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Auszug - Bebauungsplan Nr. 129 "Schlieffen-Park" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung; Auslegungsbeschluss  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 08.10.2007    
Zeit: 15:00 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/2426/07 Bebauungsplan Nr. 129 "Schlieffen-Park" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung;
Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, AnjaAktenzeichen:60 50 20
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Beteiligt:Bereich 31 - Umwelt
Bearbeiter/-in: Klang, Anja   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

TOP 3 und TOP 4 werden gemeinsam beraten.

 

Beigeordneter Dörbaum begrüßt zur Beratung Herrn Brendler und Frau Winkelmann von der GfL Bremen.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt einleitend aus, dass das Raumordnungsverfahren für die A 39 zwischenzeitlich abgeschlossen wurde. Insofern besteht jetzt die Möglichkeit, die Planung auf der Grundlage dieser Basis fortsetzen zu können. In der heutigen Sitzung steht deshalb der Auslegungsbeschluss an, der auch die Träger öffentlicher Belange einbezieht. Herr Brendler – GfL Bremen – wird heute noch einmal die Planung vorstellen und dabei auf die grünordnerischen Belange eingehen. Ergänzend steht Frau Winkelmann – GfL Bremen – für spezielle Fragen zu grünordnerischen Belangen, Fachbereichsleiterin Schröder-Ehlers und Bereichsleiter Schulz stehen für die Beantwortung von Fragen zu den Themenkreisen Energiekonzept und Lärmschutz zur Verfügung.

 

Herr Brendler – GfL Bremen – weist darauf hin, dass in der heutigen Sitzung eingegangen werden soll auf

 

       Schlieffen-Park / Aufbau

       (s. Anlage I / Blatt 2)

1.           Planungsstand

2.           Städtebauliches Konzept

3.           Planzeichnung Bplan- Nr. 129

4.           Textliche Festsetzungen

5.           Grünordnerisches Konzept

6.           Eingriffsbilanzierung

7.           Weiteres Vorgehen

 

 

1.    Schlieffen-Park /Planungsstand

       (s. Anlage I / Blatt 2)

 

       Der derzeitige Planungsstand wird aufgezeigt. Erarbeitet wurden das schalltechnische Gutachten und die Ergänzung hierzu. Vorgenommen wurde eine verkehrstechnische Untersuchung, eine Energiekonzeption mit Ergänzung wurde erstellt, die Eingriffsbilanzierung wurde vorgenommen, der Umweltbericht wurde erarbeitet und der Ausgleich und Ersatz wurde errechnet.

 

 

2.    Schlieffen-Park / Städtebauliches Konzept

       (s. Anlage I / Blatt 4)

 

       Die Grenzen des Planbereiches werden aufgezeigt. Der Planbereich gliedert sich hauptsächlich in 3 Zonen. Eine Zone umfasst einen im Süden gelegenen städtebaulich verdichteten Bereich getrennt durch einen Grünzug, eine mittlere Zone die in eine weitere Zone mündet, die der Einzelhausbebauung und einiger Stadtvillen vorbehalten ist. Das städtebauliche Konzept wird verfeinert und in den B-Plan eingearbeitet.

 

 

3.    Schlieffen-Park / Planzeichnungen B-Plan Nr. 129

       (s. Anlage I / Blatt 5-9 )

 

       Insgesamt wurden 22 Quartiere (Cluster) mit unterschiedlichen Festsetzungen gebildet. Anhand von Beispielen werden B-Plan-Auszüge der 3 Zonen mit den dazugehörenden Planzeichnungen gegenüber gestellt. Erläutert werden die in den einzelnen Zonen unterschiedlichen Grund- und Geschossflächenzahlen.

 

       Ratsherr Kroll spricht sich dafür aus, dass eine solche Geschossflächenzahl gewählt werden sollte, dass nicht zwingend Flachdächer entstehen müssen. Wenn statt GFZ 0,6  0,7 festgelegt werden würde, wäre auch der Ausbau des Dachgeschosses möglich. Dies sollte den Bauherren nach seiner Ansicht ermöglicht werden.

 

       Bereichsleiter Eberhard verdeutlicht, dass es sehr wohl in der Hand des Bauherrn liegt, ob dass Dachgeschoss ausgebaut werden kann. Wenn er die GEZ entsprechend niedriger wählt, ist auch ein Dachgeschossausbau möglich, wenn auch auf geringerer Grundfläche.

 

       Herr Brendler – GfL Bremen –  führt aus, dass in der Regel die offene Bauweise festgelegt wird, dass heißt, das entsprechende Grenzabstände zum Nachbarn einzuhalten sind. Eingegangen wird auf die einschränkenden Festsetzungen.

       Dargelegt wird, dass das dritte Kriterium einer möglichen Beschränkung, die Festlegung einer Baumassenzahl heute nicht mehr angewendet wird.

