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Auszug - Öffentliche Beleuchtung im Stadtgebiet Verkauf bzw. Verpachtung / öffentliche Ausschreibung Vorstellung des Standardleuchtenkataloges  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 08.10.2007    
Zeit: 15:00 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/2559/07 Öffentliche Beleuchtung im Stadtgebiet
Verkauf bzw. Verpachtung / öffentliche Ausschreibung
Vorstellung des Standardleuchtenkataloges
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Dr. Rehbein
Federführend:06 - Bauverwaltungsmanagement Bearbeiter/-in: Ryll, Gudrun
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann führt einleitend aus, dass vor 2 Jahren ein Ansatz in den Haushalt eingestellt wurde, damit ein Gutachten beauftragt werden konnte mit dem Auftrag zu prüfen, unter welchen Rahmenbedingungen die Veräußerung der öffentlichen Straßenbeleuchtung möglich wäre. Im laufenden Haushalt ist für die Veräußerung eine Einnahmeposition ausgewiesen. Für die bevorstehende europaweite Ausschreibung waren umfangreiche Vorarbeiten zu erbringen. Um zukünftig eine größere Wirtschaftlichkeit zu erreichen, hat es sich als notwendig erwiesen, die derzeit über 140 verschiedenen Leuchtentypen wesentlich zu reduzieren. Vorgenommen wurden daraufhin die Beurteilung des vorhandenen Leuchtenbestandes. Unter Zugrundelegung verschiedener Kriterien wurde ein Leuchtenkatalog erstellt, bei dem die derzeitige Anzahl verschiedener Typen reduziert wurde.

Der auf dieser Grundlage erstellte Standardleuchtenkatalog soll bei der anstehenden Ausschreibung Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen für die Bietergespräche werden. Der Standardleuchtenkatalog wird zukünftig jedoch jährlich zu überprüfen sein, ob Ergänzungen oder Veränderungen der Leuchtentypen erforderlich sind. Keineswegs ist der Katalog statisch auf die nächsten 20 Jahre festgelegt.

 

Fachbereichleiter Dr. Rehbein geht auf die in der Präambel des Standardleuchtenkataloges (Anlage I) aufgelisteten Kriterien für die Auswahl der im Katalog aufgelisteten Leuchten ein.

Der Standardleuchtenkatalog wurde aus dem Bestand heraus entwickelt. Hierbei wurde auf die besonderen Belange und Anforderungen der Leuchtentypen im Bereich des Geltungsbereiches der Altstadtsatzung geachtet. Keineswegs wird durch die Typenreduzierung eine Verarmung im Stadtbild einhergehen. Vielmehr hat es sich bei kritischer Betrachtung gezeigt, dass 11 Leuchtentypen mit einigen Varianten sowie Sonderleuchten für einige bestimmte Objekte als völlig ausreichend anzusehen sind. Wie bereits ausgeführt, ist der Katalog nicht statisch und abschließend zu betrachten. Veränderungen und Ergänzungen sollen auch zukünftig durchaus möglich bleiben.

Mit dem vorgelegten Standardleuchtenkatalog werden 80 % des derzeitigen Leuchtenbestandes abgedeckt. Die Stadt wird auch zukünftig die volle Kontrolle über die gestalterische Qualität der Leuchten sowie die Ausleuchtung haben.

Im Folgenden werden die einzelnen Leuchten des Standardleuchtenkataloges vorgestellt. Insbesondere wird dabei darauf eingegangen, welche Leuchtentypen zukünftig durch andere Leuchtentypen ersetzt werden sollen. Auf die jeweiligen Empfehlungen bezüglich einer möglichen weiteren Verwendung wird hierbei detailliert eingegangen.

 

Ratsherrn Völker interessiert, ob für die unterschiedlichen Leuchtentypen eine Art Preisliste besteht.

 

Fachbereichleiter Dr. Rehbein erklärt, dass vorrangig darauf geachtet wird, dass das Preis-/Leistungsgefüge stimmig ist. Auch ist darauf zu achten, dass die Leuchten preislich möglichst auf einem Niveau liegen. Kriterium mit Vorrang ist hierbei auch die Langlebigkeit der Leuchten und dass die Qualität des Lichtes stimmig ist. Preise sollen den Anbietern jedoch trotz bestehender Preisliste nicht vorgegeben werden, da davon auszugehen ist, das Anbieter auch Nachlässe bei den Herstellern aushandeln werden. Pro Lichtpunkt wird von ca. 800 € Kosten ausgegangen.

 

Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass nur auf den Preis zu sehen, eigentlich zu kurz gedacht wäre. Das Ausschreibungspaket muss im Zusammenhang gesehen werden.

 

Ratsherrn Kroll interessiert, ob bei den Auswahlkriterien der Leuchtentypen man sich auch darüber Gedanken gemacht habe, wie lang die Standzeit der verschiedenen Leuchtentypen sein wird, wie die Summe der Luxzahl in Abhängigkeit von den unterschiedlichen Masthöhen zu sehen ist und wie sich der Wirkungsgrund des Energiebedarfs der Leuchten im Verhältnis zur Beleuchtung zu sehen ist.

