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Vorlage - VO/11854/25  

 
 
Betreff: Antrag "Licht für den Leuchtturm der Inklusion" (Antrag der CDU- und der FDP-Fraktion vom 22.04.2025, eingegangen am 23.04.2025)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Federführend:05-1 - Strategische Führungsunterstützung Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
06.05.2025 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
07.05.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg    
19.06.2025    Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung nimmt zu dem gemeinsamen Antrag der CDU- und der FDP-Fraktion vom 22.04.2025 zum Leuchtturm der Inklusion wie folgt Stellung:

 

Inklusion an Schulen ist ein intensives Unterfangen, das an alle Beteiligten große Anforderungen stellt und noch nicht abgeschlossen ist. Die Hansestadt Lüneburg kann deshalb grundsätzlich nachvollziehen, dass Eltern für ihre Kinder bestmögliche Fördermöglichkeiten wünschen und aus diesem Grund auch an Förderschulen festhalten möchten.

 

Seit 2022 befassen sich Politik und Verwaltung intensiv mit der Frage, wie die Inklusion an den städtischen Schulen bestmöglich umgesetzt werden kann. In diesem Zuge

-  wurde ein Runder Tisch Inklusion einberufen

- plant die Verwaltung durch Pooling von individuellen Schulbegleitungen an möglichst vielen Schulen Klassenassistenzen zur Verfügung zu stellen und entwickelt sie Qualifizierungsmaßnahmen für angehende Klassenassistenzen

- wurde eine 0,5 VZ-Stelle für die Koordination der Inklusionsthemen an den Lüneburger Schulen geschaffen, die voraussichtlich in Kürze besetzt werden kann

- arbeiten Hansestadt und Landkreis Lüneburg mit dem RZI an einem regionalen Inklusionskonzept.

 

Zudem hat sich die Verwaltung mit der Umsetzung des Ratsbeschlusses zum „Leuchtturmprojekt zur Verbesserung der Inklusion“ vom 06.03.203 befasst. Danach sollte geprüft werden, ob übergangsweise ab dem Schuljahr 2023/2024 ein Inklusiver Förderzweig KME an der Johannes-Rabeler-Schule angegliedert werden kann. Die wiederholte Prüfung der Verwaltung hat ergeben, dass die rechtlichen Voraussetzungen dafür nicht vorliegen, s. Stellungnahmen zu VO/10858/23 und zu VO/11726/25. Die Suche nach einer Schule, die zur vorübergehenden Erweiterung um ein „inklusive (Modell-)Förderklasse blieb bislang erfolglos.

 

Zu dem nunmehr vorliegenden Antrag der CDU-/ FDP-Fraktion vom 22.04.25 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Eine Fortführung der Johannes-Rabeler-Schule als sonderpädagogisches Förderzentrum über das Jahr 2027/2028 hinaus bzw. deren Neugründung ist, wie mehrfach dargelegt, nicht möglich, da sie den Förderschwerpunkt „Lernen“ hat und dieser Förderschwerpunkt endgültig zum Schuljahr 2027/2028 ausläuft.

 

Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang vorsorglich darauf hin, dass ein neues Förderzentrum nicht isoliert geschaffen werden kann, sondern stets an eine Förderschule gebunden ist, § 14 Abs. 3 NSchG 
2. In dem Antrag bleibt offen, welchen Förderschwerpunkt eine ggf. neu zu gründende Förderschule künftig haben soll. Diese Frage ist indes zentral für die einzuhaltenden schulorganisatorischen Maßnahmen, siehe § 4 SchOrgVO. Ohne Festlegung eines Förderschwerpunktes könnten die weiteren Voraussetzungen nicht geprüft werden und somit wäre auch eine Antragstellung bei der Schulbehörde aussichtslos.

 

Aus Sicht der Verwaltung beinhaltet der Freiräume-Prozess des Nds. Kultusministeriums schulorganisatorische Flexibilisierungen an den allgemein bildenden Schulen u.a. in den Bereichen Stundentafel, Unterrichtszeiten, Einsatz von nichtlehrendem Personal und Bewirtschaftung des Budgets. damit aus Sicht der Verwaltung nicht umfasst. Die Verwaltung wird jedoch Kontakt mit dem Niedersächsischen Kultusministerium aufnehmen und klären, ob  die Einrichtung von Kooperationsklassen an weiterführenden Schulen von diesem Prozess umfasst ist.

Der Hansestadt Lüneburg ist bewusst, dass sowohl der Stadtelternrat als auch Teile der Politik weiterhin nach Lösungsmöglichkeiten suchen, eine Förderschule samt Förderzentrum für die städtischen Schulen zu erhalten.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat inzwischen in seiner Sitzung am 13.02.25 einstimmig beschlossen, einen umfassen Schulentwicklungsprozess für die weiterführenden Schulen (Sek I und Sek II) in Hansestadt und Landkreis Lüneburg zu initiieren (VO/11674/24). Ziel dieses Prozesses ist die Entwicklung einer zukunftsfähigen Schulstruktur und Berücksichtigung folgender Aspekte:

 

-          Bedarfsorientierte Planung, insbesondere im Hinblick auf inklusive Beschulung und Schülerströme

-          Überprüfung der Notwendigkeit und möglichen Auswirkungen von Änderungen in der aktuellen Schullandschaft basierend auf datenbasierten Analysen

-          Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Landkreis und Hansestadt sowie Einbindung von Schulgemeinschaften, Eltern und Schüler*innen

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die Klärung von Bedarfen und Realisierungsmöglichen einer Förderschule samt Förderzentrum essenzieller Bestandteil eines solchen Schulentwicklungsprozesses, zumal Kinder und Hansestadt und Landkreis gleichermaßen betroffen sind. Die Verwaltung hält es daher für sinnvoll und hilfreich , diesen umfassenden, partizipativen Prozess abzuwarten.

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, sowohl die Bearbeitung der restlichen Aufträge aus dem Ratsbeschluss vom 06.03.23 als auch eine Beschlussfassung über diesen Antrag bis zum Abschluss des Schulentwicklungsprozesses auszusetzen und die weitere Bearbeitung vom Ergebnis des Schulentwicklungsprozesses abhängig zu machen.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Gemeinsamen Antrag der CDU- und der FDP-Fraktion vom 22.04.2025 zum Leuchtturm der Inklusion

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Licht für den Leuchtturm der Inklusion (243 KB)