Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Nach § 29 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) kann die Hansestadt Personen, die sich um Lüneburg besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen, sowie gem. § 29 Abs. 2 NKomVG wegen unwürdigen Verhaltens auch wieder entziehen. Die jeweiligen Beschlüsse werden vom Rat gefasst, vgl. § 58 Absatz 1, Satz 1 Ziffer 6 NKomVG. Die Ehrenbürgerschaft erlischt jeweils mit dem Tod des oder der Geehrten.
1918 wurde Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg für seine Verdienste im 1. Weltkrieg, als Sieger von Tannenberg, geehrt. Mit seinem Tod am 2. August 1934 ist diese Ehrenbürgerschaft erloschen.
Die Person Paul von Hindenburgs ist heute aufgrund seiner historischen Rolle stark umstritten. Einen entsprechenden Hinweis hat die Hansestadt Lüneburg bereits auf der Homepage der Hansestadt Lüneburg zur Ehrenbürgerschaft aufgenommen.
In der Vergangenheit hat der Rat bereits einmal posthum eine Ehrenbürgerschaft aberkannt.
In der Sitzung des Rates vom 19.04.2007 hat sich der Rat der Hansestadt Lüneburg durch Erklärung von der Verleihung der Ehrenbürgerschaft für den ehemaligen Gauleiter Otto Telschow, dem die Ehrenbürgerwürde 1937 verliehen wurde, distanziert und ihm die Ehrenbürgerwürde aus moralischen Gründen aberkannt. Die Erklärung wurde durch den Rat selbst verfasst und einstimmig abgegeben.
Sollte der Rat der Hansestadt Lüneburg einen dem Antrag entsprechenden Beschluss fassen und die Ehrenbürgerwürde für Paul von Hindenburg posthum aberkennen, würde die Verwaltung den entsprechenden Eintrag auf der Homepage aktualisieren und damit dokumentieren.
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