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Auszug - Bebauungsplan Nr. 131 "Lüneburger Straße /Häcklinger Weg"; Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die Art und Weise für frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 einschließlich 1. Änderung "Grundstück H. Garbers" der ehemaligen Gemeinde Rettmer  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.09.2007    
Zeit: 15:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/2530/07 Bebauungsplan Nr. 131 "Lüneburger Straße /Häcklinger Weg";
Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die Art und Weise für frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung;
Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 einschließlich 1. Änderung "Grundstück H. Garbers" der ehemaligen Gemeinde Rettmer
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, Anja
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

TOP 6 und TOP 7 werden gemeinsam beraten.

 

Fachbereichsleiterin Böhme erinnert einleitend daran, dass OB Mädge bereits in der letzten Sitzung  kurz ein Vorkonzept eines Investors für die Nachnutzung des Grundstücks Garbers vorgestellt hat.

Für die Nachnutzung ist vorgesehen, den F-Plan zu ändern, den bestehenden B-Plan teilweise aufzuheben und für diesen Bereich einen neuen B-Plan aufzustellen.

Der Geltungsbereich des aufzustellenden B-Plans wurde bewusst größer gewählt, damit an dieser Stelle die städtebauliche Entwicklung abgeschlossen werden kann.

Die Vorstellungen, was in diesem Bereich baulich umgesetzt werden kann, differieren zwischen den Ansichten des Investors und die der Stadt. Die Vorstellungen der Stadt begrenzen die Nutzungen auf einen Discounter mit 2.000 m² und einen Frischemarkt mit 900 m² Verkaufsfläche. Die Vorstellungen des Investors gehen darüber hinaus. Die Planungen befinden sich im Anfangsstadium. Details werden erst im weiteren Verfahren festzulegen sein. Auch müssen begleitende Gutachten in Auftrag gegeben werden. Heute geht es zunächst erst um den Aufstellungsbeschluss. Im nächsten Verfahrensschritt wird die TÖB-Beteiligung und die Bürgerbeteiligung durchgeführt. Erst dann können Einwendungen vorgebracht werden, von denen einige bereits jetzt vorliegen.

Der Vorentwurf der Planung des Investors sowie die Vorstellungen der Verwaltung wurden bereits im Ortsrat Oedeme vorgestellt.

 

Beigeordneter Körner spricht sich dafür aus, dass, mit dem was auf der Fläche an Bebauung zugelassen werden soll, sehr sensibel umgegangen werden sollte. Zunächst sollten deshalb die begleitenden Gutachten abgewartet werden. Er geht davon aus, dass die Bebauung nicht so umfangreich möglich sein wird, wie es sich der Investor vorstellt.

Der Kreuzungsbereich stellt einen Verkehrsknotenpunkt dar. Sehr viel Schülerverkehr frequentiert diesen Bereich zum SZ Oedeme. Die Zufahrten für die Anlieferung können nach seiner Ansicht nicht über den Häcklinger Weg geführt werden. Die Zufahrten müssten weiter weg vom Kreuzungsbereich von der Lüneburger Straße aus erfolgen. Bei der angedachten Wohnbebauung spricht er sich dafür aus, nicht zuviel Wohneinheiten zuzulassen. Auch sollten nur 1-Familienhäuser zulässig sein. Viel Lärm wird von den Zulieferern zu erwarten sein, da diese sich oftmals nicht an die Beschränkungen halten. Das sollte man zu gegebener Zeit berücksichtigen.

Generell stellt er klar, dass Rentabilität nicht Sache der Politik sein kann. Von Interesse ist, ob das Umspannwerk am jetzigen Standort erhalten bleiben wird.

 

Beigeordnete Lotze verweist darauf, dass man noch ganz am Anfang der Überlegungen steht. Es wird noch ausreichend Zeit dafür sein, Zielvorstellungen in die Überlegungen einzubeziehen.

 

Fachbereichsleiterin Böhme bestätigt zwar, dass es wegen der Standortfrage des Umspannwerkes Gespräche mit der Avacon gäbe, Ergebnisse jedoch noch nicht erzielt wurden.

 

Ratsherr Meihsies spricht sich dafür aus, dass bereits in der nächsten Ausschusssitzung oder aber auch im Verkehrsausschuss seitens der Verwaltung aus Erfahrungswerten heraus einmal die zu erwartenden Verkehrsbewegungen aufgezeigt werden. Es sollte nicht erst die Erstellung eines Gutachtens abgewartet werden.

 

Fachbereichsleiterin Böhme entgegnet, dass Grundvoraussetzung erst einmal sei, dass man weiß, was konkret für eine Umsetzung geplant ist. Es ist üblich, nach dieser Reihenfolge zu verfahren. Eine grobe Abschätzung wäre zwar denkbar, doch müsste eine solche Schätzung letztendlich doch wieder durch konkrete Zahlen hinterlegt werden.

 

Ratsherr Meihsies möchte wissen, warum die Überplanung dieser Fläche nicht als vorrangig eingestuft wird.

 

Stadtbaurätin Gundermann erinnert daran, dass über eine Nachnutzung schon seit 5 Jahren nachgedacht werde. Unterschiedliche Planungen wurden von verschiedenen Investoren vorgestellt. Realisiert wurde keine dieser Planungen. Die vorgelegte Planung sei im ersten Schritt noch als zu groß anzusehen. Zunächst wird man prüfen müssen, ob und wie viel zusätzlicher Verkehr abwickelbar wäre. Zunächst ist deshalb die Trägerbeteiligung vorgesehen. Erst in einem nächsten Schritt wird man die konkreten Auswirkungen beurteilen können.

 

Ratsherr Meihsies geht es darum, dass die Planung nicht zu Lasten des Investors verschleppt wird.

 

Stadtbaurätin Gundermann spricht sich dafür aus, dass die Planung behutsam vorgenommen wird. Die Planung sollte mit Weitblick erfolgen. Keinesfalls sollte man hier einen Schnellschuss vornehmen.

 

Fachbereichsleiterin Böhme ergänzt, dass es auch noch umfangreicher Gespräche bedarf, da neben der Stadt auch die Avacon und Garbersbau Eigentümer der angesprochenen Flächen sind.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum fasst als Ergebnis der Beratungen zusammen, dass an diesem Standort sehr genau zu prüfen sein wird, was zulässig sein soll und ob die verkehrlichen Belange gelöst werden können. Der Ausschuss innenstadtrelevanter Warensortimente wird ebenso zu prüfen sein, wie die Frage, welche Angebote an dieser Stelle überhaupt zugelassen werden sollen.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.