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Vorlage - VO/7478/17-2  

 
 
Betreff: 11. Änderung der Verordnung der Hansestadt Lüneburg zur Regelung des Taxenverkehrs (Taxenverordnung) vom 10.07.1990 in der Fassung der 10. Änderungsverordnung vom 29.01.2015 sowie 9. Änderung der Verordnung zur Regelung des Taxenverkehrs im Landkreis Lüneburg (Taxenverordnung) vom 10.07.1990 in der Fassung vom 29.01.2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:LauterschlagBezüglich:
VO/7478/17
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Lauterschlag, Dennis   
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
01.02.2018 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Vorbemerkung:

Diese Vorlage fasst lediglich die Vorlagen VO/7478/17 und VO/7478/17-1 inhaltlich zusammen. Sie enthält weder eine Änderung des Sachverhaltes und auch keine andere rechtliche Beurteilung durch die Verwaltung als diejenige, die mit der Vorlage VO/7478/17-1 eingebracht wurde.

 

Der Gesamtverband für das Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) beantragt mit Antrag vom 30.11.2016, den Bereitstellungspreis für Fahrten in der Nacht zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr von 3,00 € auf 5,00 € anzuheben.

 

Der Preis einer Taxifahrt setzt sich im Moment unabhängig von der Tageszeit aus drei Kom-ponenten zusammen (siehe 10. Änderungsfassung der Taxenverordnung vom 29.01.2015):

 

1)Bereitstellungspreis pro Fahrt: 3,00 €

2)Entgelt für weitere Fahrleistung: 2,20 € pro km (Fahrt bis zu 4,0 km)

oder

Entgelt für weitere Fahrleistung: 2,00 € pro km (Fahrt über 4,0 km)

3)etwaige Wartegelder

 

Die Erhöhung des Bereitstellungspreises wird mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 9.12.2015 begründet. Das Gericht hält einen Nachtzuschlag i.H.v. 25 % auf den jeweiligen Bruttostundenlohn für angemessen.

 

Des Weiteren ist zu bedenken, dass die neuste Mindestlohnerhöhung von 8,50 € auf 8,84 € mit der Mindeslohnanpassungsverordnung vom 15.11.2016 (In Kraft getreten am 01.01.2017) noch in keiner Änderung der Taxenverordnung eingeflossen ist.

 

Geht man von einer Nachtschicht (7 Std.) von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr aus, in der ein Min-destlohn (8,84 €) und darauf der Nachtzuschlag (25% = 2,21 €) gezahlt wird, bedeutet dieses, dass den Unternehmern für angestellte Fahrerinnen und Fahrer 15,47 € (2,21 € mal 7 Std. mit Nachtzuschlag) höhere Personalkosten durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 09.12.2015 entstehen.

 

Diese höheren Personalkosten in der Nachtschicht sollen durch die Erhöhung des Bereitstel-lungspreises von 3,00 € auf 5,00 € aufgefangen werden.

 

Hierzu stellte sich lediglich die Frage, ab wie vielen Fahrten die höheren Personalkosten in der Nacht gedeckt werden. Wie oben ausgeführt, entstehen 15,47 € höhere Personalkosten in der Nachtzeit. Rechnerisch würde somit ab der achten Fahrt eines Taxis in der Nachtschicht die Erhöhung des Bereitstellungspreises über der Deckung der Personalkosten liegen und somit ein Mehrgewinn generiert werden (15,47 € / 2,00 € = 7,74 Fahrten für Deckung der Personalkosten, aufgerundet 8 Fahrten).

 

Nach Mitteilung des GVN (siehe Vorlage: 7478/17-1) ergab die Auswertung der Echtzahlen für das Jahr 2017 folgende durchschnittliche Anzahl der Fahrten pro Nachtschicht pro Taxi:

 

1.Unternehmen im Landkreis Lüneburgs durchschnittlich 6,71 Fahrten pro Nachtschicht,

2.Unternehmen im Stadtgebiet Lüneburgs durchschnittlich 7,98 Fahrten pro Nacht-schicht.

