Der Verwaltungsausschuss der
Stadt Lüneburg beschließt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den
Bebauungsplan Nr. 131„Lüneburger Straße/Häcklinger Weg“ aufzustellen. Der
Geltungsbereich ist in der Anlage zeichnerisch beschrieben.Ziel der Planung ist insbesondere
die Festsetzung von Sondergebiet (Einzelhandel), Mischgebiet und
allgemeinem Wohngebiet.
Im Rahmen des Verfahrens zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 131 „Lüneburger Straße/Häcklinger Weg“
ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1
BauGB durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung
und Aushängen von Planentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.
Nach dem Inkrafttreten des
Bebauungsplanes Nr. 131 sollen die Teilbereiche des derzeit
rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 2 einschließlich 1. Änderung
„Grundstück H. Garbers“ der ehemaligen Gemeinde Rettmer aufgehoben werden,
die von dem neuen Bebauungsplan überplant werden.
17.09.2007 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.