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Vorlage - VO/2425/07  

 
 
Betreff: 55. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Schlieffen-Park";
Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, AnjaAktenzeichen:60 50 10
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Beteiligt:Bereich 31 - Umwelt
Bearbeiter/-in: Klang, Anja   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
08.10.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 26.10.2004 gemäß § 2 Abs. 1 i. V. mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Teilbereich „Schlieffen-Park“ in einem 55. Änderungsverfahren zu ändern. Ziel der Planung ist insbesondere die Darstellung als Allgemeine Art der baulichen Nutzung „Wohnbaufläche (W)“, „gemischte Baufläche (M)“ und Flächen für den Gemeinbedarf. Zur Zeit stellt der wirksame Flächennutzungsplan dort insbesondere Sondergebiet und eine Fläche für die Landwirtschaft dar.

 

In dem bisherigen Verfahrensablauf zur Flächennutzungsplanänderung wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Stadt Lüneburg und durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide am 16.02.2006 und Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung in der Zeit vom 07.03.2006 bis einschließlich 20.03.2006 durchgeführt. Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 14.02.2006 bis einschließlich 20.03.2006 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurden diese Träger aufgefordert, Äußerungen auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  gem. § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping) abzugeben.

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung wurde am 27.09.2006 über die Ergebnisse der frühzeitigen Behördenbeteiligung und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung unterrichtet.

 

Der Umweltbericht ist ein selbstständiger Bestandteil der Begründung, die in der Anlage beigefügt ist und wird , falls erforderlich, im Laufe des Verfahrens gemeinsam mit der Begründung fortgeschrieben.

 

Zwischenzeitlich ist der Verlauf der geplanten A 39 raumordnerisch festgelegt und es wurden geeignete Ausgleichsflächen innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes ermittelt.

 

Als nächster Verfahrensschritt kann gem. § 3 Abs. 2 BauGB über den Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die öffentliche Auslegung beschlossen werden. Im Rahmen des Auslegungsverfahrens wird den Bürgern erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Träger öffentlicher Belange werden förmlich beteiligt.

 

Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Flächennutzungsplan ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt.  

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                             150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht, Begründung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Neu 55_Änderung-DIN A4 (389 KB)      
Anlage 2 2 Übersicht.55Äxls (18 KB) PDF-Dokument (6 KB)    
Anlage 3 3 Begründung_55Änd_2007.10.25 (54 KB) PDF-Dokument (29 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt:

 

Dem Auslegungsentwurf der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Schlieffen-Park“ nebst Entwurf der Begründung wird zugestimmt; die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben und Bestandteil der Sitzungsvorlage.