Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die Stadt
Lüneburg beabsichtigt, das bisher gewerblich genutzte Gelände der ehemaligen
Firma Garbersbau und das bisher als Umspannwerk genutzte Gelände der EON-AVACON
einer städtebaulich geeigneten Nachnutzung zuzuführen. Der
Änderungsbereich liegt vollständig auf dem Gebiet der früheren Gemeinde
Rettmer, wird aber auch über den zur Ortschaft Oedeme gehörenden Häcklinger Weg
erschlossen. Eine Anhörung der Ortschaften Rettmer und Oedeme im Sinne der NGO
ist daher erforderlich. Im derzeit
wirksamen Flächennutzungsplan ist gegenwärtig als Art der baulichen Nutzung
noch „Gewerbegebiet“ und „Fläche für Versorgungsanlagen“ (Umspannwerk)
dargestellt. Vorgesehen ist nunmehr eine Darstellung als Sondergebiet (SO) für
Einzelhandel, Gewerbliche Baufläche, Gemischte Baufläche und Wohnbaufläche, um
die Realisierung der geplanten Vorhaben zu ermöglichen. Weitere
Einzelheiten der Planung (Vorkonzept) werden in der Sitzung erläutert. Der gesamte
Änderungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 8,45 ha und ist in der Anlage
zeichnerisch dargestellt. Die
Bewertung der Umweltverträglichkeit wird im Zuge der Planung erfolgen. Parallel
zur Änderung des Flächennutzungsplanes ist für den vorgenannten Bereich die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 131 „Lüneburger Straße/Häcklinger Weg“
vorgesehen. Als erster
Verfahrensschritt zur 58. Änderung des Flächennutzungsplanes für den
Teilbereich „Lüneburger Straße/Häcklinger Weg“ ist zunächst der
Änderungsbeschluss im Sinne von § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
zu fassen. Ferner kann über die Art und Weise der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden. Öffentliche
Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von
Planentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen. Zeitnah mit
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist die Unterrichtung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgesehen. Diese werden zu einer
Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad
der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping) aufgefordert. Die
zeichnerische Beschreibung des Änderungsbereiches und eine Verfahrensübersicht
sind Bestandteile der Sitzungsvorlage. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage:
150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht
Beschlussvorschlag:
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