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Vorlage - VO/11857/25  

 
 
Betreff: Antrag "Infrastruktur- und Investitionsprogramme von Bund und Land in die Lüneburger Bildung investieren" (Antrag der SPD-Fraktion vom 23.04.25, eingegangen am 23.04.2025)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Federführend:05-1 - Strategische Führungsunterstützung Beteiligt:Fachbereich 5-3 - Familie und Bildung
Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea  Bereich 55 - Schulen
   Fachbereich 8 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
06.05.2025 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Vorberatung
07.05.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg    
19.06.2025    Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag der SPD-Fraktion vom 23.04.25, Infrastruktur- und Investitionsprogramme von Bund und Land in die Lüneburger Bildung zu investieren, wie folgt Stellung:

 

 

Bei der Bereitstellung von Geldern der Landes- und Bundeebene sind zunächst die jeweiligen Zuwendungsvoraussetzungen zu betrachten.

Dies können u.a. Zeitpunkt der Bereitstellung, Maßnahmenbeginn, der bauliche Fertigstellungszeitpunkt, der Zuwendungszweck, ggf. Schulform, Kofinanzierungen etc. sein.

Anhand der Kriterien werden die geeigneten Finanzierungsbedarfe vorgeschlagen und richtlinienkonform durch die Verwaltung beantragt und abgerufen.

 

r bereits bestehende Zuwendungsmöglichkeiten ( z.B. Richtlinie des Landes Niedersachsen für den Ganztagsschulausbau) erfolgt dies bereits.

 

In Bezug auf die angekündigten Finanzmittel von Bund und Land wird empfohlen die Entscheidung zur Mittelverwendung für Bau- und Sanierungsvorhaben von der Bedarfsanalyse und Investitionsplanung abhängig zu machen. Konkret für den Bereich der Schulliegenschaften bedeutet dies, dass die Ergebnisse aus der Schulentwicklungsplanung berücksichtigt werden sollten.  Dieser Prozess wird in 2025 gestartet (ggf. Konkretisieren, gemeinsamer Prozess mit LK) basierend auf den Beschluss des Schulgrundsatzausschusses. 

 

Die Bedarfsanalyse ist grundlegend für eine nachhaltige Investitionsplanung. Ohne diese faktenbasierte Bedarfsanalyse würden sich Kostenschätzung und Mittelbedarfe nur auf eine umfassende Bauunterhaltung beschränken. Dies entspricht jedoch nicht den Bedarfen einer nachhaltigen Planung und Mittelverwendung. Bereits vor der Sanierung von Bestandsgebäuden sollte feststehen, ob die Gebäude in dieser Form weiterhin genutzt werden können, ob Rück- und Anbauten erforderlich sind, ob sich Nutzungen verlagern etc. Aus diesem Grunde ist vor einem Konzept der Mittelverwendung die Schulentwicklungsplanung ein wesentlicher Baustein.

 

Erst dann können bauliche Konzepte und Kostenschätzungen erstellt werden. Bei dieser Investitionsplanung wird gleichfalls die Priorisierung und Finanzierungsplanung betrachtet.

Unabhängig davon befinden sich die im Antrag genannten Maßnahmen im Fokus der weiteren Planungen.

 

Die Zuwendungshöhe, welche der Hansestadt tatsächlich 2025 ff. monetär zufließt, ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht zu prognostizieren. Das Sondervermögen fließt sowohl an den Bund, die Länder als auch an die Landkreise und Gemeinden. Die Verteilung der verbleibenden Mittel für Landkreise und Gemeinden werden voraussichtlich analog des niederchsischen Finanzausgleichs verteilt. Dies hat zur Folge, dass die Mittel jeweils zu 50 % an die Landkreise und 50 % an die Gemeinden, unter Berücksichtigung der Einwohnerzahlen auf Grundlage des Zensus, verteilt werden.

Der Antrag der SPD-Fraktion ist abschließend zu bewerten, wenn die Verteilung der Zuwendungen bis auf die Gemeinden sowie die einhergehenden Zuwendungsvoraussetzungen konkretisiert wurden.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Antrag der SPD-Fraktion vom 23.04.25, Infrastruktur- und Investitionsprogramme von Bund und Land in die Lüneburger Bildung zu investieren

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Investitionen Bundesmittel (234 KB)