Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Die Vorlage 7478/17 wird um die Stellungnahme der GVN vom 08.12.2017 erweitert.
Ergänzung der GVN:
Unternehmen im Landkreis haben durchschnittlich 6,71 Fahrten in der zuschlagspflichtigen Zeit und Unternehmer der Stadt 7,98 Fahrten.
Aus den Berechnungen der Hansestadt Lüneburg geht hervor, dass ein zusätzlicher Gewinn für eine Vollzeitarbeitskraft bei durchschnittlich 8 oder mehr Fahrten in der Nachtschicht generiert wird. Unterhalb der 8 Fahrten in der Nachtschicht würde der Bereitstellungspreis die Deckung der höheren Personalkosten durch den Nachtzuschlag decken.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage: 1 Stunden = 49 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: Veröffentlichung der geänderten Verordnung = einmalig ca. 130 € im Amtsblatt c) an Folgekosten: keine ersichtlich d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 32020 Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:2018
e) mögliche Einnahmen: keine für die Hansestadt Lüneburg Anlage: E-Mail von der GVN vom 08.12.2017
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag der GVN auf Änderung der Verordnung der Hansestadt Lüneburg zur Regelung des Taxenverkehrs (Taxenverordnung) vom 10.07.1990 in der Fassung der 10. Änderungsverordnung vom 29.01.2015 sowie 9. Änderung der Verordnung zur Regelung des Taxenverkehrs im Landkreis Lüneburg (Taxenverordnung) vom 10.07.1990 in der Fassung vom 29.01.2015 wird zugestimmt.
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