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Sachverhalt:
Ergänzung der Stellungnahme vom 12.05.2025
Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag, dass der Rat die im Jahr 1918 an Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg verliehene Ehrenbürgerwürde aberkennt, wie folgt Stellung:
Nach § 29 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) kann die Hansestadt Personen, die sich um Lüneburg besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen, sowie gem. § 29 Abs. 2 NKomVG wegen unwürdigen Verhaltens auch wieder entziehen. Die jeweiligen Beschlüsse werden vom Rat gefasst, vgl. § 58 Absatz 1, Satz 1 Ziffer 6 NKomVG. Die Ehrenbürgerschaft erlischt jeweils mit dem Tod des oder der Geehrten.
1918 wurde Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg für seine Verdienste im 1. Weltkrieg, als Sieger von Tannenberg, geehrt. Mit seinem Tod am 2. August 1934 ist diese Ehrenbürgerschaft erloschen.
Die Person Paul von Hindenburgs ist heute aufgrund seiner historischen Rolle stark umstritten. Einen entsprechenden Hinweis hat die Hansestadt Lüneburg bereits auf der Homepage der Hansestadt Lüneburg zur Ehrenbürgerschaft aufgenommen.
In der Vergangenheit hat der Rat bereits einmal posthum eine Ehrenbürgerschaft aberkannt.
Zur Sitzung des Rates am 22.02.2007 beantragte die Gruppe der SPD- und CDU-Fraktion, dass der Rat eine Erklärung zur Ehrenbürgerschaft des ehemaligen Gauleiters Otto Telschow abgibt. Der Antrag mit der Erklärung im Wortlaut ist der VO/2257/07 entnommen und als Anlage beigefügt.
In der Sitzung des Rates vom 19.04.2007 hat sich der Rat der Hansestadt Lüneburg durch Erklärung von der Verleihung der Ehrenbürgerschaft für den ehemaligen Gauleiter Otto Telschow, dem die Ehrenbürgerwürde 1937 verliehen wurde, distanziert und ihm die Ehrenbürgerwürde aus moralischen Gründen aberkannt. Die Erklärung wurde durch den Rat selbst verfasst und einstimmig abgegeben. Der Rat hat einstimmig die durch den Antrag vorgeschlagene Erklärung abgegeben.
In der Auflistung aller Ehrenbürger:innen der Hansestadt Lüneburg auf der Homepage der Hansestadt Lüneburg wurde zur Ehrenbürgerwürde von Otto von Telschow ergänzt, dass der Rat diese Würde 2007 aberkannt hat.
Sollte der Rat der Hansestadt Lüneburg einen dem Antrag der SPD-Fraktion vom 16.03.2025 entsprechenden Beschluss fassen und die Ehrenbürgerwürde für Paul von Hindenburg posthum aberkennen, würde die Verwaltung den entsprechenden Eintrag auf der Homepage aktualisieren und die Aberkennung damit dokumentieren.
Die Diskussion in der Sitzung des Verwaltungsausschusses hat deutlich gemacht, dass die Rechtsfähigkeit der Person Paul von Hindenburg durch seinen Tod erloschen ist. Eine Aberkennung der Ehrenbürgerwürde ist damit nicht mehr nötig, da diese bereits erloschen ist.
Es wäre aber möglich, sich wie schon 2007 zu positionieren und folgende Erklärung abzugeben:
„Der Rat der Hansestadt Lüneburg distanziert sich von der 1918 erfolgten Verleihung der Ehrenbürgerschaft an Paul von Hindenburg. Diese Ehrenbürgerschaft ist zwar mit dem Tode Paul von Hindenburgs erloschen, gleichwohl erkennt der Rat der Hansestadt Lüneburg heute die Ehrenbürgerschaft aus moralischen Gründen ab.
Ehrenbürger unserer Stadt dürfen nur Persönlichkeiten sein, die sich zu den Grundsätzen des freiheitlich demokratischen Rechtsstaates bekennen und die sich um die Stadt und ihre Bürger:innen und die Bürgerschaft besonders verdient gemacht haben.
Paul von Hindenburg war Legitimationsbeschaffer für Hitler, indem er ihn 1933 zum Reichskanzler ernannt hat. Er gilt daher als Steigbügelhalter des Nationalsozialismus. Nach der Ernennung löste von Hindenburg den Reichstag auf und eröffnete so Hitler die Möglichkeit, Gewaltenteilung, Rechtsstaat und parlamentarische Demokratie abzuschaffen. Die weitere entsetzliche Geschichte der Gewaltherrschaft des Nationalsozialismus sind die dunkelste Zeit Deutschlands. Dieses hatte auch entsetzliche Auswirkungen auf die Stadt Lüneburg. Jüdische Bürger:innen wurden vertrieben, deportiert, in der psychiatrischen Klinik kam es zu Morden an behinderten Menschen. Im 2. Weltkrieg kam es zu vielen Toten aus Lüneburger Familien.
Hindenburg steht weiter auch für die Dolchstoß-Legende. In der Weimarer Republik herrschte die Vorstellung, dass nur durch Sozialisten und linke Kräfte, die dem Heer mit einem Dolch in den Rücken gefallen seien, es um den Sieg im 1. Weltkrieg gebracht wurde. Diese schlimme Legende führte zu einer Vielzahl von Morden. Die demokratische Politik in der Weimarer Republik wurde in Frage gestellt.
Der Rat wendet sich aus diesem Anlass nochmals mit aller Deutlichkeit gegen jede Form von Extremismus, Rassismus, Antisemitismus und Missachtung der Menschenwürde.“
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