 

Fachbereichleiter Dr. Rehbein geht darauf ein, dass bei der Auswahl der Leuchtentypen vorrangig auch auf die zu erwartende Lebensdauer abgestellt wurde. Von den Erfahrungswerten ausgehend ist jedoch damit zu rechnen, dass bei den normalen Leuchtentypen von einer durchschnittlichen Lebensdauer von 20 Jahren und bei den Tragsystemen von 30 Jahren auszugehen ist.

Angestrebt wird eine pro Leuchtpunkt zu zahlende Pauschale. Aufgezeigt wird, dass die unterschiedliche Systemlichtausbeute entscheidend sein wird über die Betriebskosten.

Grundsätzlich werden die Lampentypen so ausgewählt, dass die bestehende große Palette stromsparender Technologien angewendet werden kann.

Abhängigkeiten, wie das Verhältnis Straßenbreite zu Leuchtenhöhe, die Frage, ob gelbes oder weißes Licht eingesetzt wird oder andere lichttechnische Fragen werden im Laufe des weitergehenden Verfahrens abzustimmen sein. Generell wird es aber eine Frage der jeweiligen örtlichen Situation und des eingesetzten Leuchtmittels sein.

 

Ratsherr Bruns hält es für erfreulich, dass der vorgelegte Standardleuchtenkatalog eine solch hohe Qualität an Standardleuchten aufweist. Unter der Zielsetzung, zu einer Energieeinsparung zu gelangen, ist es mehr als sinnvoll, die derzeit hohe Anzahl von verschiedenen Leuchtentypen zu reduzieren. Er geht davon aus, dass die Beschränkung der Leuchtentypen auch eine positive Signalwirkung auf die anstehende Ausschreibung haben wird. Aus Sicht seiner Fraktion stellt der Standardleuchtenkatalog eine gute Basis für die anstehende Ausschreibung dar.

 

Beigeordnete Schellmann  pflichtet bei, dass eine gewisse Reduzierung der Leuchtentypen auf Dauer zu einer Kostenersparnis führen wird. Insofern ist es richtig, sich über eine Reduzierung der Leuchtentypen Gedanken zu machen. Der vorgestellte Leuchtenkatalog zeugt auch davon, wie viel Mühe man sich im Vorfeld bei der Erstellung des Kataloges gemacht habe. Die Vorgehensweise ist effizient und professionell und zeugt davon, dass man sich die Entscheidung letztendlich nicht aus der Hand nehmen lassen will. Die Beschränkung auf 11 Leuchtentypen hält sie für den richtigen Schritt. Mit Bedacht sollte jedoch darauf geachtet werden, welche Leuchten in welchen Gebieten eingesetzt werden. Gewerbe und Industriegebiete haben beispielsweise andere Erfordernisse als eingesetzte Leuchten im Innenstadtbereich.

 

Herr Westrén-Doll – Bauhütte – kann nicht nachvollziehen, dass die erst vor wenigen Jahren für gut befundene und auch installierte Leuchte im Bahnhofsbereich als abgängig eingestuft wird. Nach seiner Ansicht erfüllt die vorgesehene Ersatzleuchte auch in gestalterischer Sicht nicht die Qualitätsansprüche der jetzigen Leuchte. Er spricht sich dafür aus, die Sache noch einmal zu überdenken mit der Zielrichtung, die jetzige Leuchte auch weiterhin zu verwenden. Bei derzeit eingesetzten 75 dieser Leuchten dürfte die Wirtschaftlichkeit nicht die entscheidende Rolle spielen.

 

Fachbereichleiter Dr. Rehbein verdeutlicht, dass neben anderen eingesetzten Leuchten auch der im Bahnhofsumfeld eingesetzte Leuchtentyp aus heutiger Sicht als lichttechnisch unzureichend anzusehen ist und deshalb nicht mehr eingesetzt werden sollte. Der Austausch der Leuchten im Bahnhofsumfeld ist auch nicht von heute auf morgen vorgesehen. Die Frage des Austausches wird sich nach gegenwärtigem Stand erst in ca. 10 Jahren stellen. Auch dann wird man eine Einzelfallentscheidung treffen können.

 

Beigeordneter Dörbaum schlägt vor, dass einmal abgefragt wird ob die Anbieterfirmen ggf. ein Nachfolgemodell mit neuer Technik anbieten.

 

Ratsherrn Völker interessiert, ob man die Lampen beliebig mit verschiedenen Leuchten bestücken kann.

 

Fachbereichleiter Dr. Rehbein erklärt, dass dies differenziert zu betrachten sei. Die anwendbaren Lichttechniken im öffentlichen Bereich müssen im Gegensatz zu eingesetzten Leuchten im privaten Bereich, gewisse Grundvorgaben erfüllen.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum verliest noch einmal die Beschlussempfehlung der  Verwaltung aus der Beischlussvorlage.

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Enthaltung (Ratsherr Völker).