Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Im Rahmen des für die Jahre 2020 bis 2029 neu abgeschlossenen Finanzvertrages zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg wurde unter § 5 die Unterstützung bei der Wahrnehmung oberzentraler Funktionen geregelt. Demnach wurde vereinbart, dass der Landkreis zum 01.01.2021 24,9 Prozentpunkte des 50 %igen Anteils der Hansestadt an der Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mbh (gBuK) übernimmt. Der Gesellschaftsanteil der Hansestadt beträgt damit nunmehr 25,1 Prozentpunkte bzw. der des Landkreises 74,9 Prozentpunkte der Gesellschaftsanteile der gBuK.
Diese Vereinbarung macht eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages (Anlage 1) der gBuK erforderlich. Die Änderungen, über die mit dem Landkreis Lüneburg Einigung erzielt wurden, sind in der beigefügten Synopse (Anlage 2) kenntlich gemacht. Insbesondere ergeben sich folgende Anpassungen:
Darüber hinaus wurden steuerrechtlich erforderliche Formulierungsvorgaben zur Gemeinnützigkeit der gBuK umgesetzt und redaktionelle Anpassungen vorgenommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: 107.930,00 Zuschuss (neu) (ursprünglich € 215.000,00 - € 107.070,00 Verringerung aufgrund des Anteilsverkaufs) Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 22020 Produkt / Kostenträger: 27100102 Haushaltsjahr: 2021
e) mögliche Einnahmen: 49.800,00 (Nominalwert am Stammkapital) Anlage/n:
Anlage 1: Gesellschaftsvertrag Anlage 2: Synopse zum Gesellschaftsvertrag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt den vorgesehenen Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mbh zuzustimmen.
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