 

Es handelt sich hierbei um Durchschnittswerte. Die Anzahl der Fahrten sei sehr unterschied-lich. Während in einer Nachtschicht innerhalb der Woche deutlich weniger Fahrten anfallen, weisen im Gegensatz dazu die Wochenenden eine höhere Anzahl an Fahrten auf, teilt der GVN mit.

 

Eine seitens der Verwaltung durchgeführte zusätzliche stichprobenartige Abfrage einzelner Taxiunternehmen ergab, dass durchschnittlich pro Nachtschicht von ca. 8 Fahrten ausge-gangen werden kann. Folglich sind die vom GVN genannten Zahlen als plausibel anzusehen. Eine Erhöhung des Nachtzuschlages von 3,00 € auf 5,00 € wird somit ganz überwiegend zur Kostendeckung verwendet werden.

 

Sofern die Personalkosten auf lange Sicht nicht gedeckt sind, ist bei den vorliegenden Rah-menbedingungen ohne Erhöhung des Bereitstellungspreises damit zu rechnen, dass einzelne Taxiunternehmen die Anzahl der Taxis in der Nacht weiter reduzieren. Der sich aus dem Personenbeförderungsgesetz ergebende öffentlich-rechtliche Versorgungsauftrag mit Ver-kehrsleistungen würde gefährdet.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage: 73 € (1,5 Std.)

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen: siehe Vorlage 7478/17-1

c)  an Folgekosten: siehe Vorlage 7478/17-1

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle: 32020

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr: 2018

 

e)  mögliche Einnahmen: keine ersichtlich


Anlage/n:

keine

 


Beschlussvorschlag:

Dem Antrag der GVN auf Änderung der Verordnung der Hansestadt Lüneburg zur Regelung des Taxenverkehrs (Taxenverordnung) vom 10.07.1990 in der Fassung der 10. Änderungs-verordnung vom 29.01.2015 sowie 9. Änderung der Verordnung zur Regelung des Taxen-verkehrs im Landkreis Lüneburg (Taxenverordnung) vom 10.07.1990 in der Fassung vom 29.01.2015 wird zugestimmt.

 

Stammbaum:
VO/7478/17   11. Änderung der Verordnung der Hansestadt Lüneburg zur Regelung des Taxenverkehrs (Taxenverordnung) vom 10.07.1990 in der Fassung der 10. Änderungsverordnung vom 29.01.2015 sowie 9. Änderung der Verordnung zur Regelung des Taxenverkehrs im LandkreisLüneburg (Taxenverordnung) vom 10.07.1990 in der Fassung vom 29.01.2015   Bereich 32 - Ordnung und Verkehr   Beschlussvorlage
VO/7478/17-1   11. Änderung der Verordnung der Hansestadt Lüneburg zur Regelung des Taxenverkehrs (Taxenverordnung) vom 10.07.1990 in der Fassung der 10. Änderungsverordnung vom 29.01.2015 sowie 9. Änderung der Verordnung zur Regelung des Taxenverkehrs im LandkreisLüneburg (Taxenverordnung) vom 10.07.1990 in der Fassung vom 29.01.2015   Bereich 32 - Ordnung und Verkehr   Beschlussvorlage
VO/7478/17-2   11. Änderung der Verordnung der Hansestadt Lüneburg zur Regelung des Taxenverkehrs (Taxenverordnung) vom 10.07.1990 in der Fassung der 10. Änderungsverordnung vom 29.01.2015 sowie 9. Änderung der Verordnung zur Regelung des Taxenverkehrs im LandkreisLüneburg (Taxenverordnung) vom 10.07.1990 in der Fassung vom 29.01.2015   Bereich 32 - Ordnung und Verkehr   Beschlussvorlage