 

       Beigeordnete Schellmann  interessiert, ob es bei den Doppelhäusern möglich sein wird, 4 WE darin zu schaffen.

 

       Herr Brendler – GfL Bremen –  bestätigt, dass die Doppelhäuser dann auch bis zu 4 WE haben können. Damit wird dem Gedanken der Einliegerwohnung Rechnung getragen.

       Die restriktiven Beschränkungen sorgen jedoch durch Obergrenzenfestlegung dafür, dass es zu keinen Auswüchsen kommen kann.

       Das Entwässerungskonzept wurde bereits im Ausschuss vorgestellt.

       Eine weitere Festsetzung befasst sich mit dem Einsatz regenativer Energie. Der Gesetzgeber räumt seit 2004 die Möglichkeit ein, entsprechende Festsetzungen (s. Anlage I, Blatt 10) zu treffen. Dies betrifft sowohl die Untersuchung des Einsatzes luftverunreinigender Brennstoffe wie Kohle und Heizöl, als auch die Vorgabe, zu mindestens 20 % des Energiebedarfes durch erneuerbare Energien zu decken. Mit der Übernahme solcher Festsetzungen werde in Niedersachsen Neuland betreten.

       In anderen Bundesländern werden die Vorgaben des BauGB durch entsprechende Landesgesetze bereits ergänzend unterstützt.

 

       Ratsherrn Völker interessiert, warum im letzten Absatz geringere Abweichungen zugelassen werden sollen.

 

       Herr Brendler – GfL Bremen –  erläutert anhand eines Beispiels, dass diese Formulierung aus formalen Gründen gewählt werden sollte.

 

       Fachbereichsleiterin Schröder-Ehlers  führt  aus, dass das Thema Energie für diese Baugebiet seit längerer Zeit in der Diskussion steht. Ein Bremer Büro hat hierzu ein Konzept erarbeitet. Klassische Faktoren in der Überlegung sind hierbei, dass die Gebäude entsprechend ausgerichtet zur Sonneneinstrahlung errichtet werden sollten. Begrünungen und Anpflanzungen, die die Energiegewinnung beeinträchtigen, müssen entsprechend begrenzt werden. Angestrebt wird eine optimierte Energieversorgung für diesen Bereich.

       Regierungserklärungen sprechen erstmalig davon, 15 % regenative Energien für die Bauleitplanung verbindlich vorzuschreiben. Begrifflichkeiten müssen hierzu in der Bauleitplanung neu verankert werden. Regenativer Energieeinsatz ist auf vielfältige Weise möglich, beispielsweise sind Kraftwärmekopplung, Solar und Photovoltaik nur einige Möglichkeiten. Auch Biogas wäre ein Thema oder der Einsatz eines Blockheizkraftwerkes, wie sich der Gesamtenergiebedarf eines Hauses errechnet und wie sich die prozentuale Aufteilung darstellt, wird erläutert. Sie ist davon überzeugt, dass solche in Bauleitverfahren aufgenommenen Festsetzungen realisierbar wären.

 

       Ratsherr Bruns möchte wissen, ob die für die Kasernenanlage bestehende Fernwärmeversorgung nicht übernommen werden kann.

 

       Fachbereichsleiterin Schröder-Ehlers geht davon aus, dass dies nicht möglich sein wird. Das gesamte Leitungsnetz müsste hierzu überplant werden. Es ist davon auszugehen, dass die alten Netze nicht rentabel betrieben werden könnten. Für mögliche Null-Energiehäuser müsste bei einem Anschlusszwang eine Lösung gefunden werden. Erreicht werden soll auf jeden Fall, dass die entstehenden Gebäude einen möglichst hohen Dämmstandard aufweisen. Fördermöglichkeiten für Solar- und Photovoltaikanlagen werden auch für dieses  Baugebiet bestehen.

 

       Ratsherr Völker interessiert, womit das Heizwerk der Bundeswehr beheizt wird.

 

       Bereichsleiter Schulz erklärt, dass zumindest bis vor kurzem Kohle verfeuert wurde.

 

       Beigeordneter Althusmann hält es für denkbar, dass der prozentuale Satz auch von 20 auf 25 % hochsetzbar wäre. Das Land Niedersachsen überlegt dies zur Zeit. Genutzt werden sollte das 200 Mio. € Investitionsprogramm des Bundes. Maßnahmen u. a. für den Einsatz regenativer Energien passen in dieses Programm. Das Land Niedersachsen wird hierfür 15 Mio. € bereitstellen.

 

       Fachbereichsleiterin Schröder-Ehlers weist darauf hin, dass trotz intensiver Recherche hierüber noch nichts bekannt geworden sei. Hilfreich wäre die Zurverfügungstellung entsprechender Beschlusslagen.

 

       Beigeordneter Dörbaum weist ergänzend darauf hin, dass die Stadt für die Förderung von Solaranlagen, Photovoltaikanlagen u. ä. einen Fond aufgelegt und Mittel von 50.000 € bereitgestellt hat, die bei entsprechender Nachfrage auf 100.000 € aufstockbar wären.

 

 

5.    Schlieffen-Park / Grünordnerisches Konzept

       (Anlage I / Blätter 11 - 13)

 

       Frau Winkelmann – GfL Bremen – stellt die im Zusammenhang mit der Entwicklung des B-Plans betrachteten landespflegerischen Aspekte vor. Eingegangen wird auf das grünordnerische Konzept sowie auf die Eingriffsbilanzierung und Kompensation. Aufgezeigt werden die dafür vorgesehene Flächen.

 

       Beigeordneter Dörbaum interessiert, ob für die Inanspruchnahme der Flächen die nicht im Eigentum der Stadt stehen, schon Gespräche geführt wurden.

 

       Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass mehr Flächen für eine Kompensation zur Verfügung stehen würden, als benötigt. Es wurde bereits eine Vorauswahl getroffen. Kriterien hierbei waren, dass die Flächen möglichst im Landkreis liegen sollten und wenn irgendwie möglich sogar angrenzend an die Flächen liegen sollten, die in Anspruch genommen werden sollen. Soweit die Flächen im Landkreis liegen, sind im Vorfeld die Gemeinden und Samtgemeinden angeschrieben worden. In dem Schreiben wurde auf die Gründe der Inanspruchnahme hingewiesen.

 

       Ratsherrn Völker interessiert, ob ein Ausgleich theoretisch auch in anderen Landkreisen möglich wäre.

 

       Stadtbaurätin Gundermann bestätigt, dass theoretisch auch ein Ausgleich in anderen Landkreisen möglich wäre. Das Land Niedersachsen hat jedoch eine etwas strengere Regelung dahingehend vorgegeben, dass eine räumliche Nähe zum Ort des Eingriffs bestehen sollte. Nach dieser Vorgabe verfährt die Stadt in der Regel.

 

       Beigeordneter Dörbaum verdeutlicht ergänzend, dass 50,8 % des Baugebietes aus Grünflächen bestehen wird. Trotzdem werden noch 9 ha Fläche als Ausgleichsflächen in Anspruch genommen.

 

       Ratsherr Völker möchte wissen, ob Erhebungen darüber vorliegen, ob sich das Kleinklima verändern wird. Beispielsweise dadurch, dass die Bebauung quasi als Sperrriegel fungiert, wodurch für die weitere Umgebung negative Auswirkungen eintreten könnten.

 

       Frau Winkelmann – GfL Bremen – zeigt auf, dass die ausgewiesene Kaltluftentstehungszone unangetastet bleibt. Die Bebauungsflächen werden eher im Schattenbereich der Hauptwindrichtung liegen.

 

       Beigeordneter Dörbaum weist darauf hin, dass der Landschaftsplan entsprechende Aussagen beinhaltet.

 

Schlieffen-Park / Lärmschutz

 

       Herr Brendler – GfL Bremen –  geht ein auf die textlichen Festsetzungen zum Lärmschutz. Aufgezeigt werden die Bereiche entlang der Ostumgehung, in denen Schallschutz in Form von 4 m hohen Lärmschutzwällen vorgesehen ist. Zum Meisterweg beträgt die Höhe der Lärmschutzwälle 3 m. Durch die Festsetzung dieser Maßnahmen wird Wohnen in diesem Gebiet ermöglicht.

 

       Beigeordnete Schellmann  interessiert, ob bei der Berechnung des Lärmschutzes zur Bahn hin berücksichtigt wurde, dass die Gebäude auf dem StOV-Gelände ggf. abgerissen werden. Dann stellt sich die Frage, ob 3 m hohe Lärmschutzwälle gegenüber dem Bahnlärm ausreichend sein werden, um die vorgegebenen Werte einhalten zu können.

 

       Herr Brendler – GfL Bremen – verdeutlicht, dass die realen Werte ggf. tiefer als die gerechneten liegen werden. Die Berechnungen erfolgten auf der Grundlage freier Flächen und damit freier Schallausbreitungen. Der von der Bahn ausgehende Lärm wurde hierbei berücksichtigt.

 

       Fachbereichsleiterin Schröder-Ehlers  ergänzt, dass das auch etwas mit der Geländetopographie zu tun habe. Die Berechnungen erfolgten auf der Grundlage, dass die StOV-Gebäude nicht mehr vorhanden sind.

 

       Ratsherrn Bruns  interessiert, ob hier nur der Status quo berechnet wurde. Die Frage ist, ob es nicht besser wäre, nach einer dauerhaften Lösung zu suchen und steigende Verkehrszahlen von vornherein zu berücksichtigen.

 

       Fachbereichsleiterin Schröder-Ehlers  weist darauf hin, dass bei der Lärmberechnung zur Ostumgehung hin bereits die Prognosezahlen der Verkehrsentwicklung bei der Lärmberechnung Berücksichtigung gefunden haben. Zur Frage der Trassenführung der A 39 wurde bereits ausgeführt, dass jetzt das Planfeststellungsverfahren ansteht. Danach wird man Fragen zum Ausbaustatus, zulässigen zu fahrenden Geschwindigkeiten sowie verkehrlichen Belastungen beantworten können. Darauf aufbauend werden auch neue Lärmbetrachtungen vorgenommen werden. Das Ganze befindet sich noch auf einer relativ langen Zeitschiene, die durch Klageverfahren noch länger ausfallen können. Die dann anstehenden Werte können jedoch heute noch nicht errechnet werden, da die entsprechenden Eckdaten noch nicht abschließend benannt werden können.

 

       Ratsherr Althusmann weist darauf hin, dass es nach Auskunft der Straßenbaubehörde ein positives Signal des Bundes gibt, dass die Finanzierung des Lärmschutzes geprüft werde. Den textlichen Festsetzungen entnimmt er, dass die Lärmwerte, insbesondere nachts, nicht eingehalten werden können.

 

       Herr Brendler – GfL Bremen – verweist darauf, dass die vorgegebenen Orientierungswerte vom Grundsatz her eingehalten werden. Nur in den Außenwohnbereichen ist die Einhaltung der Grenzwerte relevant. Mit diesen textlichen Festsetzungen werden Architekten darauf hingewiesen, sich Gedanken über den Innenschallpegel zu machen.

 

       Ratsherr Völker vertritt die Ansicht, dass es nicht Sinn der Sache sein kann, Schallschutz auf die Bauwilligen zu übertragen. Für ihn ist mangelnder Lärmschutz ein Planungsfehler. Er weist darauf hin, dass Lärm auch eine Art von Umweltverschmutzung sei.

 

       Herr Brendler – GfL Bremen –  verneint, dass hier ein Planungsfehler vorliegen würde. Vielmehr ermöglichen die Festsetzungen es den Architekten, sich Gedanken über die geeignete Vorgehensweise um den erforderlichen Lärmschutz zu erreichen, zu machen. Diese Vorgehensweise ist besser als von vornherein restriktive Vorgaben zu machen. Geeignete Maßnahmen können nur beispielhaft aufgeführt werden, weil man nicht weiß, wie die Gebäude einmal aussehen werden.

 

       Fachbereichsleiterin Schröder-Ehlers widerspricht ebenfalls Ratsherrn Völker, dass hier Planungsfehler begangen werden. Lärmschutz ist immer eine Kombination von aktivem und passivem Lärmschutz. Probleme bereiten in diesem Bereich die nachts fahrenden schweren Güterzüge. Es handelt sich jedoch um ein bestehendes Problem. Die Abgrenzung von aktivem zu passivem Lärmschutz wird immer ein Spagat sein. In einem Neubaugebiet besteht jedoch die Möglichkeit, die Lärmeinwirkungen durch verschiedenerlei Maßnahmen, beispielsweise durch Stellung des Baukörpers oder Anordnung der Zimmer, zu begrenzen. Auch bei der Auswahl der Baumaterialien können Lärmaspekte einfließen.

 

       Ratsherr Völker beantragt für seine Fraktion 2 Änderungen zu den textlichen Festsetzungen. Er bittet darum, dass protokollarisch festgehalten wird,

-          dass nach Ansicht seiner Fraktion zwei Gebäude der StOV, nämlich die beiden letzten in Reihe am Meisterweg stehenden, aus Lärmschutzgründen nicht abgerissen werden sollten

und dass

-          eine Nahwärmeversorgung verbindlich festgeschrieben werden sollte. Einzelfeuerungsanlagen sollen hingegen ausgeschlossen werden.

 

Fachbereichsleiterin Schröder-Ehlers  erklärt, dass man in den Überlegungen bereits weiter sei, als dass, was Ratsherr Völker an den textlichen Festsetzungen geändert haben möchte. Dem Bauherrn wird selbst die Entscheidung überlassen, wie er den 20 % regenativen Anteil erreicht. Wenn keine Einzelanlagen mehr zugelassen werden sollen, hätte dies zur Folge, dass beispielsweise keine Solar- und Photovoltaikanlagen möglich wären.

 

Ratsherr Völker erklärt, dass er diese Aspekte bei den Überlegungen, Einzelfeueranlagen nicht zuzulassen, nicht bedacht habe. Den Teil seines Antrages wird er deshalb noch einmal überdenken.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.