Der Verwaltungsausschuss der
Stadt Lüneburg beschließt gem. § 2 Abs. 1 und § 8 Baugesetzbuch (BauGB)
den Flächennutzungsplan der Stadt Lüneburg für den in der Anlage
zeichnerisch beschriebenen Teilbereich „Lüneburger Straße/Häcklinger Weg“
in einem 58. Änderungsverfahren zu ändern. Ziel der Planung ist
insbesondere die Darstellung von Sondergebiet (Einzelhandel),
Wohnbaufläche und gemischter Baufläche.
Im Rahmen des Verfahrens zur
58. Änderung der Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Lüneburger
Straße/Häcklinger Weg“ ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im
Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche Darlegung und
Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planentwürfen
im Bereich Stadtplanung erfolgen.
17.09.2007 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.