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Vorlage - VO/11853/25  

 
 
Betreff: Antrag "Prüfung einer möglichen Zusammenführung von Aufgaben von Stadt und Landkreis Lüneburg" (Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.01.2025, eingegangen am 22.04.2025)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:Stefanie Gödecke
Federführend:02-1 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea  Fachbereich 1 - Innere Verwaltung
   Bereich 10 - Organisationssteuerung und Interner Service
   Fachbereich 2 - Finanzen
   Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
06.05.2025 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
07.05.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg    
19.06.2025    Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung nimmt zu dem gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur möglichen Zusammenführung von Aufgaben in Stadt und Landkreis Lüneburg wie folgt Stellung:

 

Die Hansestadt Lüneburg begrüßt ausdrücklich den von den Fraktionen eingebrachten Antrag zur Prüfung möglicher Synergien und Einsparpotenziale durch eine einheitliche Aufgabenwahrnehmung zwischen dem Landkreis Lüneburg und der Hansestadt Lüneburg.

Angesichts der aktuell wie auch perspektivisch angespannten Haushaltslagen beider Gebietskörperschaften ist eine kritische Überprüfung bestehender Strukturen im Sinne eines effizienten und zukunftsorientierten Verwaltungshandelns nicht nur sachlich geboten, sondern dringend erforderlich. Die im Antrag benannten Aufgabenfelder insbesondere in den Bereichen Sozial- und Eingliederungshilfe, Jugendhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Schulträgerschaft sowie Klima- und Umweltschutz erscheinen auch aus Sicht der Hansestadt als besonders geeignete Prüfbereiche für mögliche Optimierungen oder eine Aufgabenwahrnehmung „aus einer Hand“. Die Strukturüberprüfung sollte offen gestaltet und diese Aufgabenliste als nicht abschließend betrachtet werden.

Die Hansestadt Lüneburg ist stark an der Erschließung gemeinsamer Synergiepotenziale interessiert. Im Sinne einer strukturierten und ergebnisorientierten Herangehensweise wird die Hansestadt daher die Koordination der weiteren Abstimmung mit dem Landkreis übernehmen. Die organisatorische Federführung liegt hierbei im Bereich Organisation (Dezernat II), der zeitnah Kontakt mit dem Landkreis aufnehmen wird, um das weitere Vorgehen abzustimmen und eine gemeinsame Prüfgrundlage zu entwickeln. Die Prüfung wird dabei bewusst ergebnisoffen erfolgen, um alle denkbaren Potenziale, aber auch mögliche Grenzen einer gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung sachlich und umfassend bewerten zu können. Sie wird unvoreingenommen, objektiv und unabhängig durchgeführt. Eine inhaltliche oder politische Vorfestlegung erfolgt ausdrücklich nicht. Maßstab sind allein fachliche, rechtliche und wirtschaftliche Erwägungen.

Dabei ist sich die Hansestadt der Komplexität einer solchen Prüfung bewusst: Die Identifikation und Bewertung von Doppelstrukturen, die Analyse rechtlicher und finanzieller Rahmenbedingungen sowie die Entwicklung realistischer Umsetzungsoptionen erfordern eine gründliche und fachbereichsübergreifende Bearbeitung. Auch etwaige Anpassungen des bestehenden Finanzvertrags zwischen Stadt und Landkreis müssen dabei in den Blick genommen werden. Vor diesem Hintergrund wird die Prüfung entsprechend Zeit in Anspruch nehmen müssen.

Sobald belastbare Ergebnisse vorliegen, wird die Hansestadt Lüneburg diese unaufgefordert den zuständigen Fachausschüssen sowie dem Rat zur Beratung und weiteren Entscheidungsfindung vorlegen.

Die Hansestadt Lüneburg sieht in diesem Vorhaben eine große Chance zur nachhaltigen Modernisierung der Verwaltungsstrukturen und zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit beider Gebietskörperschaften zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Landkreis gleichermaßen.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Prüfung der Zusammenlegung von Aufgaben in Stadt und Landkreis Lüneburg vom 20.01.2025

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Zusammenlegung von Aufgaben Stadt und Kreis (695 KB)