnete Schellmann interessiert, ob bei der Berechnung des
Lärmschutzes zur Bahn hin berücksichtigt wurde, dass die Gebäude auf dem
StOV-Gelände ggf. abgerissen werden. Dann stellt sich die Frage, ob 3 m hohe
Lärmschutzwälle gegenüber dem Bahnlärm ausreichend sein werden, um die
vorgegebenen Werte einhalten zu können. Herr Brendler – GfL Bremen
– verdeutlicht, dass die realen Werte ggf. tiefer als die gerechneten
liegen werden. Die Berechnungen erfolgten auf der Grundlage freier Flächen und
damit freier Schallausbreitungen. Der von der Bahn ausgehende Lärm wurde
hierbei berücksichtigt. Fachbereichsleiterin Schröder-Ehlers ergänzt, dass das auch etwas mit der
Geländetopographie zu tun habe. Die Berechnungen erfolgten auf der Grundlage,
dass die StOV-Gebäude nicht mehr vorhanden sind. Ratsherrn Bruns interessiert, ob hier nur der Status quo
berechnet wurde. Die Frage ist, ob es nicht besser wäre, nach einer dauerhaften
Lösung zu suchen und steigende Verkehrszahlen von vornherein zu
berücksichtigen. Fachbereichsleiterin Schröder-Ehlers weist darauf hin, dass bei der Lärmberechnung
zur Ostumgehung hin bereits die Prognosezahlen der Verkehrsentwicklung bei der
Lärmberechnung Berücksichtigung gefunden haben. Zur Frage der Trassenführung
der A 39 wurde bereits ausgeführt, dass jetzt das Planfeststellungsverfahren
ansteht. Danach wird man Fragen zum Ausbaustatus, zulässigen zu fahrenden
Geschwindigkeiten sowie verkehrlichen Belastungen beantworten können. Darauf
aufbauend werden auch neue Lärmbetrachtungen vorgenommen werden. Das Ganze
befindet sich noch auf einer relativ langen Zeitschiene, die durch
Klageverfahren noch länger ausfallen können. Die dann anstehenden Werte können
jedoch heute noch nicht errechnet werden, da die entsprechenden Eckdaten noch
nicht abschließend benannt werden können. Ratsherr Althusmann weist darauf hin, dass es nach
Auskunft der Straßenbaubehörde ein positives Signal des Bundes gibt, dass die
Finanzierung des Lärmschutzes geprüft werde. Den textlichen Festsetzungen
entnimmt er, dass die Lärmwerte, insbesondere nachts, nicht eingehalten werden
können. Herr Brendler – GfL Bremen
– verweist darauf, dass die vorgegebenen Orientierungswerte vom
Grundsatz her eingehalten werden. Nur in den Außenwohnbereichen ist die
Einhaltung der Grenzwerte relevant. Mit diesen textlichen Festsetzungen werden
Architekten darauf hingewiesen, sich Gedanken über den Innenschallpegel zu
machen. Ratsherr Völker vertritt die
Ansicht, dass es nicht Sinn der Sache sein kann, Schallschutz auf die
Bauwilligen zu übertragen. Für ihn ist mangelnder Lärmschutz ein
Planungsfehler. Er weist darauf hin, dass Lärm auch eine Art von
Umweltverschmutzung sei. Herr Brendler – GfL Bremen
– verneint, dass hier ein
Planungsfehler vorliegen würde. Vielmehr ermöglichen die Festsetzungen es den
Architekten, sich Gedanken über die geeignete Vorgehensweise um den
erforderlichen Lärmschutz zu erreichen, zu machen. Diese Vorgehensweise ist
besser als von vornherein restriktive Vorgaben zu machen. Geeignete Maßnahmen
können nur beispielhaft aufgeführt werden, weil man nicht weiß, wie die Gebäude
einmal aussehen werden. Fachbereichsleiterin Schröder-Ehlers widerspricht ebenfalls Ratsherrn
Völker, dass hier Planungsfehler begangen werden. Lärmschutz ist immer eine
Kombination von aktivem und passivem Lärmschutz. Probleme bereiten in diesem
Bereich die nachts fahrenden schweren Güterzüge. Es handelt sich jedoch um ein
bestehendes Problem. Die Abgrenzung von aktivem zu passivem Lärmschutz wird
immer ein Spagat sein. In einem Neubaugebiet besteht jedoch die Möglichkeit,
die Lärmeinwirkungen durch verschiedenerlei Maßnahmen, beispielsweise durch
Stellung des Baukörpers oder Anordnung der Zimmer, zu begrenzen. Auch bei der
Auswahl der Baumaterialien können Lärmaspekte einfließen. Ratsherr Völker beantragt für seine Fraktion 2
Änderungen zu den textlichen Festsetzungen. Er bittet darum, dass
protokollarisch festgehalten wird, -
dass
nach Ansicht seiner Fraktion zwei Gebäude der StOV, nämlich die beiden letzten
in Reihe am Meisterweg stehenden, aus Lärmschutzgründen nicht abgerissen werden
sollten und dass -
eine
Nahwärmeversorgung verbindlich festgeschrieben werden sollte.
Einzelfeuerungsanlagen sollen hingegen ausgeschlossen werden. Fachbereichsleiterin Schröder-Ehlers
erklärt, dass man in den Überlegungen bereits weiter sei, als dass, was
Ratsherr Völker an den textlichen Festsetzungen geändert haben möchte. Dem
Bauherrn wird selbst die Entscheidung überlassen, wie er den 20 % regenativen
Anteil erreicht. Wenn keine Einzelanlagen mehr zugelassen werden sollen, hätte
dies zur Folge, dass beispielsweise keine Solar- und Photovoltaikanlagen
möglich wären. Ratsherr Völker erklärt, dass er diese Aspekte bei den Überlegungen,
Einzelfeueranlagen nicht zuzulassen, nicht bedacht habe. Den Teil seines
Antrages wird er deshalb noch einmal überdenken. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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