Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
Gundermann führt
einleitend aus, dass vor 2 Jahren ein Ansatz in den Haushalt eingestellt wurde,
damit ein Gutachten beauftragt werden konnte mit dem Auftrag zu prüfen, unter
welchen Rahmenbedingungen die Veräußerung der öffentlichen Straßenbeleuchtung
möglich wäre. Im laufenden Haushalt ist für die Veräußerung eine
Einnahmeposition ausgewiesen. Für die bevorstehende europaweite Ausschreibung
waren umfangreiche Vorarbeiten zu erbringen. Um zukünftig eine größere
Wirtschaftlichkeit zu erreichen, hat es sich als notwendig erwiesen, die
derzeit über 140 verschiedenen Leuchtentypen wesentlich zu reduzieren.
Vorgenommen wurden daraufhin die Beurteilung des vorhandenen Leuchtenbestandes.
Unter Zugrundelegung verschiedener Kriterien wurde ein Leuchtenkatalog
erstellt, bei dem die derzeitige Anzahl verschiedener Typen reduziert wurde. Der
auf dieser Grundlage erstellte Standardleuchtenkatalog soll bei der anstehenden
Ausschreibung Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen für die Bietergespräche
werden. Der Standardleuchtenkatalog wird zukünftig jedoch jährlich zu
überprüfen sein, ob Ergänzungen oder Veränderungen der Leuchtentypen
erforderlich sind. Keineswegs ist der Katalog statisch auf die nächsten 20
Jahre festgelegt. Fachbereichleiter
Dr. Rehbein geht
auf die in der Präambel des Standardleuchtenkataloges (Anlage I)
aufgelisteten Kriterien für die Auswahl der im Katalog aufgelisteten Leuchten
ein. Der
Standardleuchtenkatalog wurde aus dem Bestand heraus entwickelt. Hierbei wurde
auf die besonderen Belange und Anforderungen der Leuchtentypen im Bereich des
Geltungsbereiches der Altstadtsatzung geachtet. Keineswegs wird durch die
Typenreduzierung eine Verarmung im Stadtbild einhergehen. Vielmehr hat es sich
bei kritischer Betrachtung gezeigt, dass 11 Leuchtentypen mit einigen Varianten
sowie Sonderleuchten für einige bestimmte Objekte als völlig ausreichend
anzusehen sind. Wie bereits ausgeführt, ist der Katalog nicht statisch und
abschließend zu betrachten. Veränderungen und Ergänzungen sollen auch zukünftig
durchaus möglich bleiben. Mit
dem vorgelegten Standardleuchtenkatalog werden 80 % des derzeitigen
Leuchtenbestandes abgedeckt. Die Stadt wird auch zukünftig die volle Kontrolle
über die gestalterische Qualität der Leuchten sowie die Ausleuchtung haben. Im
Folgenden werden die einzelnen Leuchten des Standardleuchtenkataloges
vorgestellt. Insbesondere wird dabei darauf eingegangen, welche Leuchtentypen
zukünftig durch andere Leuchtentypen ersetzt werden sollen. Auf die jeweiligen
Empfehlungen bezüglich einer möglichen weiteren Verwendung wird hierbei
detailliert eingegangen. Ratsherrn
Völker
interessiert, ob für die unterschiedlichen Leuchtentypen eine Art Preisliste
besteht. Fachbereichleiter
Dr. Rehbein
erklärt, dass vorrangig darauf geachtet wird, dass das Preis-/Leistungsgefüge
stimmig ist. Auch ist darauf zu achten, dass die Leuchten preislich möglichst
auf einem Niveau liegen. Kriterium mit Vorrang ist hierbei auch die
Langlebigkeit der Leuchten und dass die Qualität des Lichtes stimmig ist.
Preise sollen den Anbietern jedoch trotz bestehender Preisliste nicht
vorgegeben werden, da davon auszugehen ist, das Anbieter auch Nachlässe bei den
Herstellern aushandeln werden. Pro Lichtpunkt wird von ca. 800 € Kosten
ausgegangen. Stadtbaurätin
Gundermann ergänzt,
dass nur auf den Preis zu sehen, eigentlich zu kurz gedacht wäre. Das
Ausschreibungspaket muss im Zusammenhang gesehen werden. Ratsherrn
Kroll interessiert,
ob bei den Auswahlkriterien der Leuchtentypen man sich auch darüber Gedanken
gemacht habe, wie lang die Standzeit der verschiedenen Leuchtentypen sein wird,
wie die Summe der Luxzahl in Abhängigkeit von den unterschiedlichen Masthöhen
zu sehen ist und wie sich der Wirkungsgrund des Energiebedarfs der Leuchten im
Verhältnis zur Beleuchtung zu sehen ist. Fachbereichleiter
Dr. Rehbein geht
darauf ein, dass bei der Auswahl der Leuchtentypen vorrangig auch auf die zu
erwartende Lebensdauer abgestellt wurde. Von den Erfahrungswerten ausgehend ist
jedoch damit zu rechnen, dass bei den normalen Leuchtentypen von einer durchschnittlichen
Lebensdauer von 20 Jahren und bei den Tragsystemen von 30 Jahren auszugehen
ist. Angestrebt
wird eine pro Leuchtpunkt zu zahlende Pauschale. Aufgezeigt wird, dass die
unterschiedliche Systemlichtausbeute entscheidend sein wird über die Betriebskosten. Grundsätzlich
werden die Lampentypen so ausgewählt, dass die bestehende große Palette
stromsparender Technologien angewendet werden kann. Abhängigkeiten,
wie das Verhältnis Straßenbreite zu Leuchtenhöhe, die Frage, ob gelbes oder
weißes Licht eingesetzt wird oder andere lichttechnische Fragen werden im Laufe
des weitergehenden Verfahrens abzustimmen sein. Generell wird es aber eine
Frage der jeweiligen örtlichen Situation und des eingesetzten Leuchtmittels
sein. Ratsherr
Bruns hält es für
erfreulich, dass der vorgelegte Standardleuchtenkatalog eine solch hohe
Qualität an Standardleuchten aufweist. Unter der Zielsetzung, zu einer
Energieeinsparung zu gelangen, ist es mehr als sinnvoll, die derzeit hohe
Anzahl von verschiedenen Leuchtentypen zu reduzieren. Er geht davon aus, dass
die Beschränkung der Leuchtentypen auch eine positive Signalwirkung auf die
anstehende Ausschreibung haben wird. Aus Sicht seiner Fraktion stellt der
Standardleuchtenkatalog eine gute Basis für die anstehende Ausschreibung dar. Beigeordnete
Schellmann pflichtet bei, dass eine gewisse Reduzierung
der Leuchtentypen auf Dauer zu einer Kostenersparnis führen wird. Insofern ist
es richtig, sich über eine Reduzierung der Leuchtentypen Gedanken zu machen.
Der vorgestellte Leuchtenkatalog zeugt auch davon, wie viel Mühe man sich im
Vorfeld bei der Erstellung des Kataloges gemacht habe. Die Vorgehensweise ist
effizient und professionell und zeugt davon, dass man sich die Entscheidung
letztendlich nicht aus der Hand nehmen lassen will. Die Beschränkung auf 11
Leuchtentypen hält sie für den richtigen Schritt. Mit Bedacht sollte jedoch
darauf geachtet werden, welche Leuchten in welchen Gebieten eingesetzt werden.
Gewerbe und Industriegebiete haben beispielsweise andere Erfordernisse als
eingesetzte Leuchten im Innenstadtbereich. Herr
Westrén-Doll – Bauhütte – kann nicht nachvollziehen, dass die erst vor wenigen Jahren
für gut befundene und auch installierte Leuchte im Bahnhofsbereich als abgängig
eingestuft wird. Nach seiner Ansicht erfüllt die vorgesehene Ersatzleuchte auch
in gestalterischer Sicht nicht die Qualitätsansprüche der jetzigen Leuchte. Er
spricht sich dafür aus, die Sache noch einmal zu überdenken mit der
Zielrichtung, die jetzige Leuchte auch weiterhin zu verwenden. Bei derzeit
eingesetzten 75 dieser Leuchten dürfte die Wirtschaftlichkeit nicht die
entscheidende Rolle spielen. Fachbereichleiter
Dr. Rehbein
verdeutlicht, dass neben anderen eingesetzten Leuchten auch der im
Bahnhofsumfeld eingesetzte Leuchtentyp aus heutiger Sicht als lichttechnisch
unzureichend anzusehen ist und deshalb nicht mehr eingesetzt werden sollte. Der
Austausch der Leuchten im Bahnhofsumfeld ist auch nicht von heute auf morgen
vorgesehen. Die Frage des Austausches wird sich nach gegenwärtigem Stand erst
in ca. 10 Jahren stellen. Auch dann wird man eine Einzelfallentscheidung
treffen können. Beigeordneter
Dörbaum schlägt
vor, dass einmal abgefragt wird ob die Anbieterfirmen ggf. ein Nachfolgemodell
mit neuer Technik anbieten. Ratsherrn
Völker
interessiert, ob man die Lampen beliebig mit verschiedenen Leuchten bestücken
kann. Fachbereichleiter
Dr. Rehbein
erklärt, dass dies differenziert zu betrachten sei. Die anwendbaren
Lichttechniken im öffentlichen Bereich müssen im Gegensatz zu eingesetzten
Leuchten im privaten Bereich, gewisse Grundvorgaben erfüllen. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beigeordneter
Dörbaum verliest
noch einmal die Beschlussempfehlung der
Verwaltung aus der Beischlussvorlage. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Enthaltung (Ratsherr
Völker). |
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