Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss hat am 26.10.2004 gemäß § 2 Abs. 1 i. V. mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Teilbereich „Schlieffen-Park“ in einem 55. Änderungsverfahren zu ändern. Ziel der Planung ist insbesondere die Darstellung als Allgemeine Art der baulichen Nutzung „Wohnbaufläche (W)“, „gemischte Baufläche (M)“ und Flächen für den Gemeinbedarf. Zur Zeit stellt der wirksame Flächennutzungsplan dort insbesondere Sondergebiet und eine Fläche für die Landwirtschaft dar. In dem bisherigen Verfahrensablauf zur Flächennutzungsplanänderung wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Stadt Lüneburg und durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide am 16.02.2006 und Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung in der Zeit vom 07.03.2006 bis einschließlich 20.03.2006 durchgeführt. Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 14.02.2006 bis einschließlich 20.03.2006 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurden diese Träger aufgefordert, Äußerungen auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping) abzugeben. Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung wurde am 27.09.2006 über die Ergebnisse der frühzeitigen Behördenbeteiligung und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung unterrichtet. Der
Umweltbericht ist ein selbstständiger Bestandteil der Begründung, die in der
Anlage beigefügt ist und wird , falls erforderlich, im Laufe des Verfahrens
gemeinsam mit der Begründung fortgeschrieben. Zwischenzeitlich
ist der Verlauf der geplanten A 39 raumordnerisch festgelegt und es wurden
geeignete Ausgleichsflächen innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes
ermittelt. Als
nächster Verfahrensschritt kann gem. § 3 Abs. 2 BauGB über den
Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die öffentliche Auslegung
beschlossen werden. Im Rahmen des Auslegungsverfahrens wird den Bürgern erneut
Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Träger öffentlicher Belange
werden förmlich beteiligt. Die Anlagen
sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Flächennutzungsplan ist im
Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage:
150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht, Begründung
Beschlussvorschlag: Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt: Dem
Auslegungsentwurf der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes für den
Teilbereich „Schlieffen-Park“ nebst Entwurf der Begründung wird zugestimmt; die
öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen. Der
Geltungsbereich ist in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch
beschrieben und Bestandteil der Sitzungsvorlage